Frage zu Facebook

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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon HD116657 » Mo 16. Dez 2013, 17:16

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
HD116657 hat geschrieben:
und warum hast Du keine Freispruch bekommen?


Man muß richtig fragen:

Und warum Du Freispruch bekommt nicht hat? :mrgreen:

mein Frage ist verständlich 8-)
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon HD116657 » Mo 16. Dez 2013, 17:18

Jocelyne Lopez hat geschrieben:ich habe keine Gerichtskosten getragen

daß wird hier in Liste mit 7 Punkten aber anders dargestellt :?:
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon HD116657 » Mo 16. Dez 2013, 17:19

Chief hat geschrieben:
HD116657 hat geschrieben:...
und warum hast Du keine Freispruch bekommen?

Und warum du so dumm?

Du nervst ---> Igno
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon HD116657 » Mo 16. Dez 2013, 18:32

und wieder kein Antwort von Jocelyne....... - warum sie kein Freispruch bekommen.................. - und warum sie andere Aussage über Höhe von eigene Prozesskosten macht :(
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 16. Dez 2013, 21:04

HD116657 hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:ich habe keine Gerichtskosten getragen

daß wird hier in Liste mit 7 Punkten aber anders dargestellt :?:


Ich habe schon darüber informiert, dass der Kläger am Schluß der Gerichtsverhandlung bei seiner Klage gegen mich vorgeschlagen hat, die Gerichtskosten komplett zu übernehmen, da er eine Rechtschutzversicherung habe. Das wurde so umgesetzt. Manuel xxx erzählt Märchen, wie immer. :mrgreen:

Auch beim Punkt 3. erzählt er Märchen:

3.Jocelyne Lopez muss in ihrem Blog die Schmähungen gegenüber Ralf K. löschen.


Wie bitte?? Wo hat er diese Behauptung rausgefischt? Ganz bestimmt nicht in den Gerichtsurteilen. 8-)

Ich sollte nicht in meinem Blog „die Schmähungen gegenüber dem Kläger löschen“, sondern ich sollte seinen Nicknamen löschen.

Sein Nickname kam nämlich in 6 oder 7 Blogbeiträgen von mir und in 1 Forumeintrag von mir im Forum von Ekkehard Friebe vor, jedoch kam er nicht im Zusammenhang mit Schmähungen von mir über den Kläger vor, sondern im Gegenteil im Zusammenhang mit Schmähungen des Klägers über mich, die ich wortwörtlich als Zitate übernommen hatte. Der Kläger kam offenbar zu der späten Meinung, dass seine eigenen im Internet über mich getätigten Äußerungen und Ehrenverletzungen seinen eigenen Ruf und seine Seriosität als Wissenschaftler schaden würden, und wollte daher seine eigenen Äußerungen komplett von mir anonymisieren lassen.

Neben der Löschung seines Nicknamens forderte der Kläger in der Tat Unterlassung von einer ganzen Liste von bestimmten Äußerungen von mir über ihn im Internet, wobei es sich herausstellte, dass ich diese Äußerungen entweder nicht im Zusammenhang mit seinem Nicknamen oder sogar nirgendwo im Internet je geschrieben hatte (sie waren völlig frei erfunden).

Ich musste also überhaupt keine „Schmähungen gegenüber dem Kläger löschen“, wie Manuel xxx behauptet, weder in meinem Blog noch im Forum von Herrn Friebe, sondern seinen Nicknamen löschen bzw. vollständig anonymisieren. Manuel xxx hat die Behauptung „Jocelyne Lopez muss in ihrem Blog die Schmähungen gegenüber Ralf K. löschen“ komplett frei erfunden: Einen Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen hat die Richterin weder im Rahmen der Klage gegen mich noch im Rahmen der Klage gegen Ekkehard Friebe stattgegeben.

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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon All » Mo 16. Dez 2013, 21:11

Dieser M K rueger ist das nicht der, der den Richard Kimble macht. Also auf der Flucht oder so.

Soweit ich mich erinnere, lagen sogar zwei Haftbefehle gegen den vor, damit er vor Gericht die Finger hebt.

