Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon HD116657 » Do 7. Jun 2012, 16:47

Jocelyne Lopez hat geschrieben:ob es sich bei den Ausdrücken "Stalkerin", "Mobber" oder "Straftäter" um üble Nachrede handelt oder um wahre Tatsachenbehauptungen. Hier handelt es sich um wahre Tatsachenbehauptungen, also um Äußerungen, die nicht strafbar sind.

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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 7. Jun 2012, 16:48

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Die DENIC-Daten sind online abrufbar, aber sie dürfen nicht kopiert und woanders veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse vor wie zum Beispiel Straftaten publik zu machen. Erkundige Dich besser.

Das Ist auch nicht richtig. Und wer soll denn entscheiden, ob ein öffentliches Interesse vorliegt? Du etwa? Schalte mal das Hirn ein.


Bei einer Straftat, wo die Täter unbekannt sind, liegt immer ein öffentliches Interesse vor.
Die Staatsanwaltschaft ist dann gefordert die Täter zu ermitteln, damit die Opfer die Möglichkeit haben sich strafrechtlich und zivilrechtlich zu wehren und damit auch im Interesse der Allgemeinheit weitere Straftaten verhindert werden.

Ob die Staatsanwaltschaft Erfolg bei ihren Ermittlungen hat oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon HD116657 » Do 7. Jun 2012, 16:52

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Bei einer Straftat, wo die Täter unbekannt sind, liegt immer ein öffentliches Interesse vor.

:lol: :lol: :lol:
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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon Britta » Do 7. Jun 2012, 17:03

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Und welche Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) sollen in meinem Blog verletzt worden sein?

Na, meine Rechte z.B., durch die Nennung meines Namens, ich habe es dir oft genug gesagt, - und natürlich die vielen anderen Namen, die du nennst und mit so netten Worten wie "Stalkerin", "Mobber" oder "Straftäter" schmückst. Das sind alles Persönlichkeitsrechtsverletzungen und üble Nachrede und das erkennt die Rechtsabteilung von 1&1 oder Host Europe sofort auf den ersten Blick.


Seit wann unterliegt die Nennung Deines Namen einem "Namensrecht"????

Namensrecht? Es heißt "Persönlichkeitsrecht".


Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Und wie nachgewiesen prüft weder 1&1 noch Host Europe, ob die Ansprüche berechtigt sind und ob es sich bei den Ausdrücken "Stalkerin", "Mobber" oder "Straftäter" um üble Nachrede handelt oder um wahre Tatsachenbehauptungen. Hier handelt es sich um wahre Tatsachenbehauptungen, also um Äußerungen, die nicht strafbar sind.

Du hast gar nichts nachgewiesen. Oder warst du dabei, als 1&1 und HostEurope unsere Beschwerden geprüft haben?

Du beschuldigst Andere mit vollem Namen Straftäter zu sein oder Mobber und Stalker. Du behauptest, es seien Tatsachenbehauptungen und deswegen dürftest du das. Dass es keine Tatsachenbehauptungen sind, sondern Verleumdungen, tut erstmal nichts zur Sache. Tätest du das und würdest dabei die Namen anonymisieren, hättest du kein Problem und du wärest auf der sicheren Seite, aber du kannst es einfach nicht lassen.

Somit genügte 1&1 und HostEurope ein Blick auf die vollen Namen der Betroffenen und es war klar, dass du gegen geltendes Recht verstößt. Mehr brauchen die gar nicht zu wissen. Sagt schon genug darüber aus, dass du ein typischer Krawallblogger bist.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Warum schreibst Du dann nicht den Provider von Harald Maurer an damit seine Domain gesperrt wird, der den DENIC-Ausdruck von Alpha Centauri veröffentlicht hat, mit Namen und Adresse des Inhabers und C-Admi Joachim Schulz?

Warum sollte ich das tun?

Ich sehe weder ein öffentliches, noch ein privates Interesse, Haralds Provider anzuschreiben. Bei dir war das persönliches Interesse. ;)
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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon Britta » Do 7. Jun 2012, 17:18

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Bei einer Straftat, wo die Täter unbekannt sind, liegt immer ein öffentliches Interesse vor.
Die Staatsanwaltschaft ist dann gefordert die Täter zu ermitteln, damit die Opfer die Möglichkeit haben sich strafrechtlich und zivilrechtlich zu wehren und damit auch im Interesse der Allgemeinheit weitere Straftaten verhindert werden.

Ob die Staatsanwaltschaft Erfolg bei ihren Ermittlungen hat oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Jocelyne Lopez

In den wenigsten Fällen - und schon gar nicht in den Fällen, die du in deiner Einbildung für Straftaten hälst, liegt öffentliches Interesse vor.

