Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon contravariant » Sa 10. Apr 2010, 18:33

Gerhard Kemme hat geschrieben:Die gesetzlichen Normen werden durch die Landeshochschulgesetze vorgegeben. Für die meisten Hochschulen existiert zwar eine Selbstverwaltung, wobei allerdings etliche Bedingungen auch von den staatlichen Institutionen wie Parlament und Landesregierung vorgegeben werden. Im Einzelnen das Landeshochschulgesetz von Hamburg:
http://hh.juris.de/hh/gesamt/HSchulG_HA.htm#HSchulG_HA_rahmen

Ich konnte nichts finden, dass die "Kritik" an der RTh verbieten würde. Ich habe auch nichts gefunden, dass die Berufung von "Relativisten" als Professoren vorschreibt. Ich habe auch keine Paragraphen gefunden, die bestimmte Prüfungsinhalte vorschreiben oder verbieten. Nichts anderes habe ich behauptet.
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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon Gerhard Kemme » Sa 10. Apr 2010, 18:50

contravariant hat geschrieben:
Gerhard Kemme hat geschrieben:Die gesetzlichen Normen werden durch die Landeshochschulgesetze vorgegeben. Für die meisten Hochschulen existiert zwar eine Selbstverwaltung, wobei allerdings etliche Bedingungen auch von den staatlichen Institutionen wie Parlament und Landesregierung vorgegeben werden. Im Einzelnen das Landeshochschulgesetz von Hamburg:
http://hh.juris.de/hh/gesamt/HSchulG_HA.htm#HSchulG_HA_rahmen

Ich konnte nichts finden, dass die "Kritik" an der RTh verbieten würde. Ich habe auch nichts gefunden, dass die Berufung von "Relativisten" als Professoren vorschreibt. Ich habe auch keine Paragraphen gefunden, die bestimmte Prüfungsinhalte vorschreiben oder verbieten. Nichts anderes habe ich behauptet.


Es wäre hier sicherlich andersherum, dass die Relativitätstheorie beherrschend als Dogma an den Universitäten existiert und der Staat um Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten, somit in der Pflicht stände, andere Meinungen und Wissenschaftsauffassungen gegen die Relativisten durchzusetzen. Entsprechend wäre vorzuschreiben, dass auch die Kritik an der RT Prüfungsgegenstand wird. Der Staat hat einseitige Indoktrinationen aufzubrechen - tut dies allerdings nicht, weil er es sowieso nicht will und zum anderen weil er die Randale scheut.

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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon contravariant » Sa 10. Apr 2010, 19:00

Gerhard Kemme hat geschrieben:Es wäre hier sicherlich andersherum, dass die Relativitätstheorie beherrschend als Dogma an den Universitäten existiert und der Staat um Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten, somit in der Pflicht stände, andere Meinungen und Wissenschaftsauffassungen gegen die Relativisten durchzusetzen.

Was hätte es mit Freiheit zu tun, wenn der Staat vorschreibt, was korrekt ist und was nicht? - Nichts. In den letzten 100 Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die RThen die bessere Beschreibung liefert, als zB. die Äthertheorie. Deshalb wird sie gelehrt.

Gerhard Kemme hat geschrieben:weil er es sowieso nicht will und zum anderen weil er die Randale scheut.

Ja, Randale. Insbesondere theoretische Physiker sind ja für ihre rücksichtose Gewaltbereischaft bekannt.
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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 10. Apr 2010, 19:00

contravariant hat geschrieben:Du bringst hier zwei Ebenen durcheinander das Schulsystem und die unversitäre Forschung. Die Wissenschaftsfreiheit bezieht sich nur auf die Wissenschaft und damit nicht auf das Schulsystem.