Sehr vertrauenswürdig dat Männeken.
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon contravariant » Di 17. Dez 2013, 01:33

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Im veröffentlichen Text des Vergleichs war nämlich nur die Rede davon, dass ich mich nicht mehr über eine bestimmte Person äußern sollte, und Möglicherweise haben sich "bestimmte Personen" im Hintergrund vorgestellt, man könne auf ein Wisch, kostengünstig, streßfrei und anonym vor Gericht von einem Dritten ihre persönlichen Forderungen durchsetzen. :mrgreen:

Glaubst du tatsächlich, dass die allmächtige Relativistenmafia auf die Hilfe von Amtsgerichten angewiesen ist um sowas zu regeln?
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 17. Dez 2013, 06:10

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Im veröffentlichen Text des Vergleichs war nämlich nur die Rede davon, dass ich mich nicht mehr über eine bestimmte Person äußern sollte, und Möglicherweise haben sich "bestimmte Personen" im Hintergrund vorgestellt, man könne auf ein Wisch, kostengünstig, streßfrei und anonym vor Gericht von einem Dritten ihre persönlichen Forderungen durchsetzen. :mrgreen:

Glaubst du tatsächlich, dass die allmächtige Relativistenmafia auf die Hilfe von Amtsgerichten angewiesen ist um sowas zu regeln?


Was meinst Du damit? Deine Frage ist mir unverständlich. :?

Willst Du damit sagen, dass Eure Truppe aus dem Netzwerk "RelativKritisch" keine Gerichte braucht, um eine öffentliche Konfliktsituation zu regeln? Ausgerechnet Eure Truppe hat aber doch ein Gericht in Anspruch genommen, um "sowas" zu regeln.

Wie wollt Ihr dann eine öffentliche Konfliktsituation ohne Gesetze und Gerichte regeln? Ich verstehe nicht, was Du meinst. Kannst Du bitte Deine Aussagen klären?

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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 17. Dez 2013, 08:12

.
Manuel xxx stellt den Ausgang der gerichtlichen Verhandlung gegen mich in seinem Internetpranger "crankwatch" wie folgt dar:

3.Jocelyne Lopez muss in ihrem Blog die Schmähungen gegenüber Ralf K. löschen.


Dazu einige Berichtigungen:

In der Klageschrift gegen mich machte der Kläger Anspruch auf Unterlassung von folgenden Aussagen von mir:

1. Er sei ein „langjähriger Verleumder
2. Er unterliege einem „tierfgreifenden moralischen Zerfall
3. Kritiker der Relativitätstheorie würde von ihm „brutal verleumdet, beleidigt und gehetzt"
4. Er betreibe eine „systematische Verleumdungsmasche
5. Er begehe „übelste und gravierende Verleumdungen wegen Antisemitismus, Rechtsradikalismus, Holocaustleugnung, Holocaustrelativierung und Volksverhetzung gemäß § 130 GG
6. Er sei ein „extremistischer politischer Agitator
7. Er „setze sich in menschenverachtender Weise mit den KZ-Überlebenden gleich
8. Er verfolge „protofaschistische Anliegen
9. Er brandmarke jegliche Zweifel an den Vorgängen des 11.09.2001 als rechstradikal
10. Er verwende „faschistoide Schemata
11. Er folge einem „manichäistischen Schema von Gut und Böse
12. Er habe einen „miesen Charakter
13. Er sei ein „notorischer Mobber und Stalker
14. Er betreibe „Hetze, Rufmord, Haßpropaganda, Feinbilderplege und Verleumdungen
15. Die Theorie von ihm seien „moralisch verwerflich und ethisch nicht zu verantworten
16. Er „verstehe die Bedeutung der Worte moralisch verwerflich und ethisch nicht zu verantworten
17. Ihn generell als dumm darzustellen
18. Er betreibe „Verleumdungskampagnen


Ich habe es den Stalker öfter erklärt, auch hier im MAHAG-Forum, aber sie haben es wohl noch nie verstanden, also noch einmal:

