Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:14

Bild

Noch einmal, vielleicht.
Da es offensichtlich mehr als einmal benötigt, um verstanden zu werden...
Die RdG kommt gar nicht ins Spiel, wenn ich LG konstanz einsetze.

Kinematischer Beweis.
Stellen wir uns nun vor, dass sich S' für ruhend hält und S mit der Geschwindigkeit v nach links bewegt.
Nun ist die Situation in S' glasklar (obwohl es keinen Unterschied zwischen einem bewegten und ruhenden System geben soll...egal):
in ruhendem S' breiten sich (Konstanz der LG vorausgesetzt) die Lichtstrahlen (blau) absolut symmetrisch aus → werden die Signale von A' und B' simultan emittiert, so erreichen sie den Detektor L' gleichzeitig.

Das Problem betrifft nun Signal-Übertragung zwischen dem bewegten S und dem ruhenden S' (Übertragung zwischen AA' und BB': grün)
Dadurch, dass die Bahnsteig- und Zuglänge invariant sind, und dass dadurch die Geschwindigkeit der Bahnsteigpunkte A und B identisch ist, verändern sich die Abstände A/A' und B/B' verhältnisgleich (verändert sich der Abstand AA', so verändert sich im gleichen Verhältnis der Abstand BB').
Die Übertragungspunkte AA' und BB' sind zudem senkrecht zur Bewegungsachse ausgerichtet, somit gleichzeitig.
Wir setzen nur die Konstanz der LG und die absolute Identität der Strecken, welche das Lichtsignal zurücklegen muss voraus und wir erhalten ein System, das imstande ist, die Gleichzeitigkeit der Lichtereignisse A und B des bewegten S auf die Gleichzeitigkeit der Impulse A' und B' im ruhenden S' und auf das gleichzeitige Auftreffen dieser Impulse bei L' zu übertragen.
Die Signalwege sind voneinander kausal getrennt (kein gegenseitiger Einfluss möglich)
Mit den Signalen wird anhand der Identität der Signalwege AA' und BB' und anhand der vorausgesetzten Konstanz der LG ihre Gleichzeitigkeit übermittelt.

Die Richtigkeit meiner Methode in Hinsicht auf die Bestimmung der Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B aus der Sicht von S' wird auf diese Art und Weise rein kinematisch, ohne die Verhältnisse der bewegten und der ruhenden Systeme aufeinander und in bezug auf die LG berücksichtigen zu müssen, bewiesen.
Ende.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:15

Aus welchem Grund verändert sich für einen Beobachter in S' die Sicht auf die Gleichzeitigkeit der Ereignisse in S?

Warum wird die Symmetrie der SRT durch die Ausbreitungsrichtung der Lichtstrahlen verletzt?

Verstößt die SRT etwa gegen das Prinzip der Relativität?
Das kann doch nicht sein, meine Herren...



Anordnung 1.
S ruhend, S' bewegt.
Lichtemission in S vom Mittelpunkt der Strecke AB. Länge der Ausbreitungsstrecke: x.
Beobachter in S' mit der Relativgeschwindigkeit v gegenüber S bewegt.

Befund:
Die von M herkommenden Lichtstrahlen erreichen aus Sicht von S' die Punkte A und B ungleichzeitig.

Bild


Anordnung 2.
S ruhend, S' bewegt.
Lichtemission in S erfolgt gleichzeitig von den Endpunkten der Strecke AB aus. Länge der Ausbreitungsstrecke: x.
Beobachter in S' mit der Relativgeschwindigkeit v gegenüber S bewegt.

Bild

Befund:
Die von A und B herkommenden Lichtstrahlen erreichen aus Sicht von S' den Mittelpunkt M der Ausbreitungsstrecke gleichzeitig.


Die Symmetrie:

Gleich lange Ausbreitungsstrecke der Lichtstrahlen, bzw. gleichermaßen veränderte Ausbreitungsstrecke in beiden Anordnungen.

Das RP und die SRT gelten in beiden Anordnungen.

Dieselbe Geschwindigkeit von S' bezüglich S in beiden Anordnungen.

LG=konst in beiden Anordnungen.


