Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Ralf Maeder » So 19. Mai 2013, 19:20

Vielleicht sollte Harald in diesem Forum einen Hau-drauf-Thread eroeffnen, wo sich die Teilnehmer so richtig einseifen koennen, damit sie die anderen Threads nicht zum Schauplatz ihrer endlosen und ermuedenden Anfechtungen machten.

Gruesse an Artie, derDicke und Chief.

Ralf
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Kurt » So 19. Mai 2013, 20:34

Ralf Maeder hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Sie, die Natur, macht einen Schritt nach dem anderem, sie muss nicht wissen was gestern war, sie muss nicht vorausschauen was morgen sein könnte, sie muss auch nicht auf irgendwas oder irgendwen Rücksicht nehmen, sie darf ruhig zu spät kommen, zu früh sein, es ist ihr egal.

So interessant es auch ist, sich in dieser Weise Gedanken ueber die Natur zu machen und ich schaetze die Philosphie, sie sind zum jetzigen Zeitpunkt des Standes der Physik, wo ein Formalismus auf Basis von mathematischen Formeln erwuenscht ist, nicht dazu geeignet irgendetwas konkretes darstellen zu koennen oder bestehende Theorien in dieser Weise zu negieren.


Siehs aus einer anderen Perspektive an.
Das was jetzt ist, der Glaube an irgendeine Zeit, was ist das?
Das ist Philosophie in Reinstform, ohne jedwede Rückfrage ob diese Phantasie auch Naturkonform ist.
Sie ist es nicht, ganz bestimmt nicht.
Warum nicht das nehmen was da ist, und zwar ohne viel Phantasie.

Das dabei eine andere, eine naturkoformere, Denkweise dazugehört dürfte unbestritten sein.
Es ist notwendig zu wissen wie das nächte Jetzt zustande kommt, seine Unterscheidungen zum Jetzt sich ergibt.
Ist das geschafft dann ist ein entscheidender Schritt in Richtung -Naturverstehen- getan.

Ralf Maeder hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Plank hat etwas festgestellt dessen Bedeutung er selber nicht so richtig erkannte.
Er hat gesehen dass es nicht "analog", also -gleitend- in der Natur, sondern "Digital", ruckartig, in kleibnen Schritten also, zugeht.

Nimm irgendeinen Vorgang deiner Wahl, lass ihn ablaufen, er wird ruckartig, in Schritten also, ablaufen.
Jeder Schritt dauert ein wenig, dann folgt der nächste Schritt, ganz so wie es Plank erkannt hat.

Schritt für Schritt, Schritt nach Schritt.
Im Scdhritt ist es so wie es gerade ist, es dauert also eine Dauer bis der Schritt zu Ende ist, nicht mehr ist.

Hier koennte meiner Meinung etwas interessantes abgeleitet werden fuer die Theorien Einsteins: sollte dieser "gequantelte Effekt" bei hohen Geschwindigkeiten nicht staerker zu Tage treten, wenn die Zeit angeblich so extrem verlangsamt wird? (EDIT fuer die RTler: Ja, die Zeit verlangsamt sich nicht, sondern wird im dazu ruhendem Bezugssystem als in dieser Weise wahrgenommen). Andererseits koennte man diese Quantelung in der Natur auch als Zeitmesser verstehen, oder?


Halt, du steckst noch immer in der jetzigen Sicht drin, das geht nicht sonst können wir aufhören uns auszutauschen.
Es verlangsamt sich nicht die Zeit weil es die Zeit nicht gibt.
Vergiss für einen Moment alles was du zu wissen glaubst (es ist auf Falschvorstellungen, auf Phantasiefragmenten, auf Postulaten, auf Umständen die nicht sind, aufgebaut die mit der Realität nur am Rande zu tun haben).
Die Dauer eines Jetzt, eines Jetztzustandes also, hängt immer von den Umständen des Ortzes ab an denen das was passiert gerade passiert.
Das bedeutet dass es vollkommen egal ist was irgendein Beobachter irgendwo zu sehen -glaubt-, oder gar zu sehen hat!

Wenn die Dauer eines Zustandes als schneller oder langsamer, als länger oder kürzer bezeichnet wird dann ist immer ein Bezug dafür notwenig.
Es hat also keinen Sinn von länger/kürzer zu reden wenn nicht klar ist gegen was dieses Aussagen bezogen ist.

Das einzige "Quant" das existiert ist die Dauer eines Jetztzustandes.

Wenn die Physik so weit ist dass sie, nur mit der Kenntnis der Ortsfaktoren und des jetzigen Zustandes das Jetzt das kommt (seine Zustände), vorhersagen kann dann hat sies geschafft.
Es kann noch ein weiter Weg sein, muss es aber nicht.
Es hängt von -uns- ab wie lange der wird.


Ralf Maeder hat geschrieben:
Kurt hat geschrieben:Die Ortsfaktoren bestimmen den Gang von Uhren, die stärke und Richtung der Gravitation (Eigenbeschleunigung) usw.

Der Gang einer Uhr hängt nicht davon ab wie sich jemand anders bewegt oder hinschaut, sondern einzig davon wie die Umstände am Ort der Uhr gerade sind.
Massen beeinflussen diese Umstände, haben eine Mitbestimmung.
Darum geht eine Uhr, taktet der Oszillator einer Uhr, anders wenn sie von der Masse, z.B. die Erde, weggebracht wird.

Das hoert sich nach einer Gravitations-Theorie an und ist in ihren realen Effekten wohl nicht so sehr verschieden von der ART. Wohl eher in der Interpretation der Ursache der Gravitation und ihrer Effekte?


Es geht um die Ursache der Gravitation, denn das mit -zieht sich an-, oder -fällt in die Delle-, ist einfach nur falsch.
Alle Versuche sie abzuschirmen sind fehlgeschlagen und werden weiterhin fehlschlagen.

Die Gravitation hat ihre Ursche im Unterschied innerhalb des Ortes und seines Nahbereiches an dem sich das gravierende Teilchen, das BT, befindet.
Einzig der Grundzustand am Ort des BT, