Veritatibus hat geschrieben:M.S hat geschrieben:
Ich würde mich an deiner Stelle beim zuständigen Ministerium beschweren. Das wäre in diesem(deinem) Fall das Gesundheitsministerium.
Sie soll eine Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen, dann sollten schon die Kinder im Kindergarten über die „Leere“ der Kritik an der Relativitätstheorie informiert werden, aber der 1. Klasse wäre das Machwerk von Herrn Müller Pflichtlektüre, und grundsätzlich solle im Grundgesetz verankert werden, das jeder Staatsbürger sich über die „Leere“ der Kritik an der Relativitätstheorie zu informieren hat. Man könnte es auch noch ins Strafgesetz übernehmen, wer die „Leere“ der Kritik an der Relativitätstheorie ignoriert wird mit mindestes vier Wochen Dauerlesen eines gewissen Blogs im Internet bestraft.
Man könnte noch ein paar verpflichtende Verhaltensmassregeln hinzufügen:
1.) Frau Lopez und Konsorten haben immer recht
2.) Jeder Staatsbürger ist verpflichtet, entsprechende Fragen zu beantworten.
3.) Sollten genauere Erklärungen vonnöten sein, ist der Staatsbürger verpflichtet auch diese
erschöpfend zu liefern.
4.) Es liegt ausschliesslich im Ermessen von J.L, zu entscheiden ob die Fragen ordnungsgemäss
beantwortet wurden.
5.) Frau Lopez steht es frei, jederzeit die entsprechenden Antworten zu veröffentlichen.
6.) Frau Lopez wird ausdrücklich dazu ermächtigt, Antworten in ihrer Sprache wiederzugeben
7.) Sollten zwischen der Originalantwort und der von Frau Lopez zitierten Antwort Interpretationsschwierigkeiten auftreten, gilt selbstverständlich die Interpretation von J.L
8.) Sollte der befragte Staatsbürger einschlägig bekannt (= Physiker,Mathematiker oder ähnliches) sein, ist dieser nicht berechtigt, Frau Lopez gegenüber, Begriffe seines Fachjargons zu gebrauchen.
9.) Sollte Frau Lopez Definitionen verwenden, die dem Staatsbürger nicht bekannt sind, so ist davon auszugehen, dass Ihr Gesprächspartner nicht die geistige Reife innehat, diese Definition zu begreifen.
In diesem Fall gilt immer: Diese Definition ist dem jeweiligen Sachverhalt angemessen, in dem Sinne,
dass die jeweilige (gedachte) Interpretation von Frau Lopez gilt.
Zu diesem Zweck wurde von vielen Universitäten Softwareprogramme entwickelt, die die Antworten
von Frau Lopez dem einfachen Staatsbürger in der von ihm verstandenen Sprache näherbringt.
Diese Programme werden zum Preis von EUR 10000 angeboten. Bedürftige können beim Staat eine Beihilfe von 30% des Anschaffungswert beantragen.
Staatsbürger, die trotz dieser Anstrengungen unserer Eliteuniversitäten Frau Lopez immer noch nicht
begreifen können/wollen, werden verpflichtend angewiesen die Unterlagen von G.O. Müller auswendigzulernen.