Gerhard Kemme hat geschrieben:
Du verlässt auch hier sofort wieder die sachliche Argumentationsebene, indem du mir "blindes nachplappern" vorwirfst. Zur Sache: Die Aussagen meinerseits waren allgemein gehalten und nicht auf konkrete Personen bezogen
Verbalattacke und Beleidigungen müssen sich
immer auf konkrete, identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen, damit sie als Schmähkritik gelten können. Allgemein gehaltene kritische Aussagen ohne Nennung von konkreten Personen
können auf gar keinen Fall als Schmähkritik und als Beleidigungen gelten, sie sind demzufolge natürlich auch nicht justiziable. Es handelt sich dann um eine Meinungsäußerung bzw. meisten um Gesellschaftskritik. Und weder Meinungsäußerungen noch Gesellschaftskritik sind illegal und verboten, sonst müsste man praktisch alle Menschen auf der Welt anzeigen und ihre Meinungsfreiheit absprechen, weil alle Menschen Gesellschaftskritik betreiben.
Ein einfaches Beispiel zur Verdeutlichung:
1) Wenn ich, Jocelyne Lopez, in der Öffentlichkeit sage: „
Herr XY ist dumm“ ist es ganz klar eine Beleidigung. Herr XY kann sich berechtigt beleidigt fühlen und er ist auch berechtigt mich zu bitten, mich dafür zu entschuldigen - ggfs. auch öffentlich - oder bei Verweigerung mich wegen Beleidigung anzuklagen. Nur er persönlich ist dazu berechtigt, keine andere Person an seiner Stelle - Beleidigung ist eine hochpersönliche Angelegenheit zwischen nur zwei Personen.
2) Wenn ich in der Öffentlichkeit sage: „
Die Menschen sind dumm“ ist es auf gar keinen Fall eine Beleidigung, sondern eine Meinungsäußerung und eine Gesellschaftskritik, die vollumfänglich zu meiner Meinungsfreiheit gehört. Kein einziger Mensch muss sich dabei persönlich beleidigt fühlen und kein einziger Mensch ist dabei berechtigt, mich um eine Entschuldigung zu bitten oder mich anzuklagen.
Der Unterschied zwíschen diesen zwei Fällen scheint Ihnen nicht klar zu sein, aber es ist nicht mein Problem.
Nie habe ich Schmähkritik gegenüber der Person von Prof. Dr. Jürgen Richter oder Dr. Markus Pössel geäußert, Sie dürfen lange in meinen Beiträgen stöbern wie Alpha Centauri/Esowatch, wenn Sie nichts Besseres zu tun haben. Die einzige Schmähkritik gegen eine konkrete Person, die Sie von mir im Internet finden können, ist von mir vor ein paar Jahren in einem offenen Brief bewusst und abgewogen als Provokation gegenüber Prof. Dr. Wolf Singer geäußert worden, der seit 30 Jahren entsetzliche und völlig nutzlose Experimente mit hochempfindlichen Tieren anstellt. Ich stehe immer noch zu dieser Schmähkritik und verantworte sie immer noch – Prof. Dr. Wolf Singer sollte sich gerne beleidigt fühlen. Tut er aber nicht. Er pfeift darauf, was seine Mitmenschen über seine entsetzliche „
Forschung“ und seine dummen „
Forschungsergebnisse“ sagen und empfinden:
Prof. Dr. Wolf Singer will beim Foltern von Tieren entdeckt haben, dass Gott nicht existiert Gerhard Kemme hat geschrieben:
Ich habe den Eindruck, dass du deine "Verbalattacken" nicht mehr wahrnimmst, weil du Einwände völlig ignorierst - und so muss man immer wieder die Sysiphusarbeit bringen, dir deine Beiträge wieder vorzulegen:
http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2010/ ... oku-nr-113Internet-Kriminalität: Dr. Anja Rxxxxxx und EsoWatch (Doku Nr. 11/3)
[...]
Anja Rxxxxx als Beamtin (Mainz)
Der blau markierte Text findet sich auf Seite 78 (zweiter Absatz) des hier verlinkten PDF-Dokuments, herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim. Falls Sie sich langes Suchen sparen wollen: Dieser Link führt Sie zu einem Screenshot mit den relevanten Textstellen.
