nocheinPoet hat geschrieben:
Warum ist das zweifelsfrei richtig? Ich sage mal, das ist zweifelsfrei falsch. So eine Dialog lebt ja nun mal von konträren Positionen.

Frau Lopez hatte eine gute Begründung gegeben - und mich hat ihre Begründung überzeugt - und dem habe ich zugestimmt. Wenn du jetzt einen Widerspruch machst, dann solltest du dich dabei auf den Beitrag von Frau Lopez beziehen.
nocheinPoet hat geschrieben:
Gerhard Kemme hat geschrieben:
Mich wundert allerdings, dass so unsinnige Behauptungen wie die Invarianz der LG gemäß den Postulaten von A.E. erst immer auf der Ebene von experimentellen "Beweisen" (Bestätigungen) angegangen werden. Es handelt sich um sogenannte Postulate, d.h. als richtig erkannte aber nicht weiter begründete Aussagen, von denen sich ein für die SRT grundlegender Teil als unrichtig erwiesen hat.
Wo hat sich da was als unrichtig erwiesen?
Als unrichtig hat sich die Behauptung erwiesen, dass die Ausbreitungsgeschwindigkeit eines Lichtstrahls unabhängig von der Geschwindigkeit eines Vergleichsobjektes sei. Es würde gelten, dass die Geschwindigkeit eines Lichtstrahls und die Geschwindigkeit eines Vergleichsobjektes, d.h. Beobachter oder Bewegtsystem K', sich mit c+v oder c-v errechnen und nicht mit c.
Im Einzelnen die Darstellung der Behauptungen der Relativisten:
http://www.physicsnet.at/SRT/Skriptum/postulate.htmlZitat:
Erstes Postulat
Der erste wird als "Konstanz der Lichtgeschwindigkeit" bezeichnet:
Die Geschwindigkeit des Lichts (im Vakuum) hat relativ zu jedem Beobachter, unabhängig von dessen Bewegungszustand, immer denselben Wert. Der heute gültige Wert der Vakuumlichtgeschwindigkeit ist c = 299792.458 km/s.
Wir sagen auch, dass die (Vakuum-)Lichtgeschwindigkeit eine absolute Größe ist. (Manchmal wird dafür auch das Wort invariant verwendet).
http://www.amazon.de/%C3%9Cber-die-spezielle-allgemeine-Relativit%C3%A4tstheorie/dp/3540877762/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1276977942&sr=8-1Zitat:
Über die spezielle und die allgemeine Relativitätstheorie. S. 76
"Ein Lichtsignal, welches längs der positiven x-Achse vorschreitet, pflanzt sich nach der Gleichung x=c*t oder x-c*t=0 fort. Da dasselbe Lichtsignal sich auch relativ zu K' mit der Geschwindigkeit c fortpflanzen soll, so wird die Fortpflanzung relativ zu K' durch die analoge Formel x'-c*t'=0 beschrieben."
Du bist hoffentlich nicht der Meinung, dass ein Lichtstrahl zu zwei mit unterschiedlicher Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugen die gleiche Relativgeschwindigkeit c hat. Wenn du doch dieser Auffassung sein solltest, dann lies den vorherigen Beitrag von J.L. nocheinnmal durch.
nocheinPoet hat geschrieben:
Gerhard Kemme hat geschrieben:
Deren Widerlegung gelingt bereits auf der Basis, dass die Aussage der beobachterunabhängigen Lichtgeschwindigkeit bei anderen Geschwindigkeiten nicht festgestellt wird, d.h. es existiert keine physikalische Erfahrung, durch welche das Postulat für irgendeinen Geschwindigkeitsbereich begründet werden kann.
Da werden wohl dann doch ein paar Experimente dazu wohl ignoriert. Fakt hingegen ist, es wurde nie c±v gemessen.
Wenn jemand eine absurde Behauptung aufstellt, dann wäre diese Behauptung erstmal theoretisch überzeugend zu begründen. Fakt ist, dass sich Relativgeschwindigkeiten nach v_1±v_2 berechnen und es völlig absurd ist, nun anzunehmen, dass diese Berechnung von Relativgeschwindigkeit nun ausgerechnet dann nicht gelten soll, wenn eine der Geschwindigkeiten c ist.
Nach dieser Sachlage besteht überhaupt keine Veranlassung eine entsprechende Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen.
Im Prinzip wäre dies allerdings möglich, wenn auf einer langen geraden Strecke in einem langen zugartigen Fahrzeug bei hoher Geschwindigkeit ein Lichtsignal im Zuge ausgelöst wird und eine Zeitmessung erfolgt - wobei einerseits Ort und Zeit des Starts der Lichtemission bezüglich der Fahrbahn festgestellt werden und danach andrerseits Ort und Zeit der Erreichung des Fahrzeugendes durch den Lichtstrahl wiederum bezüglich der Fahrbahn festgestellt werden. Das Ergebnis kann man sich allerdings auch an den Fingern abzählen - je nach Richtung - c+v oder c-v.
nocheinPoet hat geschrieben:
Wenn die Aussage der Kritiker denn so richtig wäre, warum gelingt es dann diesen nicht, einfach mal ein Experiment aufzubauen, das ohne Zweifel mal ein Photon mit c±v zeigt? Die Jungs haben doch nun wirklich so lange schon Zeit gehabt. Und so wie von den Kritikern immer gesagt wird, sind da ganz viele kluge Köpfe drunter.
Wie bereits gesagt, besteht - nach meiner Auffassung - kein Anlass dazu, solange es keine theoretische Begründung und experimentielle Bestätigung dafür gibt, dass bezüglich dieser einen Geschwindigkeit alle Erfahrungen zu Relativgeschwindigkeiten aufgehoben wären. Ein prinzipiell mögliches Experiment mit einem Lichtstrahl in einem sehr langen und schnellen Fahrzeug hatte ich genannt. Allerdings schätze ich die Sachlage einfach so ein, dass keinerlei Offenheit für neue Erkenntnisse bei den Relativisten vorhanden ist. Wer sollte solche Experimente durchführen - dann möchte ich dich einmal erleben, wenn zwei konkrete Kritiker der RT mit finanziellen Mitteln in Millionenhöhe aus dem Topf des Forschungsministeriums ausgestattet werden und das Experiment in aller Öffentlichkeit stattfindet.
nocheinPoet hat geschrieben:
Wenn nun das Argument ist, diese Dinge werden von den Relativisten verhindert, dann schauen wir doch mal in der Zeit, und dann werden die wohl doch schon sehr viel länger unterdrückt. Die Frage ist dann doch, wann hat diese Unterdrückung angefangen? Erst nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, oder schon viele Jahre davor?
Vor 1945 gab es Hochschullehrer, die gegen die Relativitätstheorie waren, seit 1945 gibt es solche nicht mehr. Forschungsfreiheit existiert genauso wenig wie Versammlungsfreiheit - das ist einfach eine Feststellung nach der Devise "so ist das nun mal".