Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 17. Jun 2013, 20:22

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das Ministerium muß die geeignete Maßnahme bei Kenntnisnahme eines Verdachts auf Betrug ergreifen, dazu gehört auch die Zuständigkeit unter den Behörden bekanntzugeben bzw. die Anfrage an die zuständige und verantwortliche Stelle weiterzuleiten (oder z.B. einen Untersuchungsausschuß zu bilden). Das habe ich auch so in meiner Anfrage formuliert, hättest Du auch bemerkt, wenn Du sie nicht mit den hilflosen Hintergedanken eines Relativisten gelesen hättest, der Angst um eine Prüfung der Ergebnisse des Hafele-Keating-Experiments hat... 8-)

Plötzliche Themenwechsel, sind die Argumente aufgebraucht? -


Nein, kein Themawechsel: Es geht immer noch darum wissenschaftlich prüfen zu lassen, ob die Daten, die von A.C. Kelly im Internet veröffentlicht wurden authentisch sind, also ob ein Fall von wissenschaftlichem Betrug vorliegt. Die strafrechtliche Verfolgung der Experimentatoren, falls ein Betrug vorliegt, ist nicht die Angelegenheit Deutschlands, weil es sich nicht um Bürger handelt, die in Deutschland wohnen.

Die strafrechtliche Verfolgung der Experimentatoren wäre hier auch nicht maßgebend. Maßgebend für den Fall, wo ein Betrug vorliegt, ist für Deutschland die Überarbeitung der Lehrbücher und Lehrveranstaltungen, sowie die geeignete Information an die Forschungsinstitute und an die Öffentlichkeit.

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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon contravariant » Di 18. Jun 2013, 18:40

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Nein, kein Themawechsel: Es geht immer noch darum wissenschaftlich prüfen zu lassen, ob die Daten, die von A.C. Kelly im Internet veröffentlicht wurden authentisch sind, also ob ein Fall von wissenschaftlichem Betrug vorliegt. Die strafrechtliche Verfolgung der Experimentatoren, falls ein Betrug vorliegt, ist nicht die Angelegenheit Deutschlands, weil es sich nicht um Bürger handelt, die in Deutschland wohnen.


viewtopic.php?f=6&t=539&p=56131#p55944
[...]das [das BMBF] es im öffentlichen Bildung und Forschungssystem lehrt und verwendet.

Lehrt das BMBF nun, oder verfolgt es Straftaten?
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 19. Jun 2013, 06:49

contravariant hat geschrieben:
Lehrt das BMBF nun, oder verfolgt es Straftaten?


Wenn Du kein intuitives Rechtsgefühl hast, was ganz offensichtlich ist, kauf Dir ein Lehrbuch über die Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat, und büffele. Viel Spaß!

Wenn Du die Grundlagen drauf hast, kauf Dir ein Lehrbuch über das öffentliche Recht in Deutschland, und büffele. Auch viel Spaß!

Wenn Du dann 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert hast, dann solltest Du es drauf haben und dann könnte ich möglicherweise Dich um Rat bitten, wie man in Deutschland im Fall Hafele/Keating vorgehen muss, um das Recht sprechen zu lassen – ich habe es nämlich nötig. Bis dahin verzichte ich auf Deine Rechtshinweise und Deine Ratschläge – die habe ich nämlich nicht nötig. :mrgreen:

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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 19. Jun 2013, 10:07

Jocelyne Lopez" hat geschrieben:
contravariant hat geschrieben:
Lehrt das BMBF nun, oder verfolgt es Straftaten?


Wenn Du kein intuitives Rechtsgefühl hast, was ganz offensichtlich ist, kauf Dir ein Lehrbuch über die Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat, und büffele. Viel Spaß!



Eine der Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat basiert auf einem intuitiven Rechtsgefühl, das bei jedem Bürger dieses Staates vorausgesetzt wird. Ein Dieb oder ein Betrüger darf zum Beispiel vor Gericht nicht sagen: „Ich bin ein einfacher Mann, ich habe nicht Jura studiert, ich wußte nicht, dass Stehlen oder Betrügen gesetzlich verboten sind “. In Frankreich gilt zum Beispiel hier der Spruch „Nul n’est censé ignorer la loi“, wobei als Pendant in Deutschland gilt: „Das Gesetz wird als bekannt angenommen“ oder auch „Rechtsunkenntnis entschuldigt nicht“.

Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.

Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.

Jetzt eine einfache Rechtsgrundlage drauf?

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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mi 19. Jun 2013, 11:57

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.


Man kann die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen im Fallbeispiel meiner Anfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Fall Hafele/Keating untersuchen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating:


    1) Als einfache Bürgerin empfinde ich intuitiv als Unrecht, dass in Deutschland bundesweit im öffentlichen Bildung- und Forschungssysteme die Ergebnisse eines Experiments gelehrt und verwendet werden, die auf einem Betrug beruhen könnten.

