Du bist ein wenig durch den Wind.
Dein Hass auf Russen alzu auffällig.
Deine Relativierung von Neonaziverbrechen in der Ukraine alzu durchsichtig.
Dein versuchter Vergleich Holomodor mit Hitlers Holocaust, alzu heuchlerisch und zudem eine Strafbare Verharmlosung des ersteren.
Ergo. Du bist nicht mehr Herr deines Denkapparates, sondern ein Opfer von Leid und Unwissenheit, auf dessen Acker der reine Hass und die Unfähigkeit zur korrekten Analyse gemeinsam zur Rassistenmusik aus Kiew tanzen.
Armer Lagrange, mein Mitleid hast du.
ZQ
Hier eine treffende Analyse der Fakten, zu denen armdran und von sich gestreckt, leider keinen geistigen zutritt hat.
Gekürzt: Helmuth Markov
(DE) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich spreche zu Ihnen als jemand, der viele Jahre seines Lebens in der Ukraine verbracht hat, dort gelebt hat und deswegen natürlich auch emotional besonders angerührt ist.
Es gibt keinen einzigen Grund, keine einzige Möglichkeit, die Hungerkatastrophe der Jahre 1932/33 zu relativieren oder zu rechtfertigen. Sie betraf die Ukraine, Russland, insbesondere Gebiete an der Wolga, dem Don und dem Kuban, Westsibirien, den Südural und den Nordteil von Kasachstan. Es verhungerten Millionen von Menschen unterschiedlichster Nationalitäten, Ukrainer, Russen, Kasachen, Juden, Deutsche, Belarussen, Tataren und viele andere. Wir haben dieser Opfer zu gedenken und zu konstatieren, dass diese Hungersnot Ausdruck und Resultat einer menschenverachtenden Politik gewesen ist, des Verbrechens, die eigene Bevölkerung verhungern zu lassen und gleichzeitig Getreide zu exportieren.
Weshalb kann ich trotzdem dieser Gemeinsamen Entschließung nicht zustimmen? Erstens: Die Entschließung bezieht diese Katastrophe und diese Verbrechen nur auf die Ukraine und die Menschen ukrainischer Nationalität. Ich habe es zu Beginn ausgeführt: Dies entspricht nicht der historischen Wahrheit! Wer nicht gleichzeitig der ebenso betroffenen anderen sozialistischen Republiken der Sowjetunion und der vielfältigen Nationalitäten gedenkt, handelt völkisch und missachtet das Leid aller Betroffenen.
Zweitens: Diese Entschließung erkennt den Holodomor als Genozid an. Als Genozid wird die Vernichtung unter ethnischen Kriterien charakterisiert. Dazu zählt insbesondere der Holocaust. Eine solche Gleichsetzung gefährdet die Auseinandersetzung mit der Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen der Vernichtung der Jüdinnen und Juden in Europa. Und die Anerkennung dieser Singularität ist bisher weitgehend demokratischer Konsens gewesen.
Die notwendige Schärfe der Verurteilung dieser Ereignisse in der Sowjetunion bedarf nicht einer solchen Äquivalenz. Ich bin überzeugt, dass dies auch der Hauptgrund für die Erklärung der israelischen Botschafterin der Ukraine, Frau Kalay-Kleitman war, die im Interview mit dem „Serkalo Nedeli“ ausführte: Israel kann den Holodomor nicht als Akt eines ethnischen Genozids anerkennen.