Yukterez hat geschrieben:Lopez hat geschrieben:
Eine Petition MUSS zwingend bearbeitet werden, es ist gesetzlich nicht möglich für den Bundestag, sie zu ignorieren.
Wenn das so ist, Lopez,
Das ist so. Gesetzlich vorgeschrieben im Petitionsrecht.
Wird die Petition durch den Petitionsausschuß wegen offensichtlicher mangelnder Bearbeitung oder unbegründeten Behauptungen abgelehnt, gibt es noch auf dieser Ebene die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Petitionsausschuß bzw. bei verschiedenen Abgeordneten von verschiedenen politischen Fraktionen des Parlaments einzureichen und um die erneute Prüfung der Petition zu bitten.
Das haben wir zum Beispiel als Tierschützer bei einer Petition beim Landtag NRW erreicht: Nach einer ersten Ablehnung, haben wir Abgeordnete der 5 Fraktionen im Landtag NRW angesprochen: Die Petition wird aktuell erneut geprüft, siehe: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2014/ ... lanuv-nrw/ oder http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2013/ ... delt-wird/
Wird sie erneut abgelehnt, gib es weitere Möglichkeiten für die Bürger, der Landtag ist nicht die letzte Instanz.
Jocelyne Lopez