Der Widerspruch:
Die Anordnungen sind identisch. Sie unterscheiden sich nur durch die Richtung der Lichtausbreitung.
Der Gleichzeitigkeitsbefund aus derselben S'-Perspektive unterscheidet sich dennoch in beiden Anordnungen. In der Anordnung 2 werden Empfangsereignisse, welche in S gleichzeitig sind, auch in S' als gleichzeitig detektiert.
Dies ist der Beweis dafür, dass die SRT der Isotropie des Relativitätsprinzips und ihren eigenen Prognosen widerspricht.
Dies bedeutet das endgültige Ende für diese Theorie.

SRT verlangt nämlich:
"zwei Ereignisse, welche, von einem Koordinatensystem S aus betrachtet, gleichzeitig sind, sind von einem relativ zu diesem System bewegten System S' aus betrachtet, nicht mehr als gleichzeitige Ereignisse aufzufassen"

Die Gleichzeitigkeit in S und in S' der Anordnung 2 ist absolut, nicht relativ.
Keine RdG, keine SRT.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:18

Betrachten wir nun die Richtung der Lichtausbreitung in der Anordnung 1 des logischen Beweises.

Bild

Wir sehen, dass obwohl die Lichtstrahlen, welche im Punkt M des Systems S auch für den Beobachter in S' gleichzeitig für alle Richtungen emittiert werden, für denselben Beobachter die Punkte A und B der Ausbreitungsstrecke ungleichzeitig erreichen. Dies ist unstrittig.

Betrachten wir die Situation in der Anordnung 2.

Bild

Hier sehen wir, dass die Lichtstrahlen, welche den Beobachter in S' erreichen eine andere Sprache sprechen: die Empfangsereignisse in M, welche in S gleichzeitig detektiert werden, werden auch in S' als gleichzeitig angesehen.
Die Ereignisse, welche in S gleichzeitig sind, sind auch für den Beobachter in S' gleichzeitig.
Dies widerspricht der SRT-Prognose. Merken wir uns das.

Betrachten wir nun das Ausbreitungsschema in der Anordnung 2.
Die Lichtstrahlen, welche den Mittelpunkt M erreichen, bestehen aus Teilen zweier identischer, sich kugelförmig ausbreitender Signale, deren Sendepunkte jeweils Punkte A und B unserer Ausbreitungsstrecke sind.
Betrachten wir Punkt M' des Systems S', so werden für ihn die Endpunkte der Licht-Ausbreitung M und M" (M" unsichtbar rechts von B) von den Lichtstrahlen, die von B ausgehen ungleichzeitig erreicht.
Betrachten wir jedoch den Empfangspunkt M der Signale A und B, so ist es klar, dass dieser von den Strahlen der beiden Lichtquellen gleichzeitig erreicht wird.
Es ergibt sich ein Muster: jeder zweite Punkt der Ausbreitungsstrecke wird für den bewegten Beobachter gleichzeitig sein. Jedes zweite ungleichzeitig.

Dies liegt daran, dass für die Empfangspunkte die Ereignisse (s. Kinematischer Beweis) und für die Sendepunkte die Strecken (nach Einstein) für die Bestimmung derselben Gleichzeitigkeit relevant sind.
Werden sämtliche Ereignispunkte betrachtet, so ergibt sich für die Gleichzeitigkeit in der gesamten Anordnung 2 überhaupt keine Relativität.
Diese ergibt sich nur für die unterschiedlichen Signalstrecken, die das Licht vom jew. Sendepunkt (A,B) bis zu den aus Sicht des bewegten Beobachters unterschiedlich entfernten Ausbreitungs-Endpunkten (M,M") überwinden muss.

Erkenntnis:
Wenn Ereignisse der Gleichzeitigkeit betrachtet werden, ergibt sich keine Relativität der Gleichzeitigkeit im gesamten System der Anordnung 2.
Diese Erkenntnis gilt universal.

Die SRT ist bankrott.

IMG_5932.PNG
Rot markierte Punkte müssen für den Beobachter in S' gleichzeitig sein.
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Ende Teil 1, Fortsetzung folgt in Teil 2
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:22

Fortsetzung: Teil 2.
Die Vervollständigung.

