Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon girl friday » Sa 12. Mai 2012, 12:46

M.S hat geschrieben:
girl friday hat geschrieben:Schon klar, du magnetisches Michilein: Alle, die sich nach dir angemeldet haben, sind nur deinetwegen hier!
.....

Daß du nicht wegen mir hier bist, wissen wir doch beide.
Und warum du ausgerechnet hier bist, wissen wir beide doch auch.


Mit deinem dunklen Gemunkel kann ich nichts anfangen, "Michael".
Wer sich an die Wahrheit hält, kann auch Klartext reden.
Also komm bitte mal aus der Deckung, wenn du schon weiter das Bedürfnis hast, obkure Verdächtigungen loszuwerden.
Warum bin ich angeblich hier, warum bin ich angeblich ausgerechnet hier, und was soll angeblich sein mit Ralf K.?

M.S hat geschrieben:Weiters wissen wir beide auch, warum du deine Verbalinjurien (verpackt in Konjunktivform) über Herrn R ausbreitest
Aber so etwas würdest du doch nie tun - oder?


Richtig, so etwas würde ich nie tun, denn ich bin ja nicht du. Verleumdungen sind dein Hobby, nicht meines. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass du einen irrealen Bedingungsatz, der lediglich die infame "Logik" des R.K. veranschaulichen sollte, als Tatsachenbehauptung zu verkaufen suchst, um von deinen ekligen Unterstellungen abzulenken.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon girl friday » Sa 12. Mai 2012, 12:47

Gluon hat geschrieben:
girl friday hat geschrieben:Dir persönlich, um das auch noch klarzustellen, traue ich bisher zwar Emotionalität bis zu einem gewissen Grad, aber sicher keine Hasstexte zu. Anderen aus dieser seltsamen Szene jedoch schon.


Emotional bin ich im Moment vor allem auf Leute wie dich sauer, die Jocelyne mit ihrer Hetzkampagne gegen mich auch noch unterstützen.


Wo tu ich das?
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon M.S » Sa 12. Mai 2012, 12:52

girl friday hat geschrieben:
Richtig, so etwas würde ich nie tun, denn ich bin ja nicht du. Verleumdungen sind dein Hobby, nicht meines. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass du einen irrealen Bedingungsatz, der lediglich die infame "Logik" des R.K. veranschaulichen sollte, als Tatsachenbehauptung zu verkaufen suchst, um von deinen ekligen Unterstellungen abzulenken.


Jaja, Schnuckelchen, du wäscht deine Hände wie immer in Unschuld.
Ich bin ja neugierig wie du dich bei gluon rausreden wirst. Aber nein, du tust ja nichts, eine richtige Unschuld vom Lande.
Du wirst ja immer nur missverstanden. Liegt natürlich nicht an dir, die anderen sind es, die können mangels geistiger Kapazität dein Geschreibsel nicht richtig erfassen - stimmts?
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Gluon » Sa 12. Mai 2012, 12:55

girl friday hat geschrieben:
Gluon hat geschrieben:
girl friday hat geschrieben:Dir persönlich, um das auch noch klarzustellen, traue ich bisher zwar Emotionalität bis zu einem gewissen Grad, aber sicher keine Hasstexte zu. Anderen aus dieser seltsamen Szene jedoch schon.


Emotional bin ich im Moment vor allem auf Leute wie dich sauer, die Jocelyne mit ihrer Hetzkampagne gegen mich auch noch unterstützen.


Wo tu ich das?


Es kommt in diesem Thread eben so rüber, dass du hier Jocelyne gegen ihre Kritiker_innen verteidigst und sagst: "Das ist schon richtig, was sie tut. Eure Kritik ist unbegründet."
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Britta » Sa 12. Mai 2012, 12:58

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Dann müsste ich Harald ebenfalls bitten, dich zu sperren, damit du keine Gelegenheit mehr bekommst hier meinen vollen Namen ständig zu outen. Auch Klarnamen von Usern die unter Nicknamen posten sind geschützte Daten.

Wie immer misst du mit zweierlei Maß.


Britta, Du Jura- und Moral-Expertin, denk mal über diese Grundlagen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung nach, und versuche es, sie zu verstehen:

Grundlagen der Gesetzgebung? Welche, deine oder die des deutschen Staates? :mrgreen:

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Dein Verhalten gehört in der ersten Kategorie von Tätern:

1. Gestern hat mich Britta verprügelt.

- Ich darf in meinem Blog oder sonst wo in der Öffentlichkeit sagen, dass Britta (mit vollem bürgerlichem Namen) mich gestern verprügelt hat - weil es wahr ist.

