Jocelyne Lopez hat geschrieben:Hallo Sebastian,
Sebastian Hauk hat geschrieben:
Hallo fb557ec2107eb1d6,
liegt bei dem veränderten Video eine Inhaltsangabe oder eine Beschreibung vor?
Alle privaten Bilder, die sich in einer privaten Internet-Seite befinden, unterliegen dem Urheberrecht, das weiß ja jeder, so auch alle private Bilder in meiner Internet-Seite. Das Video habe ich sogar zusätzlich noch extra mit einem Copyright-Vermerk versehen:
http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2008/ ... o-mueller/Hier liegen also eindeutig verschiedene Delikte vor:
- Verletzung des Urheberrechtes
- Veränderung vom Fotomaterial
- Schmähungen und üble Nachrede
Meine Strafanzeige gegen Unbekannte wurde von der Polizei aufgenommen, jedoch wurde das Verfahren eingestellt, weil die Täter nicht zu ermitteln seien – falls neue Anhaltspunkte sich ergeben können jedoch die Ermittlungen neu aufgenommen werden, so die Auskunft der Polizei.
Alles, was du im Internet "veröffentlichst", ist nicht privat.
Es liegen keineswegs "eindeutig" irgendwelche Delikte vor.
Dass der Täter nicht zu ermitteln sei, ist die Standardantwort, wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln will. Die zweite Standardantwort ist, dass kein öffentliches Interesse vorliegt. Das heißt jedoch nicht, dass eine Straftat vorliegt. Genau so wenig heißt es, dass keine Straftat vorliegt. Rechtlich gesehen heißt es gar nichts.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Vielleicht kann der anonyme User „fb557ec2107eb1d6", der sich so ins Zeug für die Freisprechung der Täter legt, uns ein paar Anhaltspunkte über den anonymen Täter "ct24498", der dieses private Video aus meiner Internetseite manipuliert und bei Youtube und anderen Medien gesetzwidrig gestellt hat, wer weiß?
Nachdem es keinen Täter gibt, schon gar nicht einen angeklagten Täter, und ich kein Richter bin, kann ich niemanden freisprechen.
Wie ich schon geschrieben habe, steht keineswegs fest, dass ein Gesetz verletzt wurde. Außer vermutlich von Frau Lopez, denn sie beschuldigt irgendwelche Menschen ohne Beweis eine Straftat verübt zu haben, das erfüllt, wenn es stimmt, den Strafbestand der Verleumdung, solange der Strafbestand durch ein richterliches Urteil nicht bestätigt ist. Punkt.
Übrigens heißt die Lorentztransformation "Lorentztransformation" und nicht Lorenztransformation, wie die so kompetente Physikkritikerin Frau Lopez behauptet:
http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2009/ ... formation/Fortgesetzte demonstrierte Inkompetenz, sowohl was Physik betrifft, als auch die Rechtssprechung.