In meinem Eingangsstatement behaupte ich nichts anderes als das:
Wenn Punkt 3. stimmt, d.h.:
1. Wenn der Wert der Lichtgeschwindigkeit sowohl vom Bewegungszustand der Lichquelle, als auch vom Bewegungszustand des Empfängers, mit dem der Wert der Lichtgeschwindigkeit ermittelt wird, unabhängig ist, dann gilt:
2. These:
Sind einmal von den gleichzeitig erfolgenden Ereignissen A und B Lichtstrahlen ausgesandt, so kann ihren Lauf keine Relativität mehr betreffen, denn:
a) unabhängig davon, von welchem Bezugssystem aus sie ausgesandt werden,
b) unabhängig davon, in welchem Bezugssystem ihre Geschwindigkeit gemessen wird, und
c) unabhängig davon, aus welchem Grund und welche Verzögerung ihrer jeweiligen Laufzeit in diesen Bezugssystemen lokal gemessen wird, gilt:
wenn die Lichtstrahlen bei A und B gleichzeitig entstanden sind, so müssen sie sich, Konstanz der Lichtgeschwindigkeit in einem homogenen Medium vorausgesetzt, im Mittelpunkt ihrer Verbindungsstrecke* treffen.
3. Beweis (Wikipedia):
Nach den Maxwellschen Gleichungen der Elektrodynamik hängt die Lichtgeschwindigkeit nicht von der Geschwindigkeit der Lichtquelle ab. Aus dieser Feststellung zusammen mit dem Relativitätsprinzip folgt, dass die Lichtgeschwindigkeit auch nicht vom Bewegungszustand des zu ihrer Messung verwendeten Empfängers abhängt... Daraus entwickelte Albert Einstein die Relativitätstheorie.
Ich habe damit praktisch alle Thesen und Postulate der SRT widerlegt.
Es ist zwar noch nicht das Stadium des Fantastischen (wird nicht hier publiziert)...Nichtsdestotrotz: logisch ist die SRT bereits jetzt erledigt.
*) Anmerkung: Verbindungsstrecke, welche als solche im Augenblick der Gleichzeitigkeit für Ereignispunkte A und B gilt.