- Eine dritte Person, zum Beispiel ein Journalist, der über diese Straftat berichten möchte, weiß nicht, ob es wahr ist. Zu seiner eigenen Sicherheit wird er erst einmal in der Öffentlichkeit berichten: Gestern hat B.R. Jocelyne Lopez verprügelt.

Also darf Dein voller bürgerlichen Namen in meinem Blog im Zusammenhang mit Deiner Straftat gegen mich stehen, weil es wahr ist, dass Du mich verprügelt hast. Wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt, sie sind nicht strafbar.

Was du wieder glaubst...

Okay, ich sehe schon dein Problem, welches zu deiner absolut verkehrten Rechtsauffassung führt.

Du fühlst dich also wirklich von mir verprügelt? :mrgreen:

Mal ganz deutlich: Du darfst schreiben, dass du dich von mir gestalkt "fühlst", nicht aber ich würde dich stalken, denn das ist eine Straftat:

http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.ph ... -StGB.html

Du darfst in Deutschland aber niemanden einen Straftäter nennen, bevor er nicht rechtmäßig verurteilt wurde.

Wikipedia » Unschuldsvermutung hat geschrieben:
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Und auch dann darfst du nicht einfach seinen vollen Namen nennen, denn er hat weiter Persönlichkeitsrechte.

Persönlichkeitsrecht hat geschrieben:
Zunächst war das Persönlichkeitsrecht als Abwehrrecht gegenüber dem Staat konzipiert worden. Aber bereits der Bundesgerichtshof im Jahre 1954 kam zu der Entscheidung, dass das Persönlichkeitsrecht darüber hinaus auch gegenüber anderen Privatpersonen gelten muss. Das Persönlichkeitsrecht so nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, muss vor allem das Grundgesetz herhalten. Abgeleitet wird es aus Art. 1 GG - Schutz der Menschenwürde und Art.2. - Handlungsfreiheit.

Als Grundsatz des Persönlichkeitsrechts ließe sich formulieren, dass jeder die Freiheit hat, ob und wie er sich in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Damit wurde das Persönlichkeitsrecht vor allem zum "Abwehrrecht" gegenüber der Presse. Die Rechtssprechung hat insbesondere die folgenden Bereiche als Persönlichkeitsrecht definiert:

    Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre
    Recht am gesprochenen Wort
    Recht am geschriebenen Wort
    Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
    Recht am eigenen Bild
    Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    Recht der persönlichen Ehre
In der Pressearbeit haben besonders der vierte und fünfte sowie der siebte Schutzbereich eine besondere Bedeutung erlangt.

Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen

Hier ist die so genannte Soraya-Entscheidung von besonderer Bedeutung. Von der Regenbogenpresse wurde ein erfundenes Interview als echt abgedruckt und enthielt vermeintliche Vorgänge aus dem Privatleben. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden, dass dieses nicht von der Pressefreiheit gedeckt ist, da mit unrichtigen Informationen dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit nicht gedient werden kann.

[..]

Hauptanwendungsgebiet im Presserecht ist die Namensnennung im Zusammenhang mit Straftaten. Generell ist die Namensnennung von Verdächtigten untersagt. Es muss ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit bestehen, da ansonsten die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt werden würde. Allerdings fehlen den Betroffenen in vielen Fällen die Möglichkeit sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Im Sinne der Resozialisierung ist auch nach Abbüßung einer Haftstrafe die namentliche Nennung nicht mehr zwangsläufig vom Informationsinteresse gedeckt.

Und das sollte dich besonders interessieren:

Unzulässige Namensnennung bei Verdachtsberichterstattung durch Krawallblogger hat geschrieben:
Die meisten mir bekannten Websites beließen es bei dieser leider etwas vorschnellen wie ärgerlicherweise lückenhaften Sachverhaltsdarstellung. Man hatte dem Kritiker nämlich nicht etwa seine Berichterstattung als solche verboten, sondern lediglich die Nennung eines bestimmten Namens.

[…]

Der Grund für diese Auflagen liegt darin, dass für einen Unverurteilten die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt. Grundsätzlich hat niemand das Recht zum Rufmord. Medienmacht beinhaltet auch ein Minimum an Medienverantwortung.

Solange die Schuld nicht feststeht bzw. der Betreffende nicht aufgrund Interesses der Öffentlichkeit Medienaufmerksamkeit ertragen muss, hat er – und auch seine Familie, die mit seinem angeblichen Handeln identifiziert wird – grundsätzlich Anspruch, in Ruhe gelassen zu werden.


Wer über angebliche Straftaten öffentlich berichten will, ohne den Ausgang eines Strafverfahrens abzuwarten, muss
    gewichtige Anhaltspunkte aufbieten, die einen hinreichenden Verdacht begründen. Bloße Verdächtigungen, Argwohn oder Verschwörungstheorien reichen nicht aus. Auch die Stellung einer Anzeige macht einen bloßen Verdacht nicht stärker. Selbst ein bloßes Ermittlungsverfahren muss nicht notwendig ausreichen, denn dieses wird nur aufgrund eines Anfangsverdachts eingeleitet und besagt genau gar nichts.

    den Namen des Verdächtigen anonymisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht keine Straftat von erheblicher Bedeutung betrifft.

Eine bloße Vermutung rechtfertigt noch keinen Rufmord. Selbst, wenn der Kritiker seinen bloßen Verdacht äußern möchte, dann muss er hierzu nicht den Namen des Verdächtigten nennen.

Endlich weiß ich die richtige Bezeichnung: Krawallblogger :mrgreen:

Ich sage die Wahrheit und ich sage was ich denke. Das ist kein Mobbing, nur weil dir die Wahrheit und/oder meine Meinung nicht gefällt.

Ich kritisiere dein Verhalten mir und Anderen gegenüber und wenn du irgendwo Lügen und Verleumdungen über mich und Andere verbreitest, dann melde ich mich zu Wort und benenne es als das was es ist: Lügen und Verleumdungen! Dass ich das tue und dir damit widerspreche, verwechselst du mit Mobbing und Stalking.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:- Eine dritte Person, zum Beispiel ein Journalist, der über diese Straftat berichten möchte, weiß nicht, ob es wahr ist. Zu seiner eigenen Sicherheit wird er erst einmal in der Öffentlichkeit berichten: Gestern hat B.R. Jocelyne Lopez verprügelt.

Nein, der Journalist würde berichten: Jocelyne Lopez behauptet, von B. R. verprügelt worden zu sein. Erst wenn die Polizei den Fall untersucht hat und Beweise dafür hat, die eindeutig belegen dass B.R. das tatsächlich getan hat, dürfte er berichten: B.R. hat Jocelyne Lopez verprügelt.

Der Beweis für deine Behauptung, das ich dich mobben und stalken würde, wäre eine Verurteilung vor Gericht. Vorher ist es eine unwahre Behauptung von dir, die lediglich deine Meinung darstellt, jedoch niemals eine Tatsache.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Also darf Dein voller bürgerlichen Namen in meinem Blog im Zusammenhang mit Deiner Straftat gegen mich stehen, weil es wahr ist, dass Du mich verprügelt hast. Wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt, sie sind nicht strafbar.

Verstehst Du?

Ich habe aber keine Straftat begangen. Es wird mich auch kein Gericht wegen Mobbing und Stalking verurteilen, weil es eben kein Mobbing und Stalking ist und auch keine wahre Tatsachenbehauptung. Es ist nur deine subjektive Meinung, aber deine Meinung ist nunmal keine Tatsache!

Die Straftat begehst du, indem du meine persönlichen Daten und die von Anderen in deinem Blog outest. Und hiermit fordere ich dich nochmals öffentlich vor Zeugen dazu auf, meinen Klarnamen aus deinem Blog zu löschen.

Dies ist übrigens der erste Schritt, den man gehen muß, will man vor Gericht etwas in der Hand haben.

Verstehst du?

Du mobbst und stalkst gegen die Betreiber von AC, indem du überall deine Hetze verbreitest. Du hast aber nie den Betreiber von AC persönlich angeschrieben, und ihm die Textstellen genannt über die du dich so aufregst und ihn gebeten, diese aus dem Forum zu entfernen. Somit hast du die Betreiber von AC nie offiziell in Kenntnis gesetzt. Da du das nicht versucht hast - diesen Weg also nie gegangen bist - konnten alle deine Anzeigen nur ins Leere laufen, denn bevor man die Justiz in Deutschland bemüht, muß man die Gegenseite darauf aufmerksam machen, dass und von was man sich beleidigt und verleumdet fühlt und man muß offiziell um Entfernung der entsprechenden Textstellen bitten. Es reicht dabei nicht, einfach einen Link auf einen oder mehrere Threads zu geben. Und in erster Linie ist man dazu angehalten, sich gütlich zu einigen. Erst wenn die Gegenseite die Entfernung der zitierten Textstellen verweigert, kannst du Anzeige erstatten.

Verstehst du?

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Verstehst Du?

Ich schon und du?

Du beschuldigst mich einer Straftat, dass ist aber keine Tatsache, erst wenn ich verurteilt werden würde, darfst du behaupten ich sei deine Stalkerin. Selbst dann aber darfst du aber meinen vollen Namen nicht nennen. Du verstößt wie üblich gegen einige Gesetze. Das gilt auch für deinen Rufmord an Joachim, du darfst seinen vollen Namen nicht nennen, du brauchst Beweise und es ist nicht mal gegen ihn ermittelt worden, wie er sagt.

Du verletzt seine Persönlichkeitsrechte, du beschuldigst ihn mit vollem Namen ein Straftäter zu sein. Das ist Rufmord, und damit machst du dich strafbar.

Und der edle Ritter und die hohle Maid, werden das nicht schön reden können.

Verstehst du?

Auch, Juhu… :mrgreen:
Britta
 
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Gluon » Sa 12. Mai 2012, 13:16

Was Britta sagt.
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Gluon » Sa 12. Mai 2012, 13:27

Noch ein Nachtrag:

girl friday hat geschrieben:Darin ging's mir einfach nur um deine Aussage: "Es wurde nicht ermittelt, weil keine Straftat vorliegt." Das finde ich eben nicht ganz schlüssig.


Du hast es falsch herum interpretiert. Meine Argumentation war nicht, "Es wurde nicht ermittelt, folglich liegt keine Straftat vor.", sondern "Es liegt keine Straftat vor, folglich hat die Staatsanwaltschaft auch nicht ermittelt." Mit dem "weil" ist es so eine Sache. In der Mathematik spricht man von notwendigen und hinreichenden Kritierien.

Gruß,
Gluon
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Harald Maurer » Sa 12. Mai 2012, 13:29

Bild
Und wie lange soll das noch so weiter gehen??? Wen interessieren die diversen "Wahrheiten" eigentlich noch?
Es war ja eine Zeitlang recht amüsant, allmählich wird's aber langweilig :|

Grüße
Harald Maurer
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Bell » Sa 12. Mai 2012, 13:52

Harald Maurer hat geschrieben:Bild
Und wie lange soll das noch so weiter gehen??? Wen interessieren die diversen "Wahrheiten" eigentlich noch?
Es war ja eine Zeitlang recht amüsant, allmählich wird's aber langweilig :|

Grüße
Harald Maurer

Nun, Harald, die von diesen 'Wahrheiten' direkt betroffen sind, interessieren sich doch auf jedenfall dafür.

Das wären Jocelyne und Joachim.

Mich interessierts es übrigens auch, allerdings ist es bei dem augenblicklichen Gespamme der Alltopic -Vasallen schwierig, bei der Findung der Wahrheit voranzukommen.

Aber das es in diesem Falle eine Wahrheit gibt, daran habe ich keinen Zweifel.
Bell
 
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Re: Wer ist und wer war der Betreiber von AC?

Beitragvon Bell » Sa 12. Mai 2012, 14:09

Gluon hat geschrieben:
girl friday hat geschrieben:
Gluon hat geschrieben:
Emotional bin ich im Moment vor allem auf Leute wie dich sauer, die Jocelyne mit ihrer Hetzkampagne gegen mich auch noch unterstützen.


Wo tu ich das?


Es kommt in diesem Thread eben so rüber, dass du hier Jocelyne gegen ihre Kritiker_innen verteidigst und sagst: "Das ist schon richtig, was sie tut. Eure Kritik ist unbegründet."
Na ja, Joachim, .... Du kannst schon sicher darin sein, dass ich ganz anders in diesen Thread reingegangen bin ... in der festen Annahme nämlich, was Jocelyne sage sei falsch.

Und dann stellt man halt fest, in wievielen Punkten sie Recht hat, ... stellt fest, dass Du Dich auf eine reichlich zwielichtige Konstruktion der Verantwortungsverschleierung eingelassen hast.

Jetzt sind wir also an dem Punkt, dass sie behauptet, Du hättest Straftaten begangen. Das ist natürlich herbe und meiner Ansicht nach falsch. Aber warum wehrst Du Dich nicht juristisch dagegen? Meiner Ansicht nach würdest Du sofort eine einstweilige Verfügung erwirken können, in der ihr untersagt wird solches zu behaupten ... die Kosten dafür müßte Jocelyne tragen ... ich verstehe es nicht.

Dem Grunde nach verhälst Du Dich doch in diesem Punkt ähnlich wie sie ..... und bleibst passiv.
Bell
 
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