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Ich habe im ersten Teil, die Anordnung 2 des logischen Beweises analysiert. Darin erkannt, dass die Erkenntnis des kinematischen Beweises, welche hauptsächlich darin bestand, dass sich gezeigt hat, dass es einen gravierenden Unterschied gibt, zwischen der Einsteinschen Methode der Gleichzeitigkeit-Bestimmung (es werden darin Strecken untersucht, die das Licht zurücklegen muss, um von den ruhenden Quellen zum bewegten Beobachter zu gelangen) und der Methode des kinematischen Beweises, in der die Gleichzeitigkeit der Ereignisse unmittelbar betrachtet wird, bestätigt wird.
Dieser Unterschied drückt sich darin aus, dass erkannt wird, dass Einsteins Methode zwangsläufig die Relativität der Gleichzeitigkeit zur Konsequenz hat, während die Methode des kinematischen Beweises die Absolutheit der Gleichzeitigkeit erkennen lässt.
Die Frage, die sich angesichts dieser Erkenntnis stellt, ist, ob Einsteins Methode überhaupt imstande ist, die gestellte Aufgabe zu behandeln: die Gleichzeitigkeit der Ereignisse zu ermitteln.
Die Antwort auf diese Frage gebe ich im logischen Beweis, indem ich beide Methoden vergleiche.
Zusammenfassung des Vergleiches:

Anordnung 1. des logischen Beweises repliziert den Einsteinschen KATEGORIENFEHLER (es werden Signal-Strecken untersucht, nicht die Gleichzeitigkeit der Ereignisse).

Relativität der Gleichzeitigkeit ist die logische Folge, denn es werden anhand der Bewegung des Beobachtersystems zwangsläufig unterschiedliche Signal-Ausbreitungsstrecken betrachtet.

Anordnung 2. des logischen Beweises korrigiert den Einsteinschen KATEGORIENFEHLER (es werden Ereignisse und ihre Gleichzeitigkeit untersucht - die zweite erweist sich darin als absolut).

Konsequenzen habe ich im ersten Teil vorgestellt.

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Vorgestellt wird das Ausbreitungsmuster der Anordnung 2 des logischen Beweises. Der grün markierte Ausschnitt zeigt, dass dieser in Wirklichkeit aus zwei kugelförmigen Lichtsignalen der Anordnung 1 besteht. Lichtquellen A und B emittieren kugelförmige Impulse gleichzeitig - diese erreichen den Punkt M ebenso gleichzeitig. Diese Gleichzeitigkeit ist also auch im Kontext der SRT ABSOLUT (es treten hier gleich zwei Widersprüche auf:
1. Entgegen der Prognose der SRT erfolgen gleichzeitige Empfangsereignisse in S auch aus Sicht des bewegten S' gleichzeitig.
2. wir haben hier mit absoluter Gleichzeitigkeit - mit einer Gleichzeitigkeit, die sowohl für einen ruhenden Beobachter in S, als auch für JEDEN bewegten Beobachter gilt: die SRT widerlegt aber die klassische Vorstellung gerade mit dem Argument, dass es keine absolute Gleichzeitigkeit der Ereignisse geben kann...prinzipiell nicht)
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Ende Teil 2. Fortsetzung folgt.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:27

Fortsetzung Teil 3

Kinematischer Beweis
Logischer Beweis
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Analyse Anordnung 2
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Ausgangspunkt ist der Mittelpunkt M der Verbindungsstrecke AB. Diese Strecke ruht bezüglich des Systems S.
Wird von hier aus ein Lichtimpuls kugelförmig emittiert, so erreicht dieses die Strecken-Endpunkte A und B gleichzeitig.
Der Beobachter, der in bezug auf das bewegte System S' ruht, sieht die Ausbreitung der Lichtstrahlen in S verzerrt. Für diesen Beobachter werden Punkte A und B ungleichzeitig erreicht.
Dadurch, dass die Gleichzeitigkeit von Ereignissen A und B anders in S als in S' bewertet wird, sprechen von der Relativität der Gleichzeitigkeit zwischen S und S'.

