Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

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Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 11. Jun 2013, 12:12

Ein öffentliches und rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München I – Az: 25 O 11468/12 – verkündet am 26.04.2013


Ein Internet-Teilnehmer hatte Ekkehard Friebe als Inhaber und haftenden medienrechtlichen verantwortlichen des Forums „Wissenschaft und moralische Verantwortung“ (Archiv) auf Löschung seines Nicknamens in einem Beitrag von Jocelyne Lopez verklagt, sowie auf Unterlassung von Aussagen von Jocelyne Lopez in einem Beitrag, die ihn zu einer Gruppe von Personen zuordnen, „die seit mehreren Jahren gegen einer Vielzahl von Forenteilnehmern und von namentlich genannten Kritikern der Relativitätstheorie eine der brutalsten Rufmords-, Beleidigungs- und Hetzkampagne führe“.

Die Richterin hat die Klage vollständig abgewiesen und den Nicknamen des Klägers als nicht schutzbedürftig erklärt.

Was die Unterlassung der Äußerungen von Jocelyne Lopez angeht, begründet die Richterin ihre Entscheidung wie folgt:

    "Hinzu kommt, dass zumindest bei der Äußerung Ziffer II nämlich, dass der Kläger seit mehreren Jahren gegen eine Vielzahl von Forenteilnehmern und von namentlich genannten Kritikern der Relativitätstheorie eine der brutalsten Rufmords-, Beleidigungs- und Hetzkampagnen führe, angesichts des eigenen Verhaltens des Klägers keine Schmähkritik darstellt. Soweit der Kläger die in der Anlage B 1 wiedergegebenen Äußerungen bestreitet, weil er sich an diese nicht erinnern können, ist sein Bestreiten unbeachtlich. Da es sich um eigene Äußerungen des Klägers handelt, die mit Fundstelle und Datum zitiert sind, muss der Kläger sich hierzu konkret äußern und sich nicht nur mit Nichtwissen erklären. Angesichts dieser Äußerungen, die den hier streitgegenständlichen in nichts nachstehen, muss sich der Kläger gefallen lassen, dass er in gleicher Art und Weise angegangen wird. Ein Anspruch des Klägers auf Unterlassung der Äußerungen ist damit nicht gegeben"


Viele Grüße
Jocelyne Lopez
Zuletzt geändert von Jocelyne Lopez am Di 11. Jun 2013, 15:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Yukterez » Di 11. Jun 2013, 15:04

irgendein Analphabet hat geschrieben:"Hinzu kommt, dass (1) zumindest bei der (Singular) Äußerungen (Plural) Ziffer II nämlich (?), dass (2) der Kläger...

Dieser Text strotzt ja nur so vor Rechtschreib-, Grammatik- und Denkfehlern. Hat den wirklich ein Richter geschrieben?

Kopfschüttelnd, Yukterez
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 11. Jun 2013, 15:16

Yukterez hat geschrieben:
irgendein Analphabet hat geschrieben:"Hinzu kommt, dass (1) zumindest bei der (Singular) Äußerungen (Plural) Ziffer II nämlich (?), dass (2) der Kläger...

Dieser Text strotzt ja nur so vor Rechtschreib-, Grammatik- und Denkfehlern. Hat den wirklich ein Richter geschrieben?

Kopfschüttelnd, Yukterez


Den Tippfehler "den Äußerung" habe ich korrigiert, mein Fehler, ich habe den Text abgeschrieben.

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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Ralf Maeder » Di 11. Jun 2013, 15:36

Wenn ein Richter Rechtschreibfehler macht, so ist das offensichtlich nicht strafbar, sonst muesste sich der Richter selbst eine Ordungsstrafe verpassen. :)

Kann ich korrekterweise annehmen, dass der Klaeger die vollen Gerichtskosten tragen musste? Wenn ja, dann hat er wenigstens auf diese Weise gelernt, dass es nicht foerderlich ist, seine Mitmenschen wenn auch nur verbal anzugreifen und dann noch erwartet, als Opfer dazustehen.

Gruss Ralf.
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 11. Jun 2013, 15:49

Ralf Maeder hat geschrieben:
Kann ich korrekterweise annehmen, dass der Klaeger die vollen Gerichtskosten tragen musste? Wenn ja, dann hat er wenigstens auf diese Weise gelernt, dass es nicht foerderlich ist, seine Mitmenschen wenn auch nur verbal anzugreifen und dann noch erwartet, als Opfer dazustehen.


Ja, der Kläger hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 11. Jun 2013, 18:48

Interessant für andere Internet-Nutzer könnte diese Aussage der Richterin sein:

„Soweit der Kläger die in der Anlage B 1 wiedergegebenen Äußerungen bestreitet, weil er sich an diese nicht erinnern können, ist sein Bestreiten unbeachtlich. Da es sich um eigene Äußerungen des Klägers handelt, die mit Fundstelle und Datum zitiert sind, muss der Kläger sich hierzu konkret äußern und sich nicht nur mit Nichtwissen erklären.“


Hier muß ich jedoch den Hintergrund dieser Aussage der Richterin ein bisschen erklären:

