contravariant hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:???
Es gibt nirgendwo ein Gesetz oder eine Verordnung, in der festgelegt ist, dass die Kritik an der RT nicht gelehrt werden darf.
Naja sie behaupten doch die ganz Zeit, dass "der Staat" die "Kritik" an der RTh unterdrückt. Der "Staat" besteht in diesem Land aus der Legislative, der Exekutive und der Judikative. Wir haben also grade festgestellt, dass die Legislative und auch zu einem gewissen Grad die Exekutive nicht verhindert, dass die "Kritik" gelehrt wird. Gibt es denn Gerichtsurteile, die die Lehre der "Kritik" an der RTh untersagen. Oder hat es Fälle gegeben, in denen die "Kritiker" von Polizeihundertschaften aus den Hörsälen geholt worden sind?
Ich habe nirgendwo und nirgendwann behauptet, dass die Legislative oder die Exekutive per Gesetz oder per Polizeigewalt eine Kritik der SRT verhindern würde…
Wo hast Du es wieder her?
Ich habe dagegen seit fast 5 Jahren in allen möglichen Variationen gesagt und auch mit Nachweisen dokumentiert, dass
das öffentliche Bildungssystem (also manchmal im Kontext auch abgekürzt als „
Staat“, wie im Text des Bonner Kommentars zum Grundgesetz) eine Kritik der SRT unterdrückt, verleugnet und komplett ausblendet. Das ist eine Tatsache, die zum Beispiel durch diese paar direkten und indirekten Nachweise dokumentiert ist
Der Staat handelt verfassungswidrig.
Auch hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan durch ihren Mitarbeiter Prof. Dr. Jürgen Richter 2006 zwar bestätigt, dass sie von einer umfangreichen fachlichen Kritik an der SRT über 100 Jahre Kenntnis genommen hat, jedoch ist sie der Meinung, dass diese Kritik durch das Internet und durch private Mittel und Initiativen genügend verbreitet wurde, siehe
hier:
Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung scheint hier glauben zu wollen, dass Internet, private Initiativen und private Mittel von Bürgern ausreichen und geeignet sind, um sie von den Pflichten zu befreien, die ihr durch das Grundgesetz vorgeschrieben werden:
Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit:
Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.
Ich sehe aber nicht, wie der Staat durch die Vorstellung der Kritik der Relativitätstheorie in Internet die Bestimmungen des Grundgesetz respektiert, ermöglicht und fördert…
Jocelyne Lopez