In dem Augenblick, in dem Punkte A und B von der jeweiligen Kugelwelle der beiden Lichtimpulse erreicht werden, werden von denselben, zwei kugelförmige Lichtimpulse emittiert. Anhand der Einsteinschen Definition der Gleichzeitigkeit können wir annehmen, dass diese Lichtimpulse (Mit Quellen in A und B) gleichzeitig emittiert werden. In S erreichen diese gleichzeitig die symmetrisch bezüglich der Lichtquellen entfernten Punkte M, M" und M'''. Dies wird sowohl aus der Perspektive des ruhenden S als auch des bewegten S' detektiert, zwangsläufig.

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Werden die Punkte M, M'' und M''' gleichzeitig erreicht und werden die Empfangserreignisse sowohl in S, als auch in S' als gleichzeitig detektiert, so haben wir mit der absoluten Gleichzeitigkeit dieser Empfangsereignisse zu tun.
Dies widerspricht einer der wichtigsten Erkenntnisse, die mithilfe der SRT gewonnen wurde: es gäbe keine absolute Gleichzeitigkeit.
In der Anordnung 2 des logischen Beweises wird das Gegenteil bewiesen.
Absolute Gleichzeitigkeit der Ereignisse wird darin dann erkannt, wenn der logische Kategorienfehler, welcher der Theorie zugrunde liegt, beseitigt wird, und die Gleichzeitigkeit der Ereignisse, statt der Länge der Strecken betrachtet wird, die das Licht zurücklegen muss, um die Entfernung zwischen der jeweiligen Lichtquelle und dem bewegten Beobachter zu bewältigen.
Empfangsgleichzeitigkeit der Signale ist nämlich nicht Gleichzeitigkeit der Ereignisse (anhand der Ungleichzeitigkeit des Empfangs, lässt sich nicht über die Ungleichzeitigkeit der Ereignisse urteilen).

Es reichen in der Tat 3 Ereignispunkte und 6 Ereignisse, deren Gleichzeitigkeit absolut ist, um die "am besten bestätigte" Theorie der Wissenschaft zu widerlegen.

Es ist vollbracht.

Fortsetzung Teil 4
Zuletzt geändert von Zasada am Sa 19. Okt 2019, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:34

Fortsetzung Teil 4
Entfaltung: Fläche.

Kinematischer Beweis
Logischer Beweis
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Es wird hier das Muster der Lichtausbreitung und der absoluten Gleichzeitigkeit der Anordnung 2 des logischen Beweises behandelt.
Die Entdeckung der absoluten Gleichzeitigkeit in den Systemen der SRT (behandelt im Teil 3) berechtigt mich, dieselbe Methode der Gleichzeitigkeitsbestimmung auf die Fläche zu projizieren. Dies ist zwar bloße Formalität, es sollte aber ruhig präsentiert werden, damit meine Kritiker sich dessen bewusst werden, was ihnen bevorsteht.


Projektion.
Bisher haben wir die Sache nach Einstein betrachtet: eindimensional entlang der x-Achse der Bewegung. Ich werde nun versuchen, die Situation 2-dimensional darzustellen.
Betrachten wir noch einmal die Ausgangssituation der Anordnung 2 des logischen Beweises.

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Sei AB eine Strecke, die in bezug auf S ruht. Vom Mittelpunkt M der Strecke AB aus wird ein kugelförmiges Lichtsignal emittiert. Konstanz der LG vorausgesetzt, erreicht das Signal Punkte A,B,C und D gleichzeitig.
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Weil das Lichtsignal kugelförmig ist, d.h. sich anhand der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit gleichmäßig nach allen Seiten ausbreitet, dürfen wir annehmen, dass sämtliche Ereignisse, die an den Punkten stattfinden,welche durch die kugelförmige Wellenfront zur Zeit t erfasst werden, in S gleichzeitig sind. Wir treffen hier eine Vereinbarung: wir vereinbaren, dass wir statt von Ereignissen, die gleichzeitig sind, von den Punkten, die gleichzeitig sind sprechen. Dies wird die Sprache dieser Arbeit etwas flüssiger machen.
Sind nun sämtliche Punkte der Wellenfront zur Zeit t gleichzeitig, so sind es nicht nur Punkte A und B, sondern auch Punkte C und D der Wellenfront.
Im selben Augenblick, in dem das Lichtsignal Punkte A,B,C,D erreicht, emittieren diese (gleichzeitig) jeweils ein Lichtsignal von derselben Eigenschaft wie das ursprüngliche.