    2) Ich wende mich an die für mein Dafürhalten bundesweit für die Belange der Bildung und Forschung zuständige und verantwortliche Behörde, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit der Bitte, dieses Anliegen zu prüfen bzw. mir die zuständige und verantwortliche Dienststelle für die Prüfung dieses Anliegens zu nennen.

    3) Das Bundesministerium antwortet erst einmal nicht in der angemessenen Frist von 1 Monat für die Beantwortung einer Anfrage (bzw. für die Mitteilung eines Zwischenbescheides), wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und wie es auch meistens problemlos geschieht. Das ist schon mal aus meiner Sicht kein gutes Zeichen. :( Ich denke mir: Sie riechen den Braten, haben keine Lust zu antworten und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und damit die Anfrage sich von allein erledigt.

    4) Ich gebe aber nicht auf und sende eine Erinnerung mit einer erneuten Frist von einem Monat.

    5) Das Ministerium antwortet nach der Erinnerung nach 3 Wochen.

    6) Die Antwort des Ministeriums ist vom Umgangston freundlich und zeugt von Bürgernähe, wie es normalerweise auch zu erwarten ist. Sie ist auch vom Formalismus her korrekt: Sie wird von einem Mitarbeiter des Ministeriums im Auftrag abgegeben, der seinen Namen und seine Kontaktdaten angibt.

    7) Die Antwort des Ministeriums über den präzis und unmissverständlich dargestellten Sachverhalt ist jedoch ein verschärftes Kunststück der Nicht-Kommunikation, wenn man sie so beschreiben darf: Meine Bitte um Prüfung eines begründeten Vorwurfs auf Betrug bei einem bestimmten Experiment wird munter umgewandelt in eine Bitte um Nennung von Gesprächspartnern für eine „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“:

      Zitat Ministerium: Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus kann sich das Ministerium oder eine andere Behörde nicht an der inhaltlichen Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle beteiligen. Dies ist Aufgabe der Forscher und der wissenschaftlichen Institutionen

      Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Ausführungen auf den üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen und Sie etwa an geeignete Zeitschriften zur Veröffentlichung zu schicken oder auf Tagungen vorzustellen.

      Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung
      .

Bei diesem Stand der Angelegenheit sind wir zurzeit. Fortsetzung folgt.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Fr 21. Jun 2013, 10:56

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.
.

Man kann die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen im Fallbeispiel meiner Anfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Fall Hafele/Keating untersuchen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating:


Als weitere Untersuchung der Umsetzungspraxis der Gesetze in Deutschland, kann man auch an 4 weitere Beispiele vergleichen, wie staatliche Dienstleister und Staatsdiener die Rechtsgrundlagen unterschiedlich umsetzen:

Beispiele mit einer Fachaufsichtsbeschwerde (abgeleitet vom Petitionsrecht GG): Das ist die Einreichung einer Beschwerde an die hierarchisch nächsthöhere Instanz einer Behörde, also ihre Aufsichtsbehörde, mit Einschaltung der zuständigen Legislative als Kontrollinstanz der Exekutive (der Behörden):


    1) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Umweltministerium Nordrhein-Westfalen (Johannes Remmel, Bündnis 90/Die Grüne) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch die genehmigende Behörde LANUV NRW für die Primatenversuche an der Uni Bochum:


    2) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Umweltministerium Baden-Württemberg (Alexander Bonde, Bündnis 90/Die Grüne) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die gleichen Primatenversuche an der Uni Tübingen und wegen unzureichender Auskunsterteilung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes: Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

      - Das Umweltministerium Bade-Württemberg teilt uns als wesentliches Ergebnis seiner Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde in einem ausführlichen Brief mit (korrekt im Auftrag von einem Mitarbeiter des Ministeriums unterschrieben), dass das Land Baden-Württemberg dem Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland nicht unterliegt und schickt uns in die Wüste.
    .
    .

    3) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde an das Regierungspräsidium Darmstadt (Johannes Baron, FDP) wegen Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz für die gleichen Primatenversuche am Max Planck Institut für Hirnforschung in Frankfurt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden

      - Wir haben nie eine Prüfung unserer Fachaufsichtsbeschwerde erhalten.
    .


    4) Einreichung einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft (Philip Rösler, FDP) wegen unzureichenden Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes durch die Behörde PTB bei dem CERN-Neutrino-Experiment: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

      - Als Mitteilung der Prüfungsergebnisse unserer Fachaufsichtsbeschwerde durch das Ministerium erhalten wir eine 5 zeilige E-Mail, ohne Unterzeichner von der Poststelle des Ministeriums anonym abgeschickt.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 23. Jun 2013, 12:41

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.
.

