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Drei Aussagen:
Unter dem Begriff des Unschärfeprinzips werden die folgenden drei Aussagen zusammengefasst, die zwar miteinander verwandt sind, jedoch physikalisch unterschiedliche Bedeutung haben Sie sind hier beispielhaft für das Paar
Ortsmessung und Impulsmessung notiert.
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1. Es ist nicht möglich, ein Quantenobjekt in einem Zustand zu präparieren, bei dem die Position und der Impuls beliebig genau definiert sind.
Einfach aus dem Grund, da der Zustand, sowie die Position in Lichtgeschwindigkeit übergeben werden!
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2. Diese Unschärfe lässt sich als unmittelbare Konsequenz der Wellennatur der Materie in der Quantenphysik interpretieren.
Ist aber durch den Vorgang der Weitergabe des Zustandes Photon (also der beinhaltenden Information ) zu erklären.
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3. Es ist nicht möglich, die Position und den Impuls eines Quantenobjektes gleichzeitig exakt zu messen.
Da der Impuls ja schon weitergegeben wurde und somit die Position des eben noch aktiven Quants (MX10quants), nun messtechnisch nicht mehr feststellbar ist.
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4. Die Messung der Position eines Quantenobjektes ist zwangsläufig mit einer Störung seines Impulses verbunden, und umgekehrt.
Eben die Störung, (Fluktuation) die eine Weitergabe in Übertragungsgeschwindigkeit c, mit sich bringt.
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Jedes dieser drei „no-go“-Theoreme lässt sich quantitativ in Form so genannter Unschärfe-Relationen formulieren, die eine untere Grenze für die minimale erreichbare Unschärfe der Präparation bzw. Messung angeben.
Die Messung der Fluktuation in c ließe sich nur mit einem Messverfahren nachweisen,welches in c agieren könnte.
Also mit ca. 299 779 Km/s.Logisch also, dass eine Unschärfe auftritt, sollte ein Messverfahren diese Übertragungsgeschwindigkeit nicht aufzeichnen können.Gruß