All hat geschrieben:M.S hat geschrieben:All hat geschrieben:
Der Teilnehmer "Guten Tag" hat allerdings mehrmals unmissverständlich klargestellt, in welcher Bedeutung er das Wort verwendet hat.
Und da seine Verwendung des Wortes der (bzw. einer) allgemein üblichen offiziellen Definition entspricht, gibt es da keinen Interpretationsspielraum mehr.
Gehts noch?
Die Definitionen von unterstellen und Unterstellung sind schon grundsätzlich unterschiedlich. Das nur mal so.
Er hat hier und heute unmissverständlich seine Eigenkomposition dargestellt, mehr nicht.
Ich habe doch vorhin den Link auf den Duden reingestellt, aus dem doch klar ersichtlich ist, daß es sich da nicht um eine "Eigenkomposition" handelt.
all hat geschrieben:Es geht aber nicht um die heutige Darstellung, sondern um einen Sachverhalt in der Vergangenheit, wo er das Wort Unterstellung ganz klar benutzt hat. Er eiert doch heute noch rum.
Nein. Du eierst in diesem Fall rum. Was willst du denn noch mehr, als eine Klarstellung, die auch erfolgt ist? Worin liegt eigentlich der Sinn, dem Anderen irgendwelche tiefsinnigen Interpretationen unterzuschieben, wenn der eh schon alles aufgeklärt hat?
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