Jingle hat geschrieben:In Ordnung. Zu informieren fällt aber nicht unter die Rubrik "wissenschaftliche Arbeit" sondern gilt als blosse Meinungsäusserung.
Herr Friebe kann sich zwar jederzeit auf das gesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäusserung berufen.
Man kann bei keinem Wissenschaftler und bei keinem Menschen weder ethisch noch rechtlich ansehen, dass er sein gesetzlich garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben kann, wenn eine Kultur der Angst, der Ausgrenzung, der Diffamierung, der Menschenverachtung, der Einschüchterung, der Herabsetzung, der Beleidigungen, der üblen Nachrede, der Verleumdungen, des Mobbing und des Stalking ungehemmt und unbestraft herrscht. Es sind Umstände, die in Diktaturen zu Hause sind, jedoch in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben.
Und diese "
Kultur" der Angst, der Ausgrenzung, der Einschüchterung, der Herabsetzung und der Diffamierung herrscht seit 100 Jahren im Zusammenhang mit der Relativitätstheorie, verstärkt im Internet-Zeitalter durch anonyme Hetze und kriminelle Energie.
Der Staat weiß davon - und er hat dafür gemäß Art. 1 GG Ziff. 1 zu haften:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Jocelyne Lopez