Der Relativistische Dopplereffekt erscheint mEs so, wie er allgemein dargestellt wird, nicht nachvollziehbar. Vermutlich ist es die Archillesferse der SRT. Sieht man mal richtig nach, dann erweist sich, daß sich der relativistische Dopplereffekt anders darstellt und dann nicht mehr mit den experimentellen Befunden übereinstimmt. Da bedeutet, daß das zweite Postulat experimentell widerlegt wäre.
Da in der SRT die IS gleichberechtigt sind, kann nicht von einer Sendergeschwindigkeit und einer Empfängergeschwindigkeit gesprochen werden. Es existiert einzig eine Relativgeschwindigkeit v zwischen Sender und Empfänger. Der klassische Dopplereffekt ergibt sich für diesen Fall zu
fd = fo *(c+v)/c
fd Dopplerfrequenz am Empfänger
fo Senderfrequenz
Entsprechend in der SRT mit fo' in S' ergibt sich die folgende Beziehung (1)

- Interpretation Doppler.PNG (6.26 KiB) 6182-mal betrachtet
Die relativistische Addition von c +v im Sendersystem S' ergibt c, damit erhält man Gleichung (2)
Mit T als Periodendauer der Schwingung und der Transformation To' = To /sqr(1-v²/c²) und fo' = 1/To' und fo = 1/To ergibt sich Gleichung (3).
Gleichung (3) bildet somit den relativistischen Dopplereffekt. Daraus ergibt sich aber, daß der Dopplereffekt in der SRT, unabhängig von der Richtung der Relativgeschwindigkeit, stets nur eine Rotverschiebung bewirken kann. Experimentell werden jedoch auch Blauverschiebungen gemessen.
Damit wäre das zweite Postulat und damit die SRT obsolet.Auch ohne Mathematik ergibt sich das als logische Schlußfolgerung. Im klassischen Fall entsteht ja der Effekt dadurch, daß infolge der vergrößerten Relativgeschwindigkeit Sender-Empfänger das Signal schneller oder langsamer auf den Empfänger trifft. In dere SRT trifft es aber immer nur mit konstant c auf den Empfänger. Das ergibt keinen Dopplereffekt. Der kann in der SRT nur durch die Zeitdilatation der Periodendauer entstehen. Und die ergibt unabhängig von der Relativgeschwindigkeit immer nur eine Frequenzverringerung (Rotverschiebung). Das wird durch das Experiment widerlegt.
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