von Zasada » Sa 2. Nov 2019, 19:53
Bezugssysteme sind bloß Perspektiven.
Sie sind nicht wirklich. Wirklich ist, was sich auf die Natur auswirkt.
a) Ich kann die Lichtuhr so ausrichten, dass die verlängerten Lichtstrecken für den Beobachter am Bahnsteig zu sehen sind (Lichtuhr vertikal)
b) Ich kann die Lichtuhr auch so ausrichten, dass sich überhaupt keine Lichtstrecken zeigen (Lichtuhr gekippt und quer zur Bewegungsrichtung)
Ernst behauptet, die Lichtstrecken existieren wirklich und wirken sich auf die Zeit aus, denn die sich mit cconst fortbewegenden Photonen müssen im Bezugssystem S längere Distanzen zurücklegen, um beide Spiegel der Lichtuhr zu erreichen. Der Effekt, der durch bloße Anwesenheit des Systems S auftritt, hat laut Ernst reale Auswirkung auf die Wirklichkeit.
Wenn das, was Ernst behauptet wahr ist, so muss dassselbe für b) gelten, denn wenn a) gilt, und die Photonen tatsächlich längere Strecken in S als in S' zurücklegen, so müssen die Strecken der Lichtuhr im Fall b) konsequenterweise auch für die Wirklichkeit des Betrachters in S gelten: im Fall einer horizontal ausgerichteten Lichtuhr, die senkrecht zur Bewegungsrichtung gedreht ist, werden aber gar keine Lichtstrecken aus der Perspektive von S gesehen ...keine Lichtstrecken, keine Übertragungszeit, aber vorliegende Wirkung bedeuten v = ∞
Die beiden Anordnungen a) und b) müssen in dem Sinne äquivalent sein, als dass sie in der Wirklichkeit reelle Veränderungen bewirken.
Bewirkt a) Zeitdilatation, so bewirkt b) Zeitkontraktion.
Im Sinne der SRT ist das natürlich nicht.
Dies zeigt aber, dass die Anordnungen a) und b) inkomparabel sind.
Dieser Sachverhalt angesichts der logischen Komparabilität dieser Anordnungen zeigt, dass das Konzept der Zeitdilatation an sich widersprüchlich ist.
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