Mathematiker......denn sie wissen nicht, was sie tun.
Ausgerechnet der meldet sich, der die größten Interpretationsprobleme hat.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Guten Tag hat geschrieben:
I. Wenn es eine "primäre" Bedeutung des Begriffs "Unterstellung" gibt, so gibt es auch "sekundäre". Und Sie haben nicht zu bestimmen in welcher Bedeutung ich das Wort Unterstellung gebrauche.
Nein, nein, laut Duden hat "Unterstellung" nur zwei Bedeutungen in der deutschen Sprache, Chief hat sie beide zitiert:Chief hat geschrieben:
Unterstellen (1); das Unterstelltwerden, Unterstelltsein
Beispiel
die Unterstellung unter die Militärgerichtsbarkeit
falsche Behauptung, mit der jemandem etwas unterstellt wird
Beispiel
böswillige Unterstellungen
http://www.duden.de/rechtschreibung/Unt ... Bedeutung1
Die 1. Bedeutung fällt in unserem untersuchten Kontext aus, wir sprachen nicht von verwaltungsmäßigen Unterstellungen.
Bleibt also nur die 2. Bedeutung: "Falsche Behauptung, mit der jemandem etwas unterstellt wird"
mit dem Beispiel "böswillige Unterstellungen".
Dieser Ausdruck als Beispiel "böswillige Unterstellung" ist von Duden auch nicht ohne Grund zum Verständnis des Begriffs "Unterstellung" gebracht worden: In der Regel sind Unterstellungen in der Tat meistens böswillige falsche Behauptungen, in seltenen Fällen könnten sie u.U. als wertfrei angesehen werden. Du könntest mir zum Beispiel unterstellen, ich sei eine gute Köchin, was zwar falsch ist, aber nicht unbedingt als böswillig von Dir gemeint und von mir als verletzend empfunden werden kann. Würde ich vor Gericht gegen Dich ziehen, weil Du diese falsche Behauptung über mich in der Öffentlichkeit verbreitest, würde mich der Richter zu Recht belehren, dass Deine Behauptung zwar falsch sei, aber nicht ehrenverletzend, und er würde mich nach Hause schicken.Guten Tag hat geschrieben:
II. Ich nehme mir das Grundrecht der freien Meinungsäußerung heraus.
Keiner kann sich das "Grundrecht" nehmen, Straftaten zu begehen...Zumindest nicht in einem Rechtsstaat.
Die Straftat Verleumdung (§ 187 StGB), genauso wie die Straftat Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder die Straftat Beleidigung (§ 185 StGB) fallen nicht unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Jocelyne Lopez
Guten Tag hat geschrieben:
Jemand, der sich in meinen Augen nazistischen Vokabulars bedient, von dem nehme ich an, er ist -----/Neo -----.
Guten Tag hat geschrieben:
@ Lopez
Mir ist Ihre Privatmeinung völlig egal. VERKLAGEN SIE MICH!
Guten Tag hat geschrieben:
Ach, was ist mit Ihrer Unterstellung, ich wäre unter mehreren Nicks hier aktiv? Sie Verleumderin!
Guten Tag hat geschrieben:
@ Lopez
III. Empfehlen Sie meinetwegen K.Baist mich zu verklagen.
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