Hallo,
@ Amenutep,
„wenn das 2 weg messungen waren spielt das natürlich keine rolle da die eigengeschwindigkeit einmal adiert und einmal subtrahierd wierd.sofern die geschwindigkeit gleichbleibend ist.“
Nimm die Strecke München – Ulm = 100km. Wir beide starten gleichzeitig von München ab. Ich fahre konstant mit 100km/h bis Ulm, dort drehe ich um und zurück wieder mit 100km/h nach München. Du machst die identische Reise, fährst aber von München nach Ulm mit 120km/h und zurück mit 80km/h. (100km/h + 20km/h und zurück mit 100km/h - 20km/h)
Wer wird eher in München ankommen?
@ Brita,
„Was macht es für einen Unterschied, ob es eine Einwegmessung oder eine Zweiwegemessung ist?“
Frau Lopez hat es schon erklärt, hier etwas genauer:
Einsteins Stab mit der Länge 1Ls, v des Stabes = 0,5c
Messung aus dem „unbewegten“ IS: Das Lichtsignal braucht von A in Bewegungsrichtung bis B 2s. Zurück von B nach A jedoch nur 0,67s.
Bei Zweiwegmessung, d.h. (A bis B + B bis A)/2 = (2s + 0,67s)/2 = 1,335s – also, der Unterschied zu 1s (das wäre die Zeit, wenn das Licht sich mit c rel. z. Stab ausbreitete) ist bei Zweiwegmessung kleiner.
Man erhält bei Zweiwegmessung t´ = t*y*y, wobei y = Gamma = 1/sqrt(1 – v²/c²).
In der SRT wird ausschließlich in Zweiwegverfahren, nach dem Radarprinzip, gemessen, sonst stimmen die Formeln nicht.
@ Frau Lopez,
„Dagegen haben nicht anerkannte Experimente von Kritikern schon die LG mit c +/- v gemessen „
Wenn es so wäre! „Messen wollten“, ist nicht „haben gemessen“
Gruß
Ljudmil