Man, Jocelyne - du mußt erst einmal beweisen, dass eine Straftat vorliegt. Dazu musst du Anzeige erstatten. Liegt eine Straftat vor, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wird dir das auf deine Anzeige hin mitgeteilt. Wenn nicht, bekommst du ein Schreiben dass kein öffentliches Interesse vorliegt und du wirst auf den Weg der Privatklage verwiesen. Willst du dann tatsächlich, dass die "Täter" bestraft werden und rechnest dir vor Gericht Erfolg aus, dann kannst du Privatklage einreichen. Tust du das nicht, ist das noch lange kein Erlaubnisschein für die Nennung der vollen Namen derer, die du für Täter hälst. Tust du das trotzdem, machst du dich strafbar. Schreibst du das so in deinen Blog, mit all den unbewiesenen Anschuldigungen, die bisher kein einziger Staatsanwalt für Straftaten hielt, machst du dich strafbar und wenn dein Provider durch eine Beschwerde davon Kenntnis erhält, macht er sich strafbar wenn er deinen Blog nicht abklemmt.

Dein Provider hat es jedenfalls verstanden und kennt die Rechtslage - du aber immer noch nicht und du willst nicht einsehen, dass du eben Straftaten begangen hast. Aber dir wird es der Richter schon noch beibringen.

Dein Blog wurde auf dem Rechtswege nun zum zweiten Mal zu Recht abgeschaltet und wir warten alle mal ganz gespannt ab, wie die Richter in deinem Fall entscheiden werden. Wir werden es ja bald erfahren und dann mal sehen, ob du es wenigstens schnallst, wenn es dir ein Richter persönlich beibringt.

Aber wahrscheinlich wirst du hinterher durchs Web ziehen und erklären, dass deutsche Richter ja keine Ahnung von Recht und Gesetz haben, weil sie anderer Ansicht sind wie du.
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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 7. Jun 2012, 17:35

Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Seit wann unterliegt die Nennung Deines Namen einem "Namensrecht"????

Namensrecht? Es heißt "Persönlichkeitsrecht".


Es stand in dem Zitat der AGB von 1&1 von Deinem Freund "Jingle" extra kennenzeichnet "Namens-Rechte", und nicht "Persönlichkeitsrechte": Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.), deshalb habe ich ihn gefragt, welche Namensrechte in meinem Blog verletzt worden sein sollen.


Britta hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Und wie nachgewiesen prüft weder 1&1 noch Host Europe, ob die Ansprüche berechtigt sind und ob es sich bei den Ausdrücken "Stalkerin", "Mobber" oder "Straftäter" um üble Nachrede handelt oder um wahre Tatsachenbehauptungen. Hier handelt es sich um wahre Tatsachenbehauptungen, also um Äußerungen, die nicht strafbar sind.

Du hast gar nichts nachgewiesen. Oder warst du dabei, als 1&1 und HostEurope unsere Beschwerden geprüft haben?


Es steht ausdrücklich in den AGB von 1&1, dass sowohl tatsächliche als auch behauptete Rechtsverletzungen zur Sperrung einer Webseite führen. Es wird also nicht geprüft, ob etwas, was behauptet wird, tatsächlich begründet ist. Das habe ich auch selbst erfahren, indem die ausführlich begründete Stellungnahme meines Rechtsanwaltes zu den Vorwürfen ignoriert wurde.

Britta hat geschrieben:
Du beschuldigst Andere mit vollem Namen Straftäter zu sein oder Mobber und Stalker. Du behauptest, es seien Tatsachenbehauptungen und deswegen dürftest du das.


Ja, man darf wahre Tatsachenbehauptungen äußern, und das ist nicht strafbar. Nur falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar. Es ist leicht nachzuweisen, dass es sich bei den Stamm-User von Alpha Centauri um eine Mobber- und Stalkerbande. Ich bräuchte zum Beispiel allein den Thread "Zoo-Experiment" über mich bei Alpha Centauri zu drucken, um es zu beweisen. Bei Dir und Manuel K. ist es genauso leicht zu beweisen, man braucht nur in Euren Mobber- und Stalker-Portale "Alltopic" und "Crankwatch" ein paar Thread zu drucken. Der Stamm-User von "Alpha Centauri", der eine Meldung bei 1&1 gegen mich getätigt hat, damit meine Domain gesperrt wird (erfolgreich), hat zum Beispiel über 500 Beiträge bei Alpha Centauri mit Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen geschrieben, wohl die meisten über mich.


Britta hat geschrieben:
Na, meine Rechte z.B., durch die Nennung meines Namens, ich habe es dir oft genug gesagt, - und natürlich die vielen anderen Namen, die du nennst und mit so netten Worten wie "Stalkerin", "Mobber" oder "Straftäter" schmückst.


Ein Straftäter ist eine Person, die sich Handlungen im Rahmen des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat (und sie darf sich mit dem Ausdruck "Straftäter" schmücken bzw. schmücken lassen).

Joachim Schulz war Inhaber und c-Admi des Forums „Alpha Centauri“ über eine unbekannte Zeitdauer. Er hätte als Verantwortliche die Straftaten, die in diesem Forum am laufenden Band getätigt wurden - Beleidigungen (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdungen (§ 187 StgB) zeitnah löschen müssen. Damit haftet er für die Straftaten, die im Forum "Alpha Centauri" getätigt wurden. Außerdem wäre in Erwägung zu ziehen, ob die Straftat Komplizenschaft oder Mittäterschaft auch vorliegt, durch den Umstand, dass Joachim Schulz das Forum mit unveränderten Inhalten seinem Freund „Karl Hilpolt“ übertragen hat, womit er gezeigt hat, dass er die strafrechtlichen Handlungen in diesem Forum weiter gebilligt hat.

