Ein Internet-Teilnehmer hatte Ekkehard Friebe als Inhaber und haftenden medienrechtlichen verantwortlichen des Forums „Wissenschaft und moralische Verantwortung“ (Archiv) auf Löschung seines Nicknamens in einem Beitrag von Jocelyne Lopez verklagt, sowie auf Unterlassung von Aussagen von Jocelyne Lopez in einem Beitrag, die ihn zu einer Gruppe von Personen zuordnen, „die seit mehreren Jahren gegen einer Vielzahl von Forenteilnehmern und von namentlich genannten Kritikern der Relativitätstheorie eine der brutalsten Rufmords-, Beleidigungs- und Hetzkampagne führe“.
Die Richterin hat die Klage vollständig abgewiesen und den Nicknamen des Klägers als nicht schutzbedürftig erklärt.
Was die Unterlassung der Äußerungen von Jocelyne Lopez angeht, begründet die Richterin ihre Entscheidung wie folgt:
- "Hinzu kommt, dass zumindest bei der Äußerung Ziffer II nämlich, dass der Kläger seit mehreren Jahren gegen eine Vielzahl von Forenteilnehmern und von namentlich genannten Kritikern der Relativitätstheorie eine der brutalsten Rufmords-, Beleidigungs- und Hetzkampagnen führe, angesichts des eigenen Verhaltens des Klägers keine Schmähkritik darstellt. Soweit der Kläger die in der Anlage B 1 wiedergegebenen Äußerungen bestreitet, weil er sich an diese nicht erinnern können, ist sein Bestreiten unbeachtlich. Da es sich um eigene Äußerungen des Klägers handelt, die mit Fundstelle und Datum zitiert sind, muss der Kläger sich hierzu konkret äußern und sich nicht nur mit Nichtwissen erklären. Angesichts dieser Äußerungen, die den hier streitgegenständlichen in nichts nachstehen, muss sich der Kläger gefallen lassen, dass er in gleicher Art und Weise angegangen wird. Ein Anspruch des Klägers auf Unterlassung der Äußerungen ist damit nicht gegeben"
Viele Grüße
Jocelyne Lopez