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Punkte, die nun gleichzeitig sind, habe ich grün markiert.
Die Gleichzeitigkeit dieser Punkte muss sowohl in ruhendem S, als auch in bewegten Systemen gelten. Es handelt sich nämlich um Punkte, die den Ereignispunkten der Anordnung 2 des logischen Beweises entsprechen (an jedem Punkt ereignen sich zur Zeit t zwei oder mehr [Punkt M: 4] gleichzeitige Erreignisse: die Wellenfronten der gleichzeitig emittierten Lichtsignale treffen dort gleichzeitig ein.
Die absolute Gleichzeitigkeit im Sinne der Anordnung 2 tritt nicht nur in linear geordneten Systemen, sondern betrifft auch Flächen)
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Werden aus den Punkten A,B,C,D gleichzeitig kugelförmige Lichtsignale ausgesandt, so müssen sie nach der Methode der Anordnung 2, die grün markierten Punkte gleichzeitig erreichen.
Von den gleichzeitig erreichten grün markierten Punkten werden kugelförmige Signale gleichzeitig ausgesandt. Diese erreichen wieder gleichmäßig entfernte Punkte zur selben Zeit:

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Die Fläche wird mit jedem Iterationsschritt immer dichter mit Gleichzeitigkeitspunkten durchsetzt.
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Die Methode der Gleichzeitigkeit-Bestimmung erlaubt die durchgängige Absolutheit der Gleichzeitigkeit sämtlicher Punkte einer Fläche anzunehmen, denn die Iteration kann in unendlicher Anzahl der Schritte wiederholt werden.

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Hypothese:
Gilt die Absolutheit der Gleichzeitigkeit in bezug auf die Fläche, so gilt sie auch im dreidimensionalen Raum.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:39

Fortsetzung Teil 5.
Die Iterations-Methode als Prozedur der Bestimmung der absoluten Gleichzeitigkeit.
Erklärung.

Kinematischer Beweis
Logischer Beweis

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Wir nehmen jetzt die Iterationsmethode unter die Lupe.
Um zu verstehen, was an den grün markierten Punkten der Gleichzeitigkeit vor sich geht, werden wir nun folgenden Ausschnitt des Licht-Ausbreitungs-Musters betrachten:

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Bild 1: Ausschnitt
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Vergrößert sieht dieser so aus:

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Bild 2: Ausschnitt vergrößert.
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Haben wir gute Gründe, um die markierte Gleichzeitigkeit als absolute Gleichzeitigkeit aufzufassen?

Ja, die Begründung für diese Annahme haben wir im logischen Beweis vorgelegt.
Dort erkennen wir, dass die Empfangsgleichzeitigkeit am Punkte M absolut, d.h. sowohl für den ruhenden, als auch für den bewegten Beobachter als solche detektierbar ist.

Nun wollen wir zeigen, dass die Gleizeitigkeit an den grün markierten Stellen, der linear-absoluten Gleichzeitigkeit der Anordnung 2 entspricht.
In der Anordnung 2 breiten sich die Lichtstrahlen von den Punkten A und B aus in Richtung des Mittelpunktes M des Systems S.
Aus der Perspektive des ruhenden Beobachters in S erreichen diese den Mittelpunkt M gleichzeitig. Die Empfangsgleichzeitigkeit in S wird aus Sicht von S' bestätigt.
Dadurch erweist sich auch Gleichzeitigkeit in der Anordnung 2 absolut.

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Wir betrachten vier Wellenfronten der kugelförmigen Lichtsignale, welche gleichzeitig von den Quellen C,P,Q,R emittiert werden. Die grünen Punkte markieren die Punkte, von den wir glauben, dass die Ereignisse darin gleichzeitig erfolgen.
Ist das Ausbreitungsmuster der Lichtstrahlen der Anordnung 2 vergleichbar mit dem innerhalb des Ausschnittes (Bild 2)?
Unbedingt.

