Jocelyne Lopez hat geschrieben:Sie sollen es aus der physikalischen Sicht ansehen, und nicht gleich mathematisch verarbeiten:
Man darf kein Meßergebnis "rauskürzen" (!), ein Meßergebnis ist ein Unikum - das macht nur Einstein, der die Geschwindigkeit eines bewegten Beoachters mathematisch simsalabim aus der Welt schafft, als ob sie nicht existieren würde...
Das ist Unsinn. Wenn sich Werte herauskürzen lassen, verändert sich nicht der Inhalt der Gleichung.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Es soll erst einmal bei der Maßstab-Geschwindigkeit heißen: v_Licht + v_bewegter Beobachter = c + v2
Oh, eine neue Jocelyne-Wortschöpfung - Massstabgeschwindigkeit.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das bedeutet konkret bei einer Messung mit Laserpistole: Die Laserpistole führt eine Zweiwegmessung des Lichts als bewegter Beobachter v2 aus, und zwar fortlaufend bei jedem einzelnen Lichtsignal: Ein Lichtsignal wird von der Laserpistole emittiert, es prallt auf einen materiellen Punkt des Zielfahrzeugs auf, es wird reflektiert und prallt auf einen materiellen Punkt des Lichtdetektors der Laserpistole zurück, wobei die Zeitpunkte der Emission und der Ankunft jedes Signals von einer Uhr in der Laserpistole festgehalten werden. Damit kann man also die Laufzeit jedes Lichtsignals auf den vielen fortlaufend veränderten Teilstrecken zwischen Zielfahrzeug und Lichtdetektor berechnen,
Das IST die Laufzeit, die wird nicht berechnet, sondern gemessen. Nicht eine Zweiwegmessung des Lichts wird durchgeführt, sondern eine Entferungsmessung MIT Licht.
Ergänzung: Der Polizist am Straßenrand bewegt sich übrigens nicht.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:wobei alle dieser Teilstrecken in Meter auf der Basis der Konvention berechnet werden: „Ein Meter ist die Strecke, die das Licht im Vakuum in einer Zeit von 1 / 299.792.458 Sekunde zurücklegt“).
Jetzt müsste nur noch die richtige Schlussfolgerung aus dieser komischen Formulierung folgen...
Außerdem steckt da eine kleine Schwierigkeit drin in dieser Formulierung... wer sie findet,darf sie behalten und an die and hängen:)
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Wenn die Laufzeiten, die von einem Beobachter auf den Anderen berechnet werden variieren (kürzer oder länger sind), bedeutet es, dass das Licht auf allen Teilstrecken, (deren Länge einheitlich mit der per Konvention konstanten Maßeinheit 299.792.548 m/s berechnet wurden), schneller oder langsamer war, also dass c +/- v galt.
Nee das bedeutet nur dass die Siganle unterschiedlich lange Strecken zurückgelet haben. Die Laufzeiten verändern sich übrigens auch, wenn man mit nem stationären Laser die Form eines Berges abtastet... bewegt der Berg sich etwa? Wo kommt denn da dein +v daher, damit sich die Laufzeiten ändern können?
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Und die Laufzeiten werden nun kürzer oder länger auf diesen einheitlich gerechneten Teilstrecken mit der Konvention 299.792.458 m/s,
einheitlich gerechnete Teilstrecken ... auch so eine Neuschöpfung.
das ist unbestritten, und zwar sie variieren je nach Geschwindigkeit des Beobachters, da die Laserpistole ja auch jeweils mit diesen Laufzeiten eine andere Geschwindigkeit anzeigt je nach Geschwindigkeit und Richtung des Beoachters, das ist ja unbestritten - sogar von Dr. Pössel nicht.[/quote]
Unbestritten ist, dass sich Laufzeiten ändern, wenn sich die zurückgelegte Entfernung ändert. Was anderes sagt auch Herr Pössel nicht. Bestritten wird allerdings deine Darstellung der Dinge.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich erinnere auch daran, dass die Lichtgeschwindigkeit 299.792.458 m/s, die per Konvention festgesetzt wurde, nicht als Geschwindigkeit relativ zu einem auf der Erdoberfläche bewegten Beoachter gemessen wurde (wie es bei der Laserpistole mit bewegten Beobachter der Fall sein kann), sondern sie ist einzig als Geschwindigkeit relativ zu einem auf der Erdoberfläche ruhenden Beobachter (also mit Geschwindigkeit v=0) gemessen worden.
Der Meter wurde per Konvention über die Lichtgeschwindigkeit definiert und nicht die Lichtgeschwindigkeit per Konvention festgesetzt.