HD116657 hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:Eine Klage ist nun mal keine "freundschaftliche" Handlung, oder?
mußtest Du etwas bezahlen? - ..... wenn unschuldig mußt Du nichts zahlen
Bei einem Vergleich steht die Schuldfrage außen vor. Die Kostenverteilung richtet sich im allgemeinen nach der Klageschrift und der im Vergleich vereinbarten Fakten. Daraus ergibt sich der Streitwert und die Verteilung der Kosten. Die können zu 50:50, 75:25, 60:40 usw. umgelegt werden.
Vergleiche werden schon deshalb gerne gemacht, weil die Richter sich dann die Urteilsbegründung sparen können und die Rechtsanwälte das doppelte Honorar berechnen dürfen.