Ich bringe gar nichts durcheinander, sondern richte mich die ganze Zeit nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das im Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit eindeutige Bestimmungen für den Staat vorschreibt und auch den Begriff "Wissenschaft" für diese festgesetzten Bestimmungen definiert:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:

"Wissenschaft” ist “Oberbegriff für Forschung und Lehre” (S. 39; Hervorhebung in der Quelle). ”

Also alle universitären Einrichtungen (ob Lehre oder Forschung) und alle durch den Staat finanzierten und geförderten Einrichtungen sind betroffen und verpflichtet. Auch alle Mitarbeiter des Staates als Staatsdiener und alle Universitätsangehörigen in ihrer Funktion als mittelbare staatliche Funktionsträger sind damit jeweils persönlich verpflichtet:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:

Der “beamtete Wissenschaftler an der Hochschule” genießt die “Wissenschaftsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht” nicht um ihrer selbst willen, “nicht privatnützig“, sondern im Rahmen eines “amtlichen Auftrags” (S.21)

Für die “freie wissenschaftliche Entfaltung” … “reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken” (S. 21)

„Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers” (S.40; Hervorhebung in der Quelle).


Das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung, sorry. :?

contravariant hat geschrieben:Und du hast mehrfach behauptet, dass die Wissenschaftsfreiheit der "Kritiker" eingeschrängt worden wäre, ohne auch nur einen konkreten Fall nennen zu können. Und jetzt diesen albernen Publicitykram und eine Nichtnennung in einer Enzyklopädie (seit wann ist der Brockhaus staatlich?!) als "Verfassungsbruch" anzuführen, naja...

Brochhaus ist zwar nicht staatlich, aber der Staat hat nun mal dafür zu sorgen und zu ermöglichen, dass die Schulbücher, die gängig im Schulsystem als Basis und Begleitung des öffentlichen Unterrichtes verwendet werden die Gebote der Nicht-Identifikation und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege respektieren. Der Staat geht dieser Verpflichtung nicht nach. Du bist ja auch nicht in der Lage ein einziges Schulbuch aus dem öffentlichen Bildungssystem, das die fachliche Kritik der Relativitätstheorie behandelt und im Unterricht vermittelt. Der Staat hat ja eine Aufsichts- und Lenkungspflicht über die Lehrinhalte, um die Bestimmungen des Grundgesetzes zu respektieren, logisch, das öffentliche Bildungssystem ist keine private Veranstaltung. Der Staat missachtete diese Aufsichts- und Lenkungspflicht und handelt verfassungswidrig.

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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon contravariant » Sa 10. Apr 2010, 19:17

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich bringe gar nichts durcheinander, sondern richte mich die ganze Zeit nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das im Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit eindeutige Bestimmungen für den Staat vorschreibt und auch den Begriff "Wissenschaft" für diese festgesetzten Bestimmungen definiert:

Doch. Die Wissenschaftsfreiheit betrifft nur die Universitäten, nicht die Schulen. Sowohl die Universitäten alsauch die Schulen sind allerdings Teil des "öffentlichen Bildungssystems" für das du die Einführung der "Kritik" forderst, um der Wissenschaftsfreiheit genüge zu tun. An den Schulen legt der Staat die Lehrinhalte fest, an den Universitäten nicht.
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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 10. Apr 2010, 19:30

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich bringe gar nichts durcheinander, sondern richte mich die ganze Zeit nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das im Art. 5 § 3 Wissenschaftsfreiheit eindeutige Bestimmungen für den Staat vorschreibt und auch den Begriff "Wissenschaft" für diese festgesetzten Bestimmungen definiert:

Doch. Die Wissenschaftsfreiheit betrifft nur die Universitäten, nicht die Schulen. Sowohl die Universitäten alsauch die Schulen sind allerdings Teil des "öffentlichen Bildungssystems" für das du die Einführung der "Kritik" forderst, um der Wissenschaftsfreiheit genüge zu tun. An den Schulen legt der Staat die Lehrinhalte fest, an den Universitäten nicht.


Ich richte mich lieber nach dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz für die Bestimmung der Verpflichtungen des Staates in Forschung und Lehre, als nach der persönlichen Vorstellung darüber von einem "contravariant", das ist wohl vernünftig und sinnvoll. :)

Und ich fordere die Einführung der Lehre der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie in allen Universitäten, wo diese Theorie gelehrt wird. Das ist sinnvoll, legitim, vernünftig und legal.

