Hallo Zarathustra,
jetzt bin ich doch mal etwas neugierig,
Zitat:
Ein Termin für das Gerichtsverfahren in Sachen Vormundschaft (für mich) war auch in diese Zeit eingeleitet und eine Anwältin (seitens Jugendamt)wurde beauftragt ,zu prüfen ,ob meine Tochter bei mir bleiben darf oder nicht.
Bei einer Trennung werden die Kinder oder das Kind normalerweise in Deutschland der Mutter zugesprochen.
Zitat:
148 782 Kinder waren von den Scheidungen des vergangenen Jahres betroffen, nur etwa jedes zehnte wurde allein dem Vater zugesprochen. Immerhin hat sich in den letzten Jahren - gleichsam im Vorgriff auf die jetzt verabschiedete Reform - die Zahl der Eltern deutlich erhöht, die von der Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts auch nach der Scheidung Gebrauch machen, im Bundesdurchschnitt etwa 17 Prozent.
http://www.pappa.com/vater/vaterlos.htmWie haben Sie es denn geschafft, dass das Kind Ihnen zugeprochen worden ist?
Gruß
Sebastian