Man kann die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen im Fallbeispiel meiner Anfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Fall Hafele/Keating untersuchen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating:


Als weitere Untersuchung der Umsetzungspraxis der Gesetze in Deutschland, kann man auch mit einem weiteren Beispiel feststellen, wie staatliche Dienstleister und Staatsdiener die Rechtsgrundlagen umsetzen:
.

    1. Ich habe am 20.02.2012 an die zu dieser Zeit amtierende Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan eine Bürgeranfrage gerichtet, mit der Bitte um Nennung der zuständigen und verantwortlichen Behörde, die den Umstand auf Rechtsmäßigkeit prüfen könnte, dass im vom Staat im öffentlichen Bildungssystem bundesweit zugelassenen Lehrmaterial (hier Lexikonverlag Brockhaus), die Behauptung vertreten und verbreitet wird, dass die Kritik der Relativitätstheorie antisemitisch und rassistisch motiviert sei und dass die Kritik dieser Theorie lediglich von „unseriösen“ Wissenschaftlern ausgeübt wird , siehe: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im Bildungssystem: Auseinandersetzung mit Behörden

    .
    2. Die Bundesministerin Annette Schavan antwortet korrekt nach knapp 3 Wochen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 1 Monat, sowie auch korrekt mit der Nennung der zuständigen und verantwortlichen Behörden mit genauen Kontaktangaben, siehe: Antwort der Bundesministerin Annette Schavan auf meine Anfrage wegen Vermittlung der Relativitätstheorie im Bildungssystem
    .


    3. Die von der Bundesministerin genannte zuständige und verantwortliche Behörde KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) antwortet nicht auf meine Bürgeranfrage vom 07.03.2013 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat. Das ist erst einmal kein gutes Zeichen... :|
    .


    4. Ich gebe nicht auf und schreibe eine 1. Erinnerung. Das KMK antwortet auch nicht innerhalb einer neuen Fristsetzung von 1 Monat auf meine 1. Erinnerung. Das ist ein noch schlechteres Zeichen... :(
    .

    5. Ich gebe nicht auf und schreibe eine 2. Erinnerung mit erneuter Frist von einem Monat.
    .


    6. Das KMK antwortet auch nicht auf diese 2. Erinnerung.
    .


    7. Ich gebe nicht auf und beschwere mich bei der Bundesministerin Schavan, dass die von ihr genannte zuständige und verantwortliche Behörde KMK auf meine Bürgeranfrage nicht antwortet.
    .


    8. Die Bundesministerin Schavan teilt mir nach 4 Tagen quasi postwendend mit, dass sie meine Bürgeranfrage an die zuständige und verantwortliche Behörde KMK selbst weitergeleitet hat, und dass ich von dort eine Antwort bekommen werde.
    .

    9. Das KMK antwortet in der Tat nach 6 Tagen auf meine ihm von der Bundesministerin Schavan weitergeleitete Bürgeranfrage.
    .

    10. Die Behörde KMK bestreite aber in ihrer Antwort, dass sie dafür zuständig und verantwortlich sei, und schickt mich in die Wüste.
    .

    11. Als Rechtshinweis teilt mir die Behörde KMK mit, dass die Zuständigkeit bei den einzelnen Bildungsministerien der Länder liegt, aber warnt mich schon dabei, dass diese Zuständigkeit nicht verbindlich ist und dass die Bildungsministerien der Länder berechtigt seien, mich auch mit meinem Anliegen in die Wüste zu schicken, Zitat: „Im Übrigen setzt sie den Willen der Ministerinnen und Minister selbst voraus, die Themen auch behandeln zu wollen“.


Es kann in einem Rechtsstaat die Konstellation nicht existieren, auch in einer föderalen Staatsordnung, dass ein öffentliches Anliegen bzw. ein staatliches Handel ohne staatliche Zuständigkeit und Verantwortung steht, sonst wäre es nicht ein Rechtsstaat.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon realitätsphysik » Mo 24. Jun 2013, 16:23

[EDIT] Besser spät als nie

Guten Tag Artie,
vielen Dank für den Link auf das Datenblatt der HP-Uhr. Damit hast Du eine sehr schöne Möglichkeit zum Nachweis tendenziöser Beurteilungen geliefert. Glühende RT-Verfechter würden das wohl "Laienpfusch" nennen, und glühende RT-Kritiker wahrscheinlich "gezielte Manipulation". Tatsache ist jedenfalls, dass:

1) 30 Tage genau 2,592 * 10^6 Sekunden (20*24*60*60 s := A) haben;

2) die Langzeit-Genauigkeit der HP5071A-high-performance laut oben verlinktem Datenblatt (S.8 in der Mitte) bei stabiler Umgebung bei <= 10-^14 liegt (:= B) (eine relative Angabe ohne Einheit!);

3) der Messfehler der Uhr bei 30 Tagen Laufzeit bei A*B liegt, d.h. bei 2,592 * 10^(6-14) s ~= 2,6 * 10^-8 s ~= 26 ns

4) Bei einem Tag Laufzeit kommt man mit den Herstellerangaben auf etwa eine dreiviertel Nanosekunde Ungenauigkeit.

