All hat geschrieben:
@ Guten Tag
Des Weiteren beschreibt J. Lopez nur ein gebräuchliches Verhaltensmuster [...] Man muss doch erkennen wollen, ob jemand etwas missbraucht oder nicht. J. Lopez benutzt Ihre Aussagen, um einen Zustand in unserer Gesellschaft zu beschreiben, der kranker nicht sein kann, weil solche Aussagen automatisch etwas gleichschalten, was gar nicht gleichgeschaltet werden kann.
Die Logik dieses Verhaltensmusters, das gegen K. Baist und gegen mich angewandt wurde, ist folgende:
1. Man sagt anonym in der Öffentlichkeit aus: "X ist ein -----".
2. Man fordert X auf, sich von der ------Ideologie öffentlich zu distanzieren.
Distanziert sich X nicht davon, gilt in der Öffentlichkeit: "X ist ein -----".
Distanziert sich X davon, gilt in der Öffentlichkeit: "X ist ein -----."
In beiden Fällen gibt es kein Entkommen für X: Er wird in der Öffentlichkeit anonym als ----- hingestellt, wobei eine rechtsextremistische Gesinnung in der Gesellschaft durch folgende Merkmale charakterisiert wird: Antisemitismus, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Staatsfeindlichkeit, Gewaltbereitschaft. Alle dieser einzelnen Charakterisierungen wurden wohlbemerkt auch einzeln seit 7-8 Jahren gegen mich explizit ausgesprochen. Im Fall von K. Baist wurde Gewaltbereitschaft von Guten Tag explizit unterstellt.
Die Logik eines Richters wäre aber eine ganz andere:
1. In der Öffentlichkeit auszusagen "X ist ein -----" ist eine schwerwiegende Tatsachenbehauptung.
2. Ist diese Tatsachenbehauptung falsch, handelt es sich um eine schwerwiegende Verleumdung.
3. Der Autor dieser Aussage ist dann schwerwiegend straffällig.
All hat geschrieben:
Es geht in dem Blog von J.L. also nicht um sie, sondern um ein antrainiertes Verhaltensmuster. Diese Verhaltensmuster werden nun mal oft von Menschen benutzt, die selbst über keine eindeutige Identität verfügen.
Was Guten Tag in meinem Blog moniert, ist die Tatsache, dass ich ihm unterstelle, er sei Manuel xxx und er sieht diese Aussage als "Verleumdung" an.
Eine Verleumdung ist jedoch juristisch genau definiert: Es muss eine Aussage sein, die ehrenverletzend ist und die einen Schaden für den Betroffenen zu folge hat:
Zitat:
Verleumdung § 187 StGB:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es bliebe Guten Tag dementsprechend dem Richter glaubwürdig zu machen, warum eine etwaige Identitätsverwechselung mit Manuel xxx ihm "
verächtlich macht und in der öffentlichen Meinung herabwürdigt". Eine Identitätsverwechselung ist nicht zwangsläufig ehrenverletzend, es gibt ja auch schmeichelhafte Verwechselungen, oder? Was findet also Guten Tag denn so "
verächtlich und herabwürdigend", dass man ihn mit Manuel xxx verwechselt, wobei er ausgerechnet dasselbe Verhaltensmuster zeigt?
Es bliebe außerdem Guten Tag dem Richter zu erklären, was für eine Rufschädigung er durch diese etwaige Verwechselung in der Öffentlichkeit erfahren hat, da er in der Öffentlichkeit anonym aufgetreten ist. Eine anonyme Person kann ja keine Rufschädigung erfahren, logisch. Wenn ich zum Beispiel in der Öffentlichkeit sage "
der Mörder von Hans Meyer ist X", was für eine Rufschädigung erfährt X dabei?
Eine Klage auf Verleumdung seitens Guten Tag, weil ich ihm unterstelle, er sei Manuel xxx, würde also zurückgewiesen werden, weil der juristische Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt ist: weder Ehrenverletzung noch Rufschädigung.
Dagegen würde der Richter aufgrund des langjährigen Stalkens meiner Person im gleichen Kontext durch anonymen Täter mit ständig wechselnden Pseudonymen meine Spekulation über die Identität von Guten Tag, der den selben Verhaltensmuster wie Manuel K. im selben Kontext anwendet, auch im selben Forum wo Manuel xxx unter wechselnden Pseudonymen auftritt, für mein Eigenschütz als hinnehmbar.
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
I.Meine Aussagen über K.Baist stehen in KEINERLEI Zusammenhang mit Aussagen, die andere über Sie machten.(Paranoia, Verleumdung)
II. Auch ein Nickname ist geschützt, wenn diesem etwas unterstellt wird und es sich bei diesem Nick nachweislich (vor Gericht kann ich es nachweisen während Sie nicht nachweisen können, ich träte
unter verschiedenen Pseydonymen auf) um einen ständig und einzig von einer Person benutzten handelt.
III. Sie sind verpflichtet bei Zitaten aus Internetforen auch den Namen des Threads zu zitieren
IV. Träfe Ihre Behauptung zu, Nicks kann man nicht verleumden/beleidigen etc. da diese anonym sind, müßten Sie genauso behaupten, meine Aussagen über K.Baist sind strafrechtlich
nicht relevant, da K.Baist anonym ist. Sie messen mit zweierlei Maß, je nach eigenem Gusto.
V. Also, entweder sind meine Aussagen strafrechtlich relevant, das ist es auch Ihre Verletzung des Perönlichkeitsrechtes mir gegenüber, oder nicht.
Sie haben noch 2 Tage und 8 Stunden Zeit, Ihren demagogischen Beitrag in Ihren Blog zu löschen.