1. Es handelt sich hier nicht um „
Verbalattacken“ und um Beleidigungen, sondern um Vermutungen über die Identität von Straftätern, belegt durch konkrete Hinweise. Hinweise und Vermutungen im Rahmen von laufenden Strafverfahren sind nicht verboten, sonst musste man in den Medien jegliche Berichtserstattung über Kriminalität oder investigativen Journalismus verbieten. Auch anonyme Hinweise über Straftaten sind völlig legal.
2. Diese Beiträge enthalten keine Schmähkritik über die betroffenen Personen.
3. Ich bin nicht der Autor dieser Internet-Einträge und habe auch mit keinem Hinweis dazu beigetragen.
4. Ich verlinke lediglich diese Internet-Einträge, ohne zu prüfen oder Stellung dazu zu nehmen, ob die Hinweise stimmen oder nicht: Die Prüfung von Hinweisen aus der Bevölkerung (auch anonym) obliegt der Staatsanwaltschaft, die sich mit der Klärung dieser Straftaten aufgrund der Anzeigen von mehreren Bürgern schon seit mehreren Monaten (oder Jahren?) beschäftigt.
5. Dadurch, dass diese Webseite keine Schmähkritik enthält ist sie juristisch nicht abmahnfähig, somit auch nicht die Personen, die diese Webseite verlinken.
6. Die Personen, die dagegen Webseiten wie Esowatch oder Alpha Centauri verlinken sind juristisch abmahnfähig, da diese Seiten massiv Schmähkritik gegen eine Vielzahl von namentlich genannten Personen enthalten.
Gerhard Kemme hat geschrieben:
Zitat:
Relativitätstheorie: Die Mathematiker haben kläglich versagt
Ich verweise auf einen Eintrag im Blog von Ekkehard Friebe: Die Mathematiker waren in besonderer Weise verpflichtet, auf die Grenzen der mathematischen Spekulation auf dem Felde der Physik hinzuweisen, haben jedoch das Gegenteil getan:
Eine solche negative Pauschalaussage richtet sich nicht nur entfernt gegen mich, sondern auch gegen eine Vielzahl von Wissenschaftlern, denen du zuvor Fragen gestellt hast. Du wertest ohne eine Spur von Kenntnissen locker einen ganzen Berufsstand ab - wobei du Mathematikern nicht nur "plappern", sondern auch "Kläglichkeit" und "Versagen" vorwirfst. Das merkst du natürlich nicht - solltest du allerdings einmal merken.
Erstmal handelt es sich um Aussagen der Autoren Pagel / G.O. Mueller - und nicht von mir - so daß Ihre Anmerkung "
ohne eine Spur von Kenntnissen" völlig unsachlich und daneben ist. Diese Autoren sind sehr wohl fachlich kompetent, zumindest genauso viel wie Sie selbst und Sie dürfen auf diese Abwertung und Herabsetzung gerne verzichten.
Zweitens handelt es sich auch hier nicht um „
Verbalattacken“ und um Schmähkritik gegen konkrete Personen, sondern um Meinungsäußerung und um Gesellschaftskritik (siehe oben).
Gesellschaftskritik ist nicht illegal, sie existiert in allen menschlichen Gesellschaften und sie ist auch eine wichtige kulturelle Möglichkeit Missstände anzuprangern, der sich praktisch jeder Mensch bedient, ob Philosophen, Schriftsteller, Satiriker, Politiker, Wissenschaftler oder auch der kleine Mann auf der Straße. Auch Berufsstände werden dabei gängig gesellschaftlich pauschal kritisiert, ohne dass es als eine individuelle Beleidigung oder persönliche Diskriminierung aufgefasst werden könne oder gar justiziable sei. Ich denke zum Beispiel hier an die Theaterstücke von Molière mit seiner scharfen Satire der Ärzteschaft, oder an Georg Christoph Lichtenberg mit seiner
Kritik der Mathematiker. Auch Aussagen wie „
Beamte sind faul“ oder „
Bauer sind dumm“ gehören nicht zu Schmähkritik und müssen von den Betroffenen als Ausdruck der Meinungsfreiheit geduldet werden. Die einzige pauschal ehrenverletzende Aussage gegen einen Berufsstand, die m.W. von einer Privatperson juristisch erfolgreich angeklagt wurde (bis zum Verfassungsgericht) ist der Spruch „
Soldaten sind Mörder“ – wobei ich hier das Urteil der Richter zugunsten des Soldaten als richtig und gerecht empfinde – die Bezeichnung „
Mörder“ hat nun mal eine ganz andere Dimension als die Bezeichnung „
dumm“ oder „
faul“.
