Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Guten Tag hat geschrieben:
I. Wenn es eine "primäre" Bedeutung des Begriffs "Unterstellung" gibt, so gibt es auch "sekundäre". Und Sie haben nicht zu bestimmen in welcher Bedeutung ich das Wort Unterstellung gebrauche.
Nein, nein, laut Duden hat "Unterstellung" nur zwei Bedeutungen in der deutschen Sprache, Chief hat sie beide zitiert:
Chief hat geschrieben:
Unterstellen (1); das Unterstelltwerden, Unterstelltsein
Beispiel
die Unterstellung unter die Militärgerichtsbarkeit
falsche Behauptung, mit der jemandem etwas unterstellt wird
Beispiel
böswillige Unterstellungen
http://www.duden.de/rechtschreibung/Unt ... Bedeutung1 Die 1. Bedeutung fällt in unserem untersuchten Kontext aus, wir sprachen nicht von verwaltungsmäßigen Unterstellungen.
Bleibt also nur die 2. Bedeutung: "
Falsche Behauptung, mit der jemandem etwas unterstellt wird"
mit dem Beispiel "
böswillige Unterstellungen".
Dieser Ausdruck als Beispiel "
böswillige Unterstellung" ist von Duden auch nicht ohne Grund zum Verständnis des Begriffs "
Unterstellung" gebracht worden: In der Regel sind Unterstellungen in der Tat meistens böswillige falsche Behauptungen, in seltenen Fällen könnten sie u.U. als wertfrei angesehen werden. Du könntest mir zum Beispiel unterstellen, ich sei eine gute Köchin, was zwar falsch ist, aber nicht unbedingt als böswillig von Dir gemeint und von mir als verletzend empfunden werden kann. Würde ich vor Gericht gegen Dich ziehen, weil Du diese falsche Behauptung über mich in der Öffentlichkeit verbreitest, würde mich der Richter zu Recht belehren, dass Deine Behauptung zwar falsch sei, aber nicht ehrenverletzend, und er würde mich nach Hause schicken.
Guten Tag hat geschrieben:
II. Ich nehme mir das Grundrecht der freien Meinungsäußerung heraus.
Keiner kann sich das "Grundrecht" nehmen, Straftaten zu begehen...

Zumindest nicht in einem Rechtsstaat.
Die Straftat
Verleumdung (§ 187 StGB), genauso wie die Straftat
Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder die Straftat
Beleidigung (§ 185 StGB) fallen nicht unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Jocelyne Lopez
Noch einmal:
I. Ich bin nicht Ihr Duzfreund
II. Wenn es Ihnen ein Bedürfnis ist, verklagen Sie mich
III. Sie haben nicht die Deutungshoheit in welcher Bedeutung ich den Begriff "Unterstellung" verwendet habe
IV. Der Duden behauptet nicht, es gäbe nur die in ihm erwähnten Bedeutungen, in ihm stehen auch Bedeutungen des Verbes "unterstellen", z.Bsp als etwas annehmen(eine Annahme machen)
V. Auch der Duden hat nicht die Deutungshoheit über meine Sätze
VI. Ihre Einschüchterungsversuche verfangen bei mir nicht
VII. Sie haben mich als jemand verleumdet, der unter verschiedenen Nicks hier aktiv ist. DAS ist eine böswillige Unterstellung!
VIII. Sie können mich mal "im Mondschein besuchen".
@ All
Na, das wäre ja die grausamste mir vorstellbare Strafe, wenn H.Maurer mich hier sperren würde. Bibber, bibber.
Ansonsten ist Ihr Vorschlag eine argumentative Kapitulation. Irgendwie erinnert mich das an Highway. Der, wenn es ihn betrifft, sehr zart besaitet ist ansonsten aber meisten mit der Keule
rum fuhrwerkt. Wenn überhaupt wären Sie zur Ordnung zu rufen für Ihren Bemerkung mir gegenüber "Halts Maul.". Und Chief für "Sie sind ein Lügner und Betrüger" mir gegenüber. Und Lopez
für ihre Spammerei in eigener Sache.
@ Chief
Ich geben Ihnen 3 Vokabularien
als Beispiel und Sie raten mal, welches ich als nazistisch einordne.
a) reinrassig, jüdische Finanzlobby, tapfere Deutsche, Blut und Boden, Zucht und Ordnung, säubern, total, Führer, Deutschland retten ...
b) Abbitte, Vergebung, Nächstenliebe, Sünde, Opfer, Himmelreich, selig, Auferstehung, Jesus...
c) Proletariat, Ausbeuter, imperialistisch, Befreiung, Klassenkampf, gerecht, Marx...