Es spielt nämlich gar keine Rolle, ob linear oder dimensional - wir betrachten sich gleichmäßig kugelförmig ausbreitende Lichtimpulse.
Diese verlassen die Lichtquellen C,P,Q,R gleichzeitig und erreichen simultan die grün markierten Punkte a,b,c.
Um die Punkte der Gleichzeitigkeit im zweidimensionalen Raster zu ermitteln, könnten wir jeden beliebigen Kreuzpunkt dieser Wellenfronten betrachten - jeder Punkt der Wellenfronten ist zur Zeit t der Begegnung wechselseitig gleichzeitig mit jedem Punkt der begegneten Wellenfront zu dieser Zeit.

Dadurch, dass sich Signale in beiden Anordnungen kugelförmig ausbreiten, besteht tatsächlich kein Unterschied zwischen der absoluten Gleichzeitigkeit der Anordnung 2 und der absoluten Gleichzeitigkeit der grün markierten Begegnungspunkte im zweidimensionalen Ausschnitt.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:44

Geometrischer Beweis.

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Abb. 1
Aus der Perspektive eines bewegten Beobachters (S'), erfolgt die Licht-Ausbreitung, welche senkrecht zu seiner Bewegungsachse (x) erfolgt, vollständig symmetrisch (Punkte C und D der obigen Abbildung werden in S' wie in S gleichzeitig erreicht), die Lichtstrahlen, welche entlang seiner Bewegungsachse von M nach A und von M nach B gelangen, sollen sich jedoch aus Sicht vom System S', laut Einstein, asymmetrisch verhalten.
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Wir wollen nun die Aussage der SRT hinsichtlich der Signal-Asymmetrie entlang der x-Achse überprüfen. Mit anderen Worten: wir wollen überprüfen, ob die SRT stimmt.

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Abb. 2 Mechanismus der Simultanität
Die Gleichzeitigkeit der Emissionsereignisse A und B wird dadurch erreicht, dass wir, noch bevor A und B ihre Impulse aussenden, einen kugelförmigen Ping-Impuls vom Punkt M der Anordnung aussenden. Dieser erreicht beide Sendepunkte A und B gleichzeitig und löst bei ihnen den Emissionsmechanismus gleichzeitig aus. Punkte A und B emittieren somit gleichzeitig.

Anhand der vorausgesetzten Konstanz der LG erreichen die von A und B herkommenden Lichtimpulse die symmetrisch bezüglich A und B und koaxial entlang x positionierten Punkte M, M'' und M''', gleichzeitig und lösen zugleich bei diesen denselben simultanen Emissionsmechanismus aus.
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Von den Punkten A und B unserer Anordnung werden gleichzeitig zwei kugelförmige Lichtimpulse emittiert (Abb. 2, grün markiert). Konstanz der LG vorausgesetzt, werden die symmetrisch und koaxial bezüglich A und B positionierten Punkte M, M'' und M''' gleichzeitig erreicht.

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Abb. 3
Punkte M,M'',M''' werden von den Wellenfronten der Lichtimpuse A und B (grün markiert) gleichzeitig erreicht.
In demselben Augenblick emittieren sie (gleichzeitig) jeweils ein kugelförmiges Lichtsignal. Die Wellenfronten dieser Lichtsignale begegnen sich exakt (und gleichzeiti) im Punkt A und im Punkt B der Anordnung.
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Die Prozedur wiederholt sich: von den Punkten M,M'' und M''' werden gleichzeitig kugelförmige Signale ausgesandt.
Die von M und M''' herkommenden Lichtimpulse treffen gleichzeitig bei A, die von M und M'' herkommenden bei B ein (Abb. 3).

These:
Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse bei A und B ist absolut.
Die Ausbreitung der Signal-Wellenfronten, welche sich bei A und bei B begegnen (Abb. 3), muss für alle Beobachter symmetrisch sein - das von M emittierte Lichtsignal erreicht die Punkte A und B sowohl in S als auch in S' gleichzeitig.