Das nur zur Richtigstellung der irreführenden Berechnungen von weiter oben im Forum:
Artie hat geschrieben:0.00000000000001s Fehlerquote der Uhr in 30 Tagen.

Dieser Wert ist offenkundig falsch - ich hoffe nicht vorsätzlich - auch wenn er beeindruckend viele Nullen enthält (schneller wäre man mit der Schreibweise "0.000 000 000 000 01s" = 10^-14 s darauf gekommen.)

Das eigentliche Tragische in diesem Zusammehang ist, dass wissenschafliche Physik notwendig Datenmanipulation ist - allein schon deshalb, weil Daten eine willentlich erzeugte Abstraktion sind. Willentlich wohlgemerkt, und nicht willkürlich. Doch wann wird ein willentliches Experiment willkürlich? Vielleicht dann, wenn ein Experiment mit so verengtem Erwartungshorizont angelegt ist, dass Überraschungen ausgeschlossen sind?

Artie unterscheidet "willkürlich" und "willentlich" offenbar durch die "Normalität":
Artie hat geschrieben: Der Uhrenabgleich ist auch keine Manipulation, sondern eine ganz normale vorgehensweise.

Ich bin sicher, dass die Verirrungen der heutigen Wissenschaft eng mit heutiger "Normalität" und "Üblichkeit" zusammenhängen.
Wenn man jedenfalls mit einem Experiment "Gewissheit", und nicht Erfahrung oder Erkenntnis erzeugen will, dann ist man Dogmatiker, aber ganz sicher kein Forscher. Experimente zum "sicheren Beweis" jeglicher Theorie sind heutzutage vielleicht heroisch, ähnlich wie das Spiel der Kapelle auf der sinkenden Titanic, aber tiefere Relevanz haben sie nicht. Ein gutes Experiment eröffnet neue Handlungs- und Deutungsspielräume.

Genau das tut das Haefele/Keating-Experiment bis heute nicht, egal wieviel oder wenig daran manipuliert wurde.

Viele Grüße aus dem Labor der
realitätsphysik
P.S.: Verzeiht die späte Meldung, ich hatte zunächst die vielen anderen Beiträge übersehen, die aber nichts an meiner zentralen Aussage ändern - so ich weiter nichts übersehen habe.
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon realitätsphysik » Mo 24. Jun 2013, 17:17

Hier ein Screenshot aus dem Datenblatt (http://www.testequip.com/sale/catalogs//AGIL/0/AGIL_5071A.pdf S. 8 Mitte)
Auzug.png
Screenshot des AGIL_5071A - Datenblattes
Auzug.png (11.77 KiB) 7288-mal betrachtet

Ich wäre sehr erstaunt, wenn Du mir die Nicht-Notwendigkeit der Multiplikation mit der Menge an Sekunden zeigtest, gern auch in der gebührenden fachlichen Tiefe, ich kann das gut ab. Aber: auch der Profi weiß nicht alles. Daher erbitte ich insbesondere Deinen Hinweis, wie Du die höhere relative Ungenauigkeit bei kürzeren Messzeiten mit der Einheit "Sekunde" vereinbaren kannst.

Viele Grüße aus dem leider ungemütlichen Labor der
realitätsphysik
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon All » Mo 24. Jun 2013, 18:41

realitätsphysik hat geschrieben:
Das eigentliche Tragische in diesem Zusammehang ist, dass wissenschafliche Physik notwendig Datenmanipulation ist - allein schon deshalb, weil Daten eine willentlich erzeugte Abstraktion sind. Willentlich wohlgemerkt, und nicht willkürlich. Doch wann wird ein willentliches Experiment willkürlich? Vielleicht dann, wenn ein Experiment mit so verengtem Erwartungshorizont angelegt ist, dass Überraschungen ausgeschlossen sind?


Erst mal herzlich willkommen in diesem Forum. ;)

Wie kommst du zu der obigen Erkenntnis? Das sagt doch aus, dass Werte subjektiven Vereinbarungen unterliegen. Mit einer realitätsnahen Natur haben diese Werte eigentlich nichts zu tun und sind lediglich mechanisch strukturiert.

Gruß

All (kein Physiker :) )
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