Ernst hat geschrieben:Harald Maurer hat geschrieben:
Nach dem Einsteinschen Relativitätsprinzip sind die beteiligten IS gleichberechtigt und keines davon darf ausgezeichnet sein.
Das sind sie eben in diesem Fall nicht. Sie sind bezüglich der Konfiguration nicht gleichberechtigt. Die Blitzlampen ruhen in dem einen IS und in dem anderen sind sie bewegt. Das führt dazu, daß der eine Beobachter in einem IS äquidistant zu den Lampen bleibt und der andere Beobachter im anderen IS sich relativ zu den Lampen bewegt.
Einstein: "Jeder Lichtstrahl bewegt sich im "ruhenden" Koordinatensystem mit der bestimmten Geschwindigkeit c, unabhängig davon, ob dieser Lichtstrahl von einem ruhenden oder bewegten Körper emittiert ist".
Damit wird die Lokalisation des lichterzeugenden Körpers bedeutungslos! Es spielt also keine Rolle, in welchem IS die Lampen aufgestellt sind - jedenfalls bei Einstein, der daher meist seine Beispiele beginnt mit "Ein Lichtstrahl ...". Woher das Licht kommt, bleibt meistens unklar. Daher sind schon aufgrund des Postulats die beiden Inertialsysteme gleichberechtigt, d.h. die Gleichberechtigung kann nicht durch Eigenschaften des Lichts oder Standorte von Lampen ausgehebelt werden.
Der Doppler-Effekt oder die Frequenzen haben auf die Lichtgeschwindigkeit keinen Einfluss und daher auch keinen Einfluss auf das gleichzeitige oder zeitversetzte Eintreffen von "Lichtstrahlen", welche in Einsteins Beispielen meist frequenzlose Erscheinungen sind. Weil das eben für seine Synchronisationsmethode und seine RdG keine Bedeutung hat.
Ernst hat geschrieben:Diese Asymmetrie äußert sich zudem auch darin, daß der eine Beobachter einen Dopplereffekt registriert (die Frequenzen des Lichtes sind aus beiden Richtungen unterschiedlich) und der andere nicht.
Schon damit unterscheiden sich die Beobachtungen der Beobachter in beiden IS. Die Situation in beiden IS ist nicht gleichberechtigt.
Auch in Einsteins Kugelwellen-Beweis seiner ersten Arbeit, in welcher er durch Anwendung der LT auf die Kugelgleichung zeigen will, dass eine Lichtsphäre sowohl für den ruhenden als auch den bewegten Beobachter dieselbe Lichtsphäre bleibt, berücksichtigt er nicht, dass der bewegte Beobachter eigentlich den Doppler-Effekt konstatieren müsste. Dies deshalb schon nicht, da die LT den Erzeugungspunkt des Lichts einfach vom Koordinatenursprung des einen IS in den Koordinatenursprung des anderen IS transformiert. Einsteins Licht ist offenbar ein Waisenkind, das stets vom jeweils ruhend definierten IS adoptiert wird!
Das Ignorieren des Doppler-Effekts in vielen Beispielen zur RdG hat natürlich seinen Grund. Denn dieser Effekt, grundsätzlich klassisch begründet mit einer kleinen Korrektur durch die ZD (die ihn symmetrisch macht) ist eine der Achillesfersen der SRT. Deshalb ist meist nur von einem "Lichtblitz" oder einem "Photon" die Rede und der Doppler-Effekt wird stillschweigend übergangen. Würde die unterschiedliche Wahrnehmung des Doppler-Effekts die Gleichberechtigung der Inertialsysteme aufheben, so wäre die SRT leicht widerlegbar. Da platziert man in eines der IS einfach eine Lampe und argumentiert damit, dass der eine Beobachter den Doppler sieht und der andere nicht. Gleichberechtigung dahin, SRT nur noch Makulatur? Ein IS wäre durch die Position der Lichtquelle ja eindeutig bevorzugt. Ob das wirklich so einfach wäre?
Grüße
Harald Maurer