Uli hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:Der Anspruch auf Anonymität im Internet um Straftaten zu verschleiern ist nicht gerechtfertigt
Jocelyne Lopez
Ach so; ich wusste gar nicht, dass es eine Straftat ist, das sog. GOM-Buch schlecht zu nennen und einer Uni-Bibliothek deshalb zu raten, von der Aufnahme dieses Buches abzusehen. Da zeigt sich ein äußerst merkwürdiges Verständnis einer "Straftat"; dir ist einfach jedes Mittel recht, Andersdenkende zu diskreditieren. Und jetzt habe ich hier genug diskutiert mit dir. Ciao.
Wer hat es denn als Straftat bezeichnet? Wenn hier von Straftaten bezüglich des Boards AC - einschließlich der vorherigen Version - die Rede ist, dann sind es die Straftaten der "Üblen Nachrede" und der "Beleidigung", d.h. permanenten Verstößen gegen den Art. 1 GG, der die Wahrung der Menschenwürde zum Gegenstand hat.
Bezüglich des GOM-Buches will ich mich rechtlich nicht äußern, wobei die systematische Diskriminierung Andersdenkender durch Verfolgung mit Gegenoperationen sobald eine Tätigkeit zu bemerken ist, eigentlich nach Gefühl auch nicht rechtens sein könnte. Allgemein gilt hier auch so etwas wie die gute Sitte, dass man nicht alles Schädigende gegenüber Mitmenschen tut, was man ohne Sanktionen tun kann. Es stellt nur eine Annahme dar, dass nicht auf gleicher niederträchtiger Ebene zurückgekeilt werden könne. Aber die Kritiker der RT sind meistens wohl erzogen und gehorchen keinem Parteiapparat, so dass sie Freie Bürger im besten Sinne sind - nur deren Gutwilligkeit soll kein Blankoscheck für alle Zukunft und keine Einladung zur Forcierung von Diskriminierungen sein.
mfg