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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon contravariant » Sa 10. Apr 2010, 19:37

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich richte mich lieber nach dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz für die Bestimmung der Verpflichtungen des Staates in Forschung und Lehre, als nach der persönlichen Vorstellung darüber von einem "contravariant", das ist wohl vernünftig und sinnvoll. :)

Schön. Dann zeig doch mal wo in deinem tollen Kommentar geschrieben steht, dass sich die Wissenschaftsfreiheit auch auf den Unterricht an den Schulen erstreckt. Da bin ich jetzt aber gespannt!

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Und ich fordere die Einführung der Lehre der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie in allen Universitäten, wo diese Theorie gelehrt wird. Das ist sinnvoll, legitim, vernünftig und legal.

Legal ist so eine Forderung sicherlich, das läuft unter freie Meinungsußerung. Die Bewertung der anderen beiden Punkte liegt im Auge des Betrachters.
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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon Gerhard Kemme » Sa 10. Apr 2010, 21:34

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich richte mich lieber nach dem Bonner Kommentar zum Grundgesetz für die Bestimmung der Verpflichtungen des Staates in Forschung und Lehre, als nach der persönlichen Vorstellung darüber von einem "contravariant", das ist wohl vernünftig und sinnvoll. :)

Schön. Dann zeig doch mal wo in deinem tollen Kommentar geschrieben steht, dass sich die Wissenschaftsfreiheit auch auf den Unterricht an den Schulen erstreckt. Da bin ich jetzt aber gespannt!


Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Der Art 5 (3) ist nicht ausdrücklich auf Hochschulen begrenzt, ich weiß nicht, wo du dies heraus liest. Wissenschaftsfreiheit gilt durchaus auch für Allgemeinbildende Schulen. Die Lehrer sind Wissenschaftler in dem Sinne, dass sie zwei Staatsexamen an "Wissenschaftlichen Hochschulen" abgelegt und teilweise promoviert haben und diese Wissenschaftsorientierung über einen Diensteid mit dem Staatswesen verknüpfen. Die praktizierte Freiheit des Unterrichtes vollzieht sich über mehrere Stufen, d.h. den Lehrern werden Klassen bestimmter Stufen zugeteilt und für diese Klassen existieren meistens zumindest "Stoffpläne", was unterrichtet werden soll. Oftmals sind zu den Themen des so koordinierten Unterrichtsstoffes Lernzielkataloge ausgearbeitet worden, die als Anhalt dienen und meistens mit irgendwelchen Leitzielen als Präambel beginnen. Insofern findet an den Schulen selbstverständlich Wissenschaft statt und dieses Konzept von Stoffwahl nach Prüfungsvorschriften des Amtes für Schule, Stoffaufteilung auf die Klassenstufen, Bestimmung der operationalisierten Lernziele ist Fachwissenschaft, Unterrichtswissenschaft (Didaktik), Erziehungswissenschaft, wo es durchaus den Anspruch auf Unterrichtsfreiheit gibt. Allerdings - wird man dann mit Inhalten, die gegen irgendeine Doktrin verstoßen kaum durchkommen, weil es viele Instanzen gibt, die dann wiederum den Lehrer überprüfen und einengen.
Rein formal wäre es nicht nur möglich eine Projektwoche zur Kritik an der Relativitätstheorie zu veranstalten, sondern vom Gesetz her sogar geboten, denn die Schulen verstehen sich nicht als einseitige Instrumente der Indoktrination. Aber es wird sich hier zweifellos keine einheitliche Meinung per Argument herstellen lassen, da hierzu die Akzeptanz anderer Menschen und Bevölkerungsgruppen gehört - und an solcher Akzeptanz mangelt es den Relativisten erheblich, d.h. selbst Gedanken wie"wir beherrschen 95% und gestehen Andersdenkenden zumindest 5% zu" wären bei Relativisten völlig absurd. Allerdings wäre es nach Art. 5 GG nicht absurd von staatlicher Seite zu verlangen, dass bei 95 Nennungen von relativistischen Gedankengut auch 5 Auftritte von RT-Kritikern vorkommen sollten, d.h. wenn in einem Bundesland 95 "Albert-Einstein-Veranstaltungen" stattgefunden haben, dann wären 5 Veranstaltungen bezüglich der Kritik der Relativitätstheorie notwendig - dies wäre die Gewährleistung von Wissenschaftsfreiheit.