Gerhard Kemme hat geschrieben:
Ach so, die von dir Befragten sind auch noch verantwortungslos.
Was willst du eigentlich - selbstverständlich machst du ständig Leute und Einrichtungen hier schlecht, die das nicht verdient haben. Du bist doch in etlichen Foren, warum debattierst du vor wilden Negativbehauptungen nicht erstmal die Sachlage.
Noch einmal: Es existieren Missstände im öffentlichen Bildungssystem durch den Ausschluß und die Diffamierung der Kritik einer Theorie in Forschung und Lehre, das steht fest. Fest steht auch, dass Missstände nicht vom Himmel fallen: sie sind menschengemacht. Es gibt also immer Verantwortliche für Missstände, jeweils in mehr oder weniger ausgeprägter Form, auch wenn es durch Anonymität schwierig ist, die jeweiligen Verantwortungen zuzuordnen. Auch anonyme Leute und Einrichtungen tragen zur Verantwortung bei Missständen bei, die Anonymität von Personen oder von Mitarbeitern von Einrichtungen machen ja keine Missstände inexistent und ungeschehen. Missstände können auch beseitigt werden: Verwaltungsgerichte urteilen z.B. über die Verantwortung von Behörden in konkreten Fällen, dafür sind sie ja auch da. Es gäbe auch kein Staatsrecht und keine Verwaltungsgerichte, wenn man davon ausgehen sollte, dass der Staat und seine Mitarbeiter nie Verantwortung bei gesellschaftlichen Missständen zu tragen haben. Ihre Einstellung, der Staat, seine Einrichtungen und seine Mitarbeiter haben überhaupt keine Verantwortung in der Existenz von Missständen zu tragen ist einfach moralisch, juristisch und empirisch nicht haltbar.
Hier z.B. eine Beschreibung des Weges, der vom Gesetz bei Missständen im Verantwortungsbereich von Behörden zu beschreiten ist und der auch von G.O. Mueller beschreitet wird:
http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2007/ ... t-dresden/Zitat:
Mit welchen anderen Ländern dürfen wir die Bundesrepublik vergleichend gleichsetzen, wenn ein gutes Dutzend Kultus- und Wissenschaftsministerien in Ländern und im Bund, 70 Parlamentsfraktionen in Bund und Ländern und 600 Bundestagsabgeordnete das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 GG und ihre höchsteigene Bindung an dieses Grundrecht nicht zu kennen scheinen und auf Hinweise der Grundrechtsverletzung nicht reagieren?
Der Kommentar zeigt uns zur Erlangung des bisher verweigerten Grundrechts eine Stufenleiter mit fünf Sprossen durch die Hierarchien unserer staatlichen Organe:
(1) die Selbstverwaltungseinrichtung Universität als Ort der gesetzesbrecherischen Handlungen und des (wohl nicht strafbaren?) Betrugs der Öffentlichkeit;
(2) die Aufsichtsbehörden der Exekutivgewalten, also die Kultus- und Wissenschaftsministerien;
(3) die Gesetzgebenden Organe in Bund und Ländern als Kontrollorgane der Exekutive, also Bundestag und Landesparlamente, einschließlich aller ihrer Ausschüsse;
(4) die Verwaltungsgerichte mit der Kontrolle über Entscheidungen des zuständigen Bundesministeriums oder zuständiger Landesministerien;
(5) das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidungen über Verfasssungsbeschwerden.
Auf der ersten Sprosse stehen wir gegenwärtig mit diesem offenen Brief an 200 Professoren; die zweite und dritte Sprosse haben wir bereits erfolglos absolviert. Es wird sich herausstellen, ob wir die vierte und weitere Sprossen erklimmen müssen. Noch einmal 80 Jahre Unterdrückung der Kritik und Minderheitsauffassung in der theoretischen Physik wird es jedenfalls nicht geben.
Viele Grüße
Jocelyne Lopez