Jocelyne Lopez hat geschrieben:Mirko hat geschrieben:
Und aus welchem Grund sollte man mit c= konst. nicht in Lage sein, mit einem Lasermessgerät unterschiedliche Relativgeschwindigkeiten messen zu können? Was misst denn dieses Gerät?
Der am Straßenrand stehende Polizist misst c.
Der am Steuer fahrende Polizist misst c - v.
Nein, der misst weder c noch c + oder - v, egal, wo er steht.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das stimmt, hier wird die Lichtgeschwindigkeit nicht gemessen, sondern die LG wird als Maßeinheit mit einem angenommenen konstanten Wert genutzt, um die Geschwindigkeit eines Autos zu bestimmen.
Genau....
nur
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Es ist klar, dass der Meßwert hier die Geschwindigkeit des zu überprüfenden Fahrzeugs relativ zur Straße ist, und nicht relativ zu irgendetwas anderes. Nur seine Geschwindigkeit relativ zur Straße wird von der Polizei gesucht und vom Gerät angezeigt, diese Geschwindigkeit ist ja der Zweck der Messung. Und ein Auto kann auch nur eine einzige Geschwindigkeit relativ zur Straße haben, einverstanden?
Wenn Dr. Pössel also aussagt, dass die Lasermeßgeräte zwei verschiedene Geschwindigkeiten anzeigen für ein Auto, das auf einer Straße fährt, dann kann sich nur am Maßstab etwas geändert haben.
Auf die Idee, dass man zu der Relativgeschwindigkeit, die das eine Fahrzeug zum anderen misst, nur die Geschwindigkeit des messenden Fahrzeuges addieren muss, bist du noch nicht gekommen?
