hat geschrieben:Dass ich den Y. zu letzterem
provoziert habe, ist hierbei nebensächlich - es ist nun wie man so schön sagt "
aktenkundig".
Ja ja du hast dir üüüberhaupt nicht ins eigene Knie geschossen sondern es mir so richtig gezeigt (: Was bist du doch für ein Held (: Und deine Glaubwürdigkeit hast du damit ebenfalls mindestens verdoppelt (: Ein echter Geniestreich (:
hat geschrieben:Unbedenklich ist die
Veröffentlichung des
Briefs durch den Adressaten (OGH 9 ObA 181/90).
Außer wahrscheinlich dann wenn der Verfasser selbst auch noch behauptet den Addressaten dazu
provoziert zu haben, gell (: Ein sehr erschwerender Umstand der das
Urteil des
obersten Gerichtshofs durchaus trumpfen könnte (:

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