REBE hat geschrieben:Die Naturgesetze sind für alle Beobachter dieselben!
Davon gehen wir nunmal alle aus.
REBE hat geschrieben:Beobachter im Zug sieht Ball hoch und runter.
Beobachter auf Bahnsteig sieht Ball hoch und runter.
Welcher Beobachter sieht Ball schräg hoch und runter?
Für welchen Beobachter gelten andere Naturgesetze damit er einen Ball schräg hoch und runter fallen sieht? Auch diese Erklärung ist falsch da der Ball ins Leere fallen würde, denn die auffangende Hand wäre schon lange weg.
Hier ist ganz eindeutig zu erkennen dass da etwa Entscheidendes fehlt, nämlich die Aussagen worauf die Angaben bezogen sind.
(dieses Verhalten ist eindeutig das von "Relativisten", denn sie können ihre Aussagen die sie so von sich geben nur dadurch mathematisch aufrechterhalten indem sie in die Bezugslosigkeit flüchten.
Da wird dann einfachirgendeine Geschwindigkeit verwendet ohne dass gesagt wird wie diese zustande kommt, auf welche Umstände (Bezüge) sie gründet.)
Willst du dich wie ein RT-ler verhalten oder ist dir nicht klar dass jedwede Aussage zu irgendeiner Grösse absolut sinnlos ist wenn die dazu notwendigen Bezüge nicht genannt werden?
Beispiel:
Beobachter auf Bahnsteig sieht Ball hoch und runter.
Diese Aussage ist völlig sinnlos weil nicht bekannt ist ob der Zug dabei steht oder nicht, ob der Beobachter parr. zum Zug herrennt oder nicht.
a' Zug steht gegenüber dem Bahnsteig, Beobachter steht am Bahnsteig:
Beobachter sieht Ball senkrecht rauf/runter.
b' Zug fährt, Beobachter steht:
Beobachter sieht Ball schräg rauf/runter.
c' Zug fährt, Beobachter rennt in die selbe Richtung und mit der selben Geschwindigkeit am Bahnsteig:
Beobachter sieht Ball senkrecht rauf/runter.
d' Zug fährt, Beobachter läuft in die andere Richtung:
Beobachter sieht Ball sehr schräg rauf/runter, nach einiger Zeit sieht er nichts mehr weil er entweder am Bahnsteigende angekommen ist oder der Zug schon zu weit weg ist um reinschauen zu können.
Kurt
Absolutes Muss für Aussagen:
"dass jedwede Aussage zu irgendeiner Grösse absolut sinnlos ist wenn die dazu notwendigen Bezüge nicht genannt werden"