Ein Gericht will ganz genau die Äußerungen zitiert haben, und zwar ganz genau wortwörtlich zitiert, worauf ein Kläger Anspruch auf Unterlassung erhebt, und zwar mit strengen Beweisen: Bildschirmausdrücke, Quellen, Links, Datum. Also werden keine Umschreibungen von Äußerungen, keine Interpretationen von Äußerungen, keine allgemein gehaltenen Äußerungen vor Gericht zugelassen, sondern ganz genau die Äußerungen wortwörtlich zitiert, mit Beweisen. Angebliche Zitate werden nicht berücksichtigt, auch nicht Umschreibungen, Interpretationen oder allgemein gehaltene Vorwürfe, die Gerichte stellen extrem hohe Anforderungen an die Authentizität und an die Genauigkeit von Zitaten.

Bis auf Punk 13 waren es keine Originalzitate von mir und der Kläger konnte dementsprechend auch keine Belege dafür liefern. Bis auf Punkt 13 wurden also diese Äußerungen nicht in der Verhandlung berücksichtigt, sondern gleich aussortiert, darüber wurde nicht einmal gesprochen, sie waren nicht Bestandteil der Klage. Die Richter sind dabei radikal - sie müssen es auch sein.

Im Zusammenhang mit dem Nicknamen des Klägers war einzig die Äußerung 13 durch Bildschirmausdrücke aus meinem Blog belegt: Der Kläger sei „ein notorischer Mobber und Stalker“. Das habe ich in der Tat über ihn geschrieben, das stimmt.

In dieser Gerichtsverhandlung, wo Schuld und Unschuld nicht tiefgründig erörtert wurden, weil eben ein Vergleich gleich erzielt wurde, führte lediglich die Richterin über die vom Kläger beanspruchten Forderungen auf Unterlassung und auf Schmerzensgeld folgendes auf:

[...] Das Gericht weist weiter darauf hin, dass die erforderliche Verletzungstiefe hinsichtlich des Schmerzensgeldes nicht gegeben ist. Soweit einzelne Äußerungen in Ziffer 3 streitgegenständlich sind, dürfte es sich weit überwiegend um Meinungsäußerungen handeln, hinsichtlich derer Zweifel bestehen können, ob Schmähkritik vorliegt.


Im Gerichtsurteil wegen der Klage gegen Ekkehard Friebe, die komplett abgewiesen wurde, wo also die Ansprüche des Klägers auf Unterlassung und auf Schmerzensgeld nicht stattgegeben wurden, erläuterte die Richterin in ihren Entscheidungsgründen folgendes:

[...] Hierzu kommt, dass zumindest bei der Äußerung Ziffer II nämlich, dass der Kläger seit mehreren Jahren gegen eine Vielzahl von Forenteilnehmern und von namentlich genannten Kritikern der Relativitätstheorie eine der brutalsten Rufmords- Beleidigungs- und Hetzkampagnen führe, angesichts des eigenen Verhaltens des Klägers keine Schmähkritik darstellt. Soweit der Kläger die in der Anlage B 1 wiedergegebenen Äußerungen bestreitet, weil er sich an diese nicht erinnern könne, ist sein Bestreiten unbeachtlich. Da es sich um eigene Äußerungen des Klägers handelt, die mit Fundstelle und Datum zitiert sind, muss der Kläger sich hierzu konkret äußern und sich nicht nur mit Nichtwissen erklären. Angesichts dieser Äußerungen, die den hier streitgegenständlichen in nichts nachstehen, muss sich der Kläger gefallen lassen, dass er in gleicher Art und Weise angegangen wird.

Ein Anspruch des Klägers auf Unterlassung der Äußerungen ist damit nicht gegeben
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Re: Frage zu Facebook

Beitragvon All » Di 17. Dez 2013, 08:51

Dieser M K rueger ist das nicht der, der den Richard Kimble macht. Also auf der Flucht oder so.

Soweit ich mich erinnere, lagen sogar zwei Haftbefehle gegen den vor, damit er vor Gericht die Finger hebt.

Sehr vertrauenswürdig dat Männeken.
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