Der Kläger hatte zwischen 2006 und 2010 im Internet Hunderte von Forenbeiträgen geschrieben, zum Beispiel im Forum Alpha Centauri, die massive Schmähkritik und gravierende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte von Ekkehard Friebe und mir enthielten (Beleidigungen, Beschimpfungen, Erniedrigungen, Verunglimpfungen und vor allem massive üble Nachrede über eine vermeintliche antisemitische, rassistische und ----- Gesinnung aus dem III. Reich). Ich hatte auf Bitte meines Rechtsanwaltes eine Auswahl dieser Äußerungen durch copy/paste als Text, mit Datum und dazugehörendem Link zusammengestellt - eine ganze Menge, obwohl mein Anwalt mir versicherte, dass 2 oder 3 ausreichen würden, sogar nur eine. Diese textliche Zusammenstellung der Schmähkritik des Klägers im Internet lag der Richterin bei der gerichtlichen Verhandlung vor. Als der Kläger im Rahmen des Rechtstreites aufgefordert wurde, über seine Äußerungen Stellung zu nehmen, antwortete er, dass er sich nicht daran erinnern konnte, sie geschrieben zu haben, und dass er die dazu gehörigen Screenshots verlange. Er spekulierte wohl, dass ich keine Screenshot davon hatte (falsche Spekulation, ich hatte sie angefertigt und sie lagen auch meinem Anwalt vor) und dass die Richterin diese Äußerungen ohne Screenshots dann nicht als gültig bewerten würde. Auch eine falsche Spekulation.
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Kurt » Di 11. Jun 2013, 23:33

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ja, der Kläger hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.


Mich würde mal interessieren wie hoch solche Kosten sind.

Kurt
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Ralf Maeder » Mi 12. Jun 2013, 05:43

Kurt hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ja, der Kläger hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.


Mich würde mal interessieren wie hoch solche Kosten sind.

Kurt

Was fuehrst du im Schilde, Kurt?
War nur ein Scherz. Ob da die Rechtsschutzversicherung einspringt? :D

Gruss Ralf
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Ralf Maeder » Mi 12. Jun 2013, 05:52

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Interessant für andere Internet-Nutzer könnte diese Aussage der Richterin sein:

„Soweit der Kläger die in der Anlage B 1 wiedergegebenen Äußerungen bestreitet, weil er sich an diese nicht erinnern können, ist sein Bestreiten unbeachtlich. Da es sich um eigene Äußerungen des Klägers handelt, die mit Fundstelle und Datum zitiert sind, muss der Kläger sich hierzu konkret äußern und sich nicht nur mit Nichtwissen erklären.“


Hier muß ich jedoch den Hintergrund dieser Aussage der Richterin ein bisschen erklären:

Der Kläger hatte zwischen 2006 und 2010 im Internet Hunderte von Forenbeiträgen geschrieben, zum Beispiel im Forum Alpha Centauri, die massive Schmähkritik und gravierende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte von Ekkehard Friebe und mir enthielten (Beleidigungen, Beschimpfungen, Erniedrigungen, Verunglimpfungen und vor allem massive üble Nachrede über eine vermeintliche antisemitische, rassistische und ----- Gesinnung aus dem III. Reich). Ich hatte auf Bitte meines Rechtsanwaltes eine Auswahl dieser Äußerungen durch copy/paste als Text, mit Datum und dazugehörendem Link zusammengestellt - eine ganze Menge, obwohl mein Anwalt mir versicherte, dass 2 oder 3 ausreichen würden, sogar nur eine. Diese textliche Zusammenstellung der Schmähkritik des Klägers im Internet lag der Richterin bei der gerichtlichen Verhandlung vor. Als der Kläger im Rahmen des Rechtstreites aufgefordert wurde, über seine Äußerungen Stellung zu nehmen, antwortete er, dass er sich nicht daran erinnern konnte, sie geschrieben zu haben, und dass er die dazu gehörigen Screenshots verlange. Er spekulierte wohl, dass ich keine Screenshot davon hatte (falsche Spekulation, ich hatte sie angefertigt und sie lagen auch meinem Anwalt vor) und dass die Richterin diese Äußerungen ohne Screenshots dann nicht als gültig bewerten würde. Auch eine falsche Spekulation.
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Der Klaeger war scheinbar ziemlich blauaeugig gewesen und hat sich sicher gefuehlt, so als haette er den Fall schon in der Tasche gehabt. Das Leugnen oder Sich-Nicht-Errinnern seiner Kommentare war demnach eine falsche "Strategie". Davon abgesehen glaube ich kaum, dass es fuer ihn irgendeine Moeglichkeit gab, den Fall zu gewinnen wenn es doch er war, der die Beschimpfungen usw. ueber lange Zeit hinweg gegen euch geaeussert hatte.

Gruss Ralf.
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Re: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 12. Jun 2013, 07:22

Kurt hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ja, der Kläger hat die Kosten des Rechtstreites zu tragen.


Mich würde mal interessieren wie hoch solche Kosten sind.

Kurt


Die Gerichtskosten selbst richten sich nach dem Streitwert, der von dem Richter nach bestimmten gesetzlichen Auflagen festgesetzt wird. In diesem Fall hat die Richterin den Streitwert auf 8.000 Euro festgesetzt. Die genaue Abrechnung der Gerichtskosten auf Basis dieses Streitwerts kenne ich nicht.

Viel empfindlicher als die Gerichtskosten sind die Rechtsanwaltskosten und vor allem die etwaige Schmerzensgeldforderung, die sich nicht nach dem Streitwert richtet, sondern nach der Schwere der Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, wobei hier sowohl die Dauer eine Rolle spielt, wo die Schmähkritik öffentlich stand, als auch die geschätzte Anzahl der Zeugen - Kurz: Je länger in der Öffentlichkeit und je mehr Zeugen, desto größer der Schaden, wobei 5 Tage und 2 Zeugen schon für einen Anspruch auf Schmerzensgeld ausreichen.

In diesem Fall hatte der Kläger eine Schmerzensgeldforderung an Ekkehard Friebe von 2.000 Euro gestellt, die natürlich durch die Zurückweisung der Klage entfällt.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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