Hier noch einmal zusammenfassend der Nachweis, daß in der SRT ein bewegter Laser nicht funktionieren kann:
Laserfunktion nur möglich, wenn in die Laserlänge eine ganze Anzahl von Halbwellen λo/2 paßt
n= Anzahlder Halbwellen = ganze Zahl
L = Laserlänge
λo = Wellenlänge
L=n*λo/2
Längenkontraktion Der Laserlänge L
L'=L*sqrt[(c+v)*(c-v)/c²]
L' = n*(λo/2)*sqrt[(c+v)*(c-v)/c²]
Der bewegte Laser erfährt infolge der Bewegung mit v einen relativistischen Dopplereffekt für die beiden Richtungen
fd1=fo*sqrt[(c-v)/(c+v)]
fd2=fo*sqrt[(c+v)/(c-v)]
Daraus resultieren die veränderten Wellenlängen in beiden Richtungen
c/λd1 = c/λo * sqrt[(c-v)/(c+v)]
λd1 = λo * sqrt[(c+v)/(c-v)]
λd2 = λo * sqrt[(c-v)/(c+v)]
L'/λd1 = (n/2) * sqrt[(c-v)²/c²]
L'/λd1 = (n/2) *(c-v)/c
L'/λd1 = (n/2) *(1-v/c)
L'/λd2 = (n/2) * sqrt[(c+v)²/c²]
L'/λd2 = (n/2) *(1+v/c)
Für beliebige v ergeben sich keine halben ganzzahligen Verhältnisse für L'/λd1 bzw. L'/λd2.
Die Funktionsbedingung für den Laser ist nicht mehr gegeben. Er funktioniert unter Anwendung der SRT nicht.
Das dürfte dann nicht am Laser, sondern wohl an der SRT liegen,
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