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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 7. Jun 2012, 17:52

Britta hat geschrieben:
In den wenigsten Fällen - und schon gar nicht in den Fällen, die du in deiner Einbildung für Straftaten hälst, liegt öffentliches Interesse vor.

Man, Jocelyne - du mußt erst einmal beweisen, dass eine Straftat vorliegt. Dazu musst du Anzeige erstatten. Liegt eine Straftat vor, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wird dir das auf deine Anzeige hin mitgeteilt.


Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei muss auf jeden Fall bei Straftaten ermitteln, wo die Täter unbekannt sind. Das ist ihre Pflicht, das ist ihr Job, sie sind gesetzlich dazu gezwungen, sowohl im Interesse des Opfers als auch im Interesse der Allgemeinheit, um weitere potentielle Opfer zu schützen. Das versteht wohl jeder.

Wenn ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatte, erhalte ich nicht einen Bescheid, dass die Anzeige eingestellt wurde weil kein öffentliches Interesse vorliegt, wie Du ihn bei Deiner Strafanzeige gegen mich erhalten hast, sondern erhalte ich einen Bescheid, dass die Strafanzeige eingestellt wurde, "weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte" und dass die Ermittlungen neu aufgenommen werden, wenn sich etwas Neues für die Ermittlung des Täters ergibt - eine Strafanzeige gegen Unbekannt wird nie definitiv eingestellt - das sieht man im Fall Esowatch, wo die Ermittlungen für eine alte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Esowatch jetzt neu aufgenommen wurden und wo gegen den mutmaßlichen medienverantwortlichen von Esowatch, Dr. Klaus Ramstöck, ermittelt wird: http://www.esowatch.org/uber

So einen Bescheid habe ich zum Beispiel von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass meine Anzeige gegen Unbekannt wegen Esowatch eingestellt wurde, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte, auch mit dem Hinweis, dass Ermittlungen neu aufgenommen werden, wenn sich neue Hinweise zur Ermittlung des Täters ergeben.

Du verwechselst Strafanzeige gegen eine Privatperson und Strafanzeige gegen Unbekannt.

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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon contravariant » Do 7. Jun 2012, 18:06

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei muss auf jeden Fall bei Straftaten ermitteln, wo die Täter unbekannt sind. Das ist ihre Pflicht, das ist ihr Job, sie sind gesetzlich dazu gezwungen, sowohl im Interesse des Opfers als auch im Interesse der Allgemeinheit, um weitere potentielle Opfer zu schützen. Das versteht wohl jeder.

Und das ist wo genau festgelegt. Kannst du vielleicht mal den relevanten Paragraphen der StPO zitieren?
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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 7. Jun 2012, 18:16

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei muss auf jeden Fall bei Straftaten ermitteln, wo die Täter unbekannt sind. Das ist ihre Pflicht, das ist ihr Job, sie sind gesetzlich dazu gezwungen, sowohl im Interesse des Opfers als auch im Interesse der Allgemeinheit, um weitere potentielle Opfer zu schützen. Das versteht wohl jeder.

Und das ist wo genau festgelegt. Kannst du vielleicht mal den relevanten Paragraphen der StPO zitieren?

Nein, ich kenne nicht die Paragraphen, die die Polizei verpflichten, bei jeder Strafanzeige gegen Unbekannt zu ermitteln. Aber diese Verpflichtung existiert: Die Polizei muss jede Strafanzeige gegen Unbekannt aufnehmen und ermitteln, auch wenn Dein Fahrrad vor Deiner Haustür geklaut wurde. Dann kommt ein Polizist vorbei, stellt Dir ein paar Fragen, lässt sich zeigen wo der Fahrrad stand, und irgendwann erhältst Du einen Bescheid, dass die Strafanzeige eingestellt wurde, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte und dass die Ermittlungen neu aufgenommen werden, falls sich etwas Neues für die Ermittlung des Täters ergibt.

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Re: Hacken der Webseite "Kritische Stimmen zur RT"

Beitragvon contravariant » Do 7. Jun 2012, 18:32

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Nein, ich kenne nicht die Paragraphen, die die Polizei verpflichten, bei jeder Strafanzeige gegen Unbekannt zu ermitteln.

Es könnte also - natürlich nur rein hypothetisch, da du ja mit absoluter Sicherheit recht hast - sein, dass es da doch eine etwas differenziertere Regelung gibt? Ich erinnere mich dunkel, dass die Staatsanwaltschft Celle deiner Argumentation nicht so richtig folgen wollte, und kein Strafverfahren eröffnet hat? Was sicherlich nur daran lag, dass die Staatsanwälte keine Ahnung von der Materie haben. Während du natürlich eine renommierte Expertin auf diesem Gebiet (wie auch auf jedem Anderen) bist.
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