Britta hat geschrieben:Gerhard Kemme hat geschrieben:Nur - hallo, das sind deine Ansichten - und jetzt wird das ganz schwierig: Es gibt Andersdenkende - andere Menschen - die beanspruchen nicht nur bestimmte Rechte, sondern haben diese Rechte sogar per GG verbrieft bekommen. Du kennst nur deine eigenen Interessen und willst alle anderen Menschen, die nicht deiner Ansicht sind zu unmündigen Untermenschen machen - oder habe ich da bei deiner völligen Ignoranz bezüglich der Interessen anderer Bürger etwas nicht richtig verstanden. Du maßt dir also die Definitionshoheit an, welche Gesetze des GG keine Anwendung finden sollen und welche Ansichten gut sind und welche nicht.
So, du meinst also mich so gut zu kennen um behaupten zu können, ich würde nur meine eigenen Interessen kennen?
Merk dir mal: Für mich gibt es keine unmündigen Untermenschen. So was kommt in meinen Gedanken und Ansichten gar nicht vor - in deinen dafür umso häufiger. So häufig, dass du dieses Wort benutzt.
Wenn du irgendwann mal über deine eigene Ignoranz springen kannst, dann können wir uns vielleicht auch mal vernünftig miteinander unterhalten.
Und *Bingo* wieder ein Fall von "Doppeldenk", denn die Benutzerin "Britta" notierte zuvor:
Zitat Britta: Das Grundgesetz ist umgesetzt und gilt für Alle. Da braucht also keiner die Umsetzung fordern. Ausserdem machst du mit dieser Bemerkung sämtliche Universtitäten schlecht. Alleine daran erkennt man deinen Hang zur maßlosen Übertreibung.
Zitat Britta: Wenn ewig Gestrige auch nach über 60 Jahren noch so verbissen sind, einen solchen Jahrestag für eine Demonstration ihrer ewigen Gestrigkeit zu nutzen, dann hat das mit Sicherheit nichts mit Trauergedenken zu tun. Und irgendwann muß ja auch mal vorbei sein, mit Trauer, Hass und Nachtragen.
Und was die Wortwahl von nocheinPoet betrifft, so habe ich alle Diskussionen gelesen und seine Worte waren sehr lange wirklich anständig und nett. Die ständigen unqualifizierten Angriffe allerdings, lassen wohl bei jedem irgendwann einmal den Kragen platzen.
Erst ist "das Grundgesetz umgesetzt und gilt für Alle" und dann wird Andersdenkenden das Recht auf Trauer abgesprochen und es wird sehr begründet, dass es mal mit "Trauer" "vorbei sein müsste", was dann vermutlich heißen soll, dass Menschen, die sich nicht der Ideologie der Benutzerin "Britta" anschließen, auf Versammlungen zu verzichten hätten. Da die rechtmäßig - sogar per Gerichtsverfügung - angestrebte Versammlung durch massive Gewalteinwirkung verhindert wurde, kann einfach nur auf mangelnde Akzeptanz Andersdenkender und insbesondere dem Absprechen von Grundrechten bei Andersdenkenden die Rede sein - und dieses Syndrom undemokratischer Einstellungen muß man irgendwie sprachlich ausdrücken - eventuell durch die Kennzeichnung, dass du Anderdenkende, die Trauer empfinden bei bestimmten Gedenktagen und bezüglich bestimmter historischer Ereignisse, nicht akzeptierst und ihnen das Recht auf ein vollwertiges Menschsein absprichst, weil sie anders empfinden als du. Aber ich hatte es durchaus erwähnt, du hättest dies als Missverständnis ausräumen können, indem du das Versammlungsrecht auch für Andersdenkende bestätigst.
Wenn du auch nur eine Spur von Akzeptanz Andersdenkender hättest, dann würdest du dich gegen Beleidigungen - egal von welcher Seite - verwahren und nicht die Unsagbarkeiten eines "nocheinPoet" verteidigen. Wer Verständnis für Beleidigungen hegt, akzeptiert den anderen Menschen nicht und zeigt damit, dass er in der Denkart von "Untermenschentum" verharrt.
mfg
