fb557ec2107eb1d6 hat geschrieben:Und dein Klarnahme ist Ernst, oder wie? Herr Sch...
Nein. Und deshalb erheb ich keinen besonderen Anspruch auf korrekte Anrede.
Ernst hat geschrieben:Zwei Ereignisse seien gleichzeitig in S' und ungleichzeitig in S mit dort endlichen zeitlichem Abstand DT. Ein zeitlicher Vorgang erfolgt in S während des Zeitintervalls DT. Dieser Vorgang kann in S' nicht stattfinden, da ein Zeitintervall dort nicht verfügbar ist.
Warum das die Kausakität verletzt, muß ich dir nicht erläutern?
Offenbar muss man erst mal dir erläutern, was Kausalität ist. Das was du da schwafelst, hat mit Kausalität nichts zu tun.
Die Anmache zieht nicht. Der zeitliche Vorgang, der im einen BS ausgeführt ist, hat Auswirkungen auf die Zukunft. Fehlte der Vorgang im anderen BS, kann der Vorgang dort die Zukunft nicht beeinflussen. Da aber die Zukunft gleich sein muß, fehlt dort für spätere Vorgänge die Ursache.
Im zweiten System passieren dann Dinge, welche eine Ursache voraussetzen, welche aber gar nicht da ist.
Das ist eine klare verletzung des Kausalitätsprinzips.
Das besagt nämlich, daß ein Ereignis ein anderes verursacht. Ein Ereignis, was aber gar nicht stattgefunden hat, kann das zweite nicht beeinflussen.
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