Natürlich hatte der Verfassungsgerichtshof eine andere Wahl. Er hätte die Verfahrensfehler am 22. und 23. Mai als das bezeichnen können, was sie waren: Schlampereien überforderter Wahlbehörden, die keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis hatten. Es waren Mängel, die zwar zukünftige Verfahrensänderungen, aber sicher keine polarisierende und teure Neuwahl erzwingen. Nicht nur wurden keine Manipulationen von irgendeiner Seite behauptet, es gab auch keine plausible Erklärung, wie eine solche Manipulation hätte stattfinden können. Die Wahlen sind vom Ergebnis her völlig korrekt abgelaufen. Bloß die
FPÖ war mit dem Resultat nicht zufrieden, und hat in den selbstgerechten Juristen Verbündete gefunden, um ihrem Kandidaten Norbert Hofer eine weitere Chance zu geben, die in der österreichischen Verfassung so nie vorgesehen ist. Aber in der Verfassung selbst steht dezidiert, dass eine Wahl nur dann aufzugeben ist, wenn eine Verletzung auf das Ergebnis "von Einfluss war" – nicht "von Einfluss hätte sein können". Holzinger und Co. haben einer Partei, die mit dem Rechtsstaat sonst wenig am Hut hat, erlaubt, sich als Verteidiger unserer demokratischen Werte zu präsentieren. Sie haben damit genau das gemacht, was ein Höchstgericht nicht tun sollte: Politik. Die Höchstrichter wollten das zwar nicht, aber sie wollten ihre Wichtigkeit beweisen. Dass als Folge Österreich einen Bundespräsidenten erhalten könnte, der die legitime Wahl verloren hat und dem Land in Zukunft zeigen will, "was alles möglich ist", nahmen sie in Kauf.