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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon Gerhard Kemme » Sa 10. Apr 2010, 21:51

contravariant hat geschrieben:
Gerhard Kemme hat geschrieben:Es wäre hier sicherlich andersherum, dass die Relativitätstheorie beherrschend als Dogma an den Universitäten existiert und der Staat um Wissenschaftsfreiheit zu gewährleisten, somit in der Pflicht stände, andere Meinungen und Wissenschaftsauffassungen gegen die Relativisten durchzusetzen.

Was hätte es mit Freiheit zu tun, wenn der Staat vorschreibt, was korrekt ist und was nicht? - Nichts. In den letzten 100 Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die RThen die bessere Beschreibung liefert, als zB. die Äthertheorie. Deshalb wird sie gelehrt.

Du lebst vermutlich in einer völlig anderen Ecke des Erdballs und kennst zwar die Deutsche Sprache aber nicht die Geschichte von Deutschland und auch Österreich. Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es durchaus eine Pattsituation bezüglich RT und Kritik an der RT. Nach dem Krieg gab es nur noch die RT, d.h. die Relativitätstheorie stellt ausschließlich eine Frage der Macht dar und hat nichts mit deren Qualität der Inhalte zu tun. In der heutigen Zeit wäre es angebracht auch von offiziellen Stellen her, wiederum ein Stückchen Wissenschaftsfreiheit durchzusetzen. Der Staat betreibt geradezu "Staatliche Hochschulen" um Kriterien an die Hand zu bekommen, was wissenschaftlich überzeugend ist - allerdings findet von Seiten der RT-Kritiker die Monierung statt, dass die Universitäten einseitige absurde Inhalte wie Relativitätstheorie und Big-Bang-Theorie lehren. Es gehört eigentlich nicht viel Kenntnis einer Ministerialadministration dazu, die Aussage zu machen, dass es Unfug ist, zu behaupten, dass das gesamte Universum mal in eine Nussschale gepasst hätte und von der RT mit Zwillings- und Käferparadoxon ganz zu schweigen.
contravariant hat geschrieben:
Gerhard Kemme hat geschrieben:weil er es sowieso nicht will und zum anderen weil er die Randale scheut.

Ja, Randale. Insbesondere theoretische Physiker sind ja für ihre rücksichtose Gewaltbereischaft bekannt.

Du hast vermutlich nie ein Studium gemacht und dich nicht mit irgendwelchen Hochschulgruppen und Parteien um den Zutritt zum Hörsaal geprügelt - das sind doch alles lebensferne populistische Einlassungen, die du hier notierst.

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Re: Eine Initiative zur Wissenschaftsfreiheit

Beitragvon contravariant » Sa 10. Apr 2010, 22:22

Gerhard Kemme hat geschrieben:Nach dem Krieg gab es nur noch die RT, d.h. die Relativitätstheorie stellt ausschließlich eine Frage der Macht dar und hat nichts mit deren Qualität der Inhalte zu tun.

Natürlich, völlig klar. Die Alliierten haben ihre Macht gesichert, indem sie die SRT durchgesetzt haben. Das ich da nicht selber drauf gekommen bin. Das muss gewesen sein gleich nachdem der Hitler mit einer Reichsflugscheibe nach Neuschwabenand abgedüst ist. Und in welchem Teil der Welt lebst du?!

Gerhard Kemme hat geschrieben:Du hast vermutlich nie ein Studium gemacht und dich nicht mit irgendwelchen Hochschulgruppen und Parteien um den Zutritt zum Hörsaal geprügelt - das sind doch alles lebensferne populistische Einlassungen, die du hier notierst.

An meiner Alma Mater gab es immer genug Sitzplätze in den Hörsälen, da musste sich niemand prügeln.
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