Beweis:
Erfolgt die Lichtemission bei M, M'' und M''' gleichzeitig, so treffen ihre Lichtstrahlen in Punkten A und B gleichzeitig ein (Abb. 3).
Punkte A und B sind somit Ereignispunkte, an den Ereignispaare gleichzeitig passieren.
Die Gleichzeitigkeit der Wellenfront-Begegnung muss daher in allen Bezugssystemen gelten.
Begegnen sich nämlich die Wellenfronten der Lichtsignale bei A und bei B in S, so müssen sich dieselben auch in S' exakt bei A und B begegnen.
Es ist logisch, dass Ereignisse, welche an einem Ort gleichzeitig passieren, in allen Bezugssystemen als gleichzeitig aufgefasst werden.
Das Licht muss sich daher in allen Bezugssystemen unserer Anordnung sowohl entlang der y- als auch entlang der x-Achse symmetrisch ausbreiten - die Ereignis-Gleichzeitigkeit an den Punkten A und B ist absolut: gilt in allen Bezugssystemen unabhängig vom Bewegungszustand.

Wir haben somit gezeigt, dass die Hypothesen der RdG, der ZD, der LK und dass die Lorentzsche Transformationsvorschrift in bezug auf das System S' falsch sind.

..

Die vollendete Symmetrie der Lichtausbreitung gilt universell in allen Bezugssystemen, denn es ist unter den genannten Umständen der Gleichzeitigkeit keine bezugsbedingte Asymmetrie bezüglich der Geometrie der Lichtausbreitung möglich.

Mit dem obigen Beweis wird zusätzlich gezeigt, dass der Wert der LG in dem Sinne "unabhängig vom Bezugssystem" sei, indem dieser Wert nicht wie Einstein postuliert innerhalb der Systeme konstant ist, sondern indem seine Konstanz außerhalb der Systeme gilt - darum von ihrem jeweiligen Bewegungszustand unabhängig ist (Bezugssysteme wirken sich nicht aus - sie dienen Orientierung). Nur unter dieser Voraussetzung, lässt sich nämlich die Ausbreitungssymmetrie der Lichtstrahlen in S und in S' annehmen.
Dass diese Ausbreitungssymmetrie gilt, wurde einwandfrei bewiesen.


q.e.d.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:45

Physikalische Konsequenzen des geometrischen Beweises: "Postulate".

1. Es kann aus Sicht des bewegten Beobachters in S' keine Längenkontraktion der Objekte in S festgestellt werden.

Grund: Es gilt absolute Symmetrie der Lichtausbreitung entlang der y-Achse und der x-Achse der gegenseitigen Bewegung der Systeme S und S'.

2. Es stellt sich aus Sicht des bewegten Beobachters in S' keine Zeitdilatation zwischen S und S' ein.

Grund: Es gilt die absolute Gleichzeitigkeit der Ereignispunkte senkrecht zur und entlang der gegenseitigen Bewegungsrichtung (Ereignispaare der Wellenfront-Begegnung sind in allen Bezugssystemen gleichzeitig).

3. Es treten überhaupt keine relativistischen Effekte in gegenseitig bewegten Systemen auf.

Grund 1. Bezugssysteme üben prinzipiell keine Wirkung aus. Sie dienen der Orientierung.
Grund 2. Die Ereignispaare der Wellenfront-Begegnung ereignen sich gleichzeitig an einem Ort.
An einem Ort treten aber keine Unterschiede auf, welche das Auftreten der Systemrelativität rechtfertigen würden: es treten keine unterschiedlichen Abstände, keine unterschiedlichen Signalgeschwindigkeiten, keine unterschiedlichen Signalstrecken etc. auf.
Die Lichtausbreitung im System AMB erfolgt sowohl aus der Perspektive von S als auch aus der Perspektive von S' symmetrisch. Punkte A,B,C,D des Systems S werden von den aus M herkommenden Lichtstrahlen in allen Bezugssystemen gleichzeitig erreicht.

Bild

4. Die Anwendung der Lorentzschen Transformationsvorschrift auf Systeme, deren kinematischen und zeitlichen Eigenschaften absolut symmetrisch sind, ist sinnlos.

Grund: Die LT wird nur in Systemen sinnvoll eingesetzt, deren kinematische und zeitliche Dynamik zu Asymmetrien führt. LT dient der Symmetrieerhaltung. In symmetrischen Systemen sind symmetrieerhaltende Maßnahmen zwecklos.

