DerDicke hat geschrieben:Harald Maurer hat geschrieben:
"Zwei Blitze schlagen gleichzeitig in seinen Zug ein!" Wenn zwei IS an ihren übereinander liegenden Endpunkten von 2 Blitzen objektiv gleichzeitig durchschlagen werden, steht nicht a priori fest, welches der beiden IS nun dasjenige ist, welches die Gleichzeitigkeit für sich beanspruchen kann.
Doch! Das steht a priori fest. Da Gleichzeitigkeit relativ ist, kann sie überhaupt NUR unter Bezug auf ein bestimmtes IS definiert werden.
Durch Ihre Formulierung "objektiv gleichzeitig" wird hintenrum eine absolute Gleichzeitigkeit gefordert, die es nicht gibt.
Da steht a priori gar nichts fest. Wenn Gleichzeitigkeit relativ ist, muss sie zwar auf ein bestimmtes IS definiert werden, doch diese Bestimmung liegt nicht naturgemäß fest, sondern ist Willkür. Ich kann bestimmen, auf welches IS die Gleichzeitigkeit zu beziehen wäre, und SIE können das auch - und unsere Entscheidungen müssen nicht übereinstimmen!
Die relative Gleichzeitigkeit bei Einstein ist absolute Gleichzeitigkeit mit falsch gehenden Uhren. Kein gleichzeitiges Ereignis ist schizophren auftrennbar in zwei Ereignisse, nur weil es 2 Uhren gibt, die nicht dieselbe Zeit anzeigen. Ein Ereignis ist ein Ereignis, und ein Blitzschlag ist ein Blitzschlag. Ob der nun für einen Beobachter eine darauffolgende Gleichzeitigkeit oder Ungleichzeitigkeit begründet, hängt bloß von der Zeitanzeige einer Uhr ab. Noch dazu einer, die nicht existiert, weil die Uhren im Bahnhof und Zug wegen externer Synchronisation gar nicht unterschiedlich laufen.
Grüße
Harald Maurer
