galactic32 hat geschrieben:
Die Handlungen dieser Firmenangestellten, ließen sich allerdings von einen solchen "Dritten" auch noch einspannen.
Diese Pseudo-Staatsanwaltschaft förderte gradezu solche Unsinns-Methoden.
Immerhin im Sinne einer vitalen Sozial-Gemeinschaft hätte der Allgemeinheit plausibel der Anlaß (Unrechtsgrundlage) solcher "Anzeige" dargelegt werden können, warum man überhaupt aktiv wird.
Vor allem, wenn automatisch bei einem "Nicht's dazu zu sagen" , der Fall eingestellt wird, macht ein solches Anwaltschafts-Gebaren einen sehr unintelligenten und unfähigen Eindruck.
Ich hatte nichts dazu zu sagen, weil die Vorwürfe mir gegenüber bei der Vorladung mündlich sehr allgemein gehalten worden sind: Ich habe wie gesagt keine Anzeigentext vorgelegt oder ausgehändigt bekommen und weiß nicht, worauf diese Vorwürfe genau Bezug nahmen. Ich habe auch dem Beamten gesagt, dass Dr. Pössel mich über seinen Rechtsanwalt detaillierte Vorwürfe bitte zukommen lassen möge oder gleich eine Klage einreichen, dann hätte ich auch die Möglichkeit selbst detailliert dazu Stellung zu nehmen. Der Beamte sagte mir auch, das stehe ihm in der Tat zu und im Bescheid über die Einstellung des Verfahrens ist es auch vermerkt: "Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §§ 374, 376 StPO. D. Antragsteller(in) steht der Privatklageweg offen."
Es konnte natürlich zu keiner Privatklage in dieser Angelegenheit kommen, weil entweder sich jemand für Dr. Markus Pössel schriftlich ausgegeben hat und ist natürlich nicht berechtigt, im Namen von Dr. Pössel eine Privatklage gegen mich einzuleiten oder hat jemand unter seiner eigenen Identität eine Strafanzeige wegen Vorwürfen gegen mich von Dr. Pössel erstattet und er ist genauso wenig berechtigt im Namen von Dr. Pössel eine Privatklage einzureichen, oder aber es war eine rein anonyme Anzeige und man kann auch anonym keine Privatklage einreichen.
Viele Grüße
Jocelyne Lopez