5. Die absolute Gleichzeitigkeit der Ereignisse und die daraus resultierende Symmetrie haben zufolge, dass unsere (relativistische) Vorstellung von der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit modifiziert werden muss.
Der Wert der LG kann nicht innerhalb der Bezugssysteme als konstant betrachtet werden - diese Betrachtungsweise führt automatisch zu Asymmetrien - dieser Wert muss außerhalb von Bezugssystemen gemessen, konstant sein.
Der Wert der LG ist nur in diesem Sinne "unabhängig vom Bewegungszustand der Bezugssysteme".

Geometrischer Beweis.
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Re: Die letzte Gerade der Speziellen Relativitätstheorie.

Beitragvon Zasada » Fr 18. Okt 2019, 13:48

Klarstellung
Für die Entscheidung, ob Ereignisse A und B gleichzeitig sind, ist ihre Simultanität maßgebend, nicht die Anzeige einer Uhr.

Für die Elemente der logischen Kategorie "Uhren" gilt: Es wird aus Prinzip die jeweils eigene Zeit gemessen und angezeigt.
Für die Elemente der logischen Kategorie "synchronisierte Uhren" gilt: Es wird aus Prinzip die jeweils eigene Zeit gemessen und angezeigt.

Jeder Versuch die Gleichzeitigkeit der Ereignisse mittels mehreren Uhren zu bestimmen ist daher einem Kategorienfehler gleich. Logisch hingegen wäre nur eine Uhr zur Gleichzeitigkeitsbestimmung der Ereignisse zu verwenden - eine Uhr garantiert nämlich Beachtung der Gleichzeitigkeit, lokale Uhren aus Prinzip nicht...

Zasada hat geschrieben:Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse, die an einem Ort gleichzeitig passieren, ist ABSOLUT.
Spätestens hier kommt Zasada und sagt: "Ach ja? Die Punkte sind absolut gleichzeitig ja?
Fein, stellen wir die Uhren danach"


These: Anhand der Absolutheit der Gleichzeitigkeit der Wellenfront-Begegnung bei A und bei B (Anordnung des geometrischen Beweises / Abb. 1), lässt sich die Gleichzeitigkeit der Ereignisse A und B wechselseitig eindeutig bestimmen.

Beweis:

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Abb. 1

Perspektive A@B (Anordnung Abb. 1):
Trifft das Lichtsignal, welches vom Mittelpunkt M der Strecke AB zur Zeit t emittiert wird, zur Zeit t_1 bei A ein (t_1, Uhrzeit A) und wird bei A der Zeitpunkt des Eintreffens desselben bei B, welcher durch Kontrollleuchte L_(B) angezeigt wird, erkannt (Zeitpunkt der Sichtung: t_2, Uhrzeit A), so ergibt sich für A, dass sich Empfangsereignisse A und B gleichzeitig zum Zeitpunkt (t_1 + t_2) - t_2 = t_1 (t_1, Uhrzeit A) ereignet haben.

Perspektive B@A (Anordnung Abb. 1):
Trifft das Lichtsignal, welches vom Mittelpunkt M der Strecke AB zur Zeit t emittiert wird, zur Zeit t_1 bei B ein (t_1, Uhrzeit B) und wird bei B der Zeitpunkt des Eintreffens desselben bei A, welcher durch Kontrollleuchte L_(A) angezeigt wird, erkannt (Zeitpunkt der Sichtung: t_2, Uhrzeit B), so ergibt sich für B, dass sich Empfangsereignisse A und B gleichzeitig zum Zeitpunkt ereignet haben.

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Abb. 2
Punkte A,M,B ruhen in S und bezogen aufeinander.
Es gilt konstante LG.
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Dadurch, dass die Wellenfront-Begegnungspunkte A und B jeweils Ereignispaare markieren, welche gleichzeitig an einem Ort passieren (d.h. in allen Bezugssystemen gleichzeitig und exakt gleichortig sind!), ist die Aufstellung eines wechselseitig für Punkte A und B synchronen Zeitsystems möglich. Dieses würde die dauerhaft präzise Bestimmung der Zeitpunkte der Ereignisse erlauben.
Würden sich nämlich die Folgewerte von At_2 und Bt_2 vom Probe- oder Ruhewert unterscheiden, so könnten die Beobachter in A und B auf die gegenseitige Bewegung der Systeme schliessen.
Zuletzt geändert von Zasada am So 20. Okt 2019, 13:44, insgesamt 3-mal geändert.
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