contravariant hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das Ministerium muß die geeignete Maßnahme bei Kenntnisnahme eines Verdachts auf Betrug ergreifen, dazu gehört auch die Zuständigkeit unter den Behörden bekanntzugeben bzw. die Anfrage an die zuständige und verantwortliche Stelle weiterzuleiten (oder z.B. einen Untersuchungsausschuß zu bilden). Das habe ich auch so in meiner Anfrage formuliert, hättest Du auch bemerkt, wenn Du sie nicht mit den hilflosen Hintergedanken eines Relativisten gelesen hättest, der Angst um eine Prüfung der Ergebnisse des Hafele-Keating-Experiments hat...
Plötzliche Themenwechsel, sind die Argumente aufgebraucht? -
Nein, kein Themawechsel: Es geht immer noch darum wissenschaftlich prüfen zu lassen, ob die Daten, die von A.C. Kelly im Internet veröffentlicht wurden authentisch sind, also ob ein Fall von wissenschaftlichem Betrug vorliegt. Die strafrechtliche Verfolgung der Experimentatoren, falls ein Betrug vorliegt, ist nicht die Angelegenheit Deutschlands, weil es sich nicht um Bürger handelt, die in Deutschland wohnen.
Die strafrechtliche Verfolgung der Experimentatoren wäre hier auch nicht maßgebend. Maßgebend für den Fall, wo ein Betrug vorliegt, ist für Deutschland die Überarbeitung der Lehrbücher und Lehrveranstaltungen, sowie die geeignete Information an die Forschungsinstitute und an die Öffentlichkeit.
Jocelyne Lopez