Highway hat geschrieben:JuRo hat geschrieben:...Schaden kann genauso wenig geltend gemacht werden wie theoretisch Klage zu führen, weil was passieren könnte, da muss schon mehr vorliegen.
Genau das wird aber von Mikesch als ethisch höherwertig bezeichnet und ist Grundlage der richterlichen Entscheidung. Die theoretische Möglichkeit, dass die Wahl nicht richtig ausgezählt sein könnte führte zum Urteil, dass die Wahl wiederholt werden muss. Der Nachweis, dass die Auszählung falsch ist wurde überhaupt nicht geführt!
Die Wahl hat stattgefunden, das liegt vor. Die Klage wäre unzulässig gewesen, wenn die FPÖ vorher (ohne Wahl) geklagt hätte, das meine ich mit theoretisch Klage führen.
