Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag:
Polizei-Radarkontrollen widerlegen tagtäglich die Spezielle Relativitätstheorie
über einen Diskussionspunkt in einem anderen Thread hier bei MAHAG, worauf jedoch keiner eingegangen ist: Messung der Geschwindigkeit von Objekten mit dem Licht (oder mit elektromagnetischen Wellen), zum Beispiel Messung der Geschwindigkeit eines Autos mit einer Laserpistole durch Polizisten, die am Rande der Straße stehen.
Beschreibung dieser Konstellation unter Berücksichtigung der Postulate der SRT:
Gemäß SRT gilt c + v nicht und ein Beobachter misst immer nur c zu einer Lichtquelle, egal ob er sich relativ zur Lichtquelle bewegt oder ob er relativ zur Lichtquelle ruht - Einstein macht hier bekanntlich keinen Unterschied zwischen ruhenden und bewegten Beobachtern, es gilt immer nur c.
Ein Polizist misst also gemäß diesem Postulat mit einer Laserpistole immer nur c zu einem Auto, egal ob dieses Auto am Rande der Straße geparkt ist oder ob es Richtung Polizist fährt.
Ergo: Man kann unter Zugrundelegen dieses Postulats keine verschiedentlichen Abstandmessungen und keine verschiedentlichen Laufzeiten für verschiedene Autos errechnen, sondern immer nur dieselben, d.h. man kann auch ihre verschiedentlichen Geschwindigkeiten nicht ermitteln.
Jedoch wird tagtäglich die Geschwindigkeit von Autos mit Laserpistolen von Polizisten ermittelt. Und die sind schon brauchbar, man kann schon davon ausgehen, dass so eine Messung den Geschwindigkeitsunterschied zwischen einem parkenden und einem fahrenden Auto erkennt.
Wo ist der Denkfehler?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
