Rudi Knoth hat geschrieben:Diese gilt genau genommen nur bei i Vergleich zur Signalgeschwindigkeit kleinen Geschwindigkeiten.
Selbstverständlich, aber selbst das läst sich einfach korrigieren
Wenn die Relativgeschwindigkeit in den Bereich der relativistischen Geschwindigkeiten (also nahe an der Lichtgeschwindigkeit) geht, müssen die klassischen Berechnungen durch relativistische Korrekturen ersetzt werden, da Effekte der speziellen Relativitätstheorie (SRT) relevant werden. Der Doppler-Effekt muss dann unter Berücksichtigung der relativistischen Effekte berechnet werden.
### Relativistischer Doppler-Effekt
Der relativistische Doppler-Effekt berücksichtigt sowohl die Geschwindigkeit des Objekts als auch die Zeitdilatation. Die allgemeine Formel für den relativistischen Doppler-Effekt lautet:

### Berechnung der Relativgeschwindigkeit
Um nun die Relativgeschwindigkeit zu berechnen, wenn eine Frequenzverschiebung gemessen wird, kann die Formel umgestellt werden:

Diese Gleichung kann man nach v umstellen:
^2}{1 + \left( \frac{f_0}{f_{\text{beobachtet}}} \right)^2})
### Beispielrechnung bei v = 0,5c
Wenn das Objekt sich mit v = 0,5c bewegt und wir den Doppler-Effekt berechnen wollen, verwenden wir die obige Formel. Setzen wir v = 0,5c ein:

Die beobachtete Frequenz wäre also etwa 57,7 % der ausgesendeten Frequenz, wenn das Objekt mit halber Lichtgeschwindigkeit auf das Radar zufliegt.
### Fazit
In relativistischen Geschwindigkeitsbereichen wird die klassische Doppler-Verschiebung durch den relativistischen Doppler-Effekt ersetzt. Es treten Effekte wie die Zeitdilatation auf, was zu einer anderen Frequenzverschiebung und damit zu einer anderen Berechnung der Relativgeschwindigkeit führt.
Zeigt aber auch einmal mehr: es sind keine weiteren Angaben notwendig, so wie Kurt immer wieder behauptet.