Britta hat geschrieben:Wie glauben Sie denn, dass der Wert 299 792 458 m/s zustande gekommen ist?
Mit dem Urmeter?
Ja, die Meßstrecke für diese Messung der LG wurde mit dem alten Ur-Meter gemessen - die neue Länge des Meters gibt es ja erst ab 1983. Seitdem darf es keine offizielle Messung der Lichtgeschwindigkeit mehr geben, die dabei bestimmte Länge des Meters gilt ja als Festsetzung eines Maßstabs. Die Länge des neuen Meters ist wegen Abrundung ein bisschen kürzer als die Länge des alten Ur-Meters, das spielt aber in der Empirie keine Rolle und kann vernachlässigt werden. Ich habe mir aber in einem Forum von einem Physiker erzählen lassen, dass man beim Vergleich von Längenmessungen vor und nach 1983 bei Hochgenauigkeitsberechnungen den Längenunterschied zwischen dem alten und dem neuen Meter berücksichtigen muss.
Das war eine Zweiweg-Messung (also gemittelter Wert hin- und zurück), es gibt ja leider keine Einweg-Messung der LG.
Das Licht wurde von einem zur Lichtquelle ruhenden Beobachter gemessen: Es gibt keine Messung der LG mit relativ zur Quelle bewegtem Beobachter. Das Licht wurde in Bezug auf die Erdoberfläche gemessen, die als ruhend vorausgesetzt wurde.
Ganz vereinfacht aber vielleicht nur zur Veranschaulichung:
Die anerkannten Messungen der LG entprechen die Messung der Geschwindigkeit eines Autos von A nach B auf der Autobahn, gemessen von einem am Rande der Autobahn stehenden Beobachter, und zwar nach der Formel Strecke / Zeitdauer - also mit je einer getrennten Messung der Strecke und der Zeit von einem ruhenden Beobachter.
Britta hat geschrieben:Aber ist doch egal. Wenn sich die Lichtgeschwindigkeit jetzt ändern würde, dann würden sich ja auch die Maße für alles Andere mitändern. Dadurch bleibt das Verhältnis der Dinge zueinander gleich.
Wenn man zum Beispiel jetzt bei einer neuen Messung der LG feststellen würde, dass das Licht auf einer gemessenen 1-Meter-Strecke 300 000 km/s schnell ist, dann würde sich die materielle Länge des Meters erheblich verändern, wenn man bei derselben Definition des Meters bleiben will. Das würde aber in der Praxis sehr viele Umstände mit sich bringen (Umstellung auf neue materielle Zolltöcke, Umrechnung alt/neu Meter, usw.). Deshalb werden neue Messungen der LG nicht mehr erlaubt bzw. haben sie keinen Einfluß mehr auf diese Konvention. Der Wert der LG bei dieser Konvention ist völlig willkürlich und darf auch völlig willkürlich sein. Genauso willkürlich, wie man einen materiellen Ur-Maßstab wählen darf, das darf z.B. ein beliebiges Stuck Holz oder Metal sein. Man könnte auch die Länge einer Cola-Dose als Ur-Meter wählen, das würde genauso gut funktionieren, kein Problem.
Was jedoch bei einem Meßsystem nicht sein darf, wenn es erst einmal festgesetzt wurde, ist, dass man materielle Gegenstände oder Abstände mit verschiedentlich langen Maßstäben misst. Das leuchtet wohl jedem ein. Das ist aber prinzipiell der Fall im Meßvorschrift der SRT, wo die Länge eines Objekts verschiedentlich gemessen wird je nach Beobachter. So etwas darf natürlich in einem Meßsystem nicht geben, das ist völlig abstrus und vernichtet die Grundlage des Messens. Dann wäre es unmöglich die einzige materielle Länge eines Objektes zu bestimmen und Voraussagen zu treffen.
Siehe zum Beispiel folgende haarsträubende Aussagen, zitiert in der Dokumentation von G.O. Muller:
"Wir müssen künftig in unser Hirn die widerspruchsvolle Betrachtung hineinzwängen, daß nicht überall und für jeden ein Meter wirklich ein Meter, eine Stunde wirklich eine Stunde, eine Grammasse wirklich eine Grammasse ist; wir müssen lernen, daß alles, was meßbar ist, variablen Maßwert hat, und daß dieser Maßwert abhängig ist von dem jeweiligen Bewegungszustand des Beobachters zu dem beobachteten Gegenstand oder Ereignis.“
Aus dem Artikel einer Tageszeitung, zitiert bei: L. Ripke-Kühn: Kant contra Einstein. Erfurt 1920, S. 3.
Viele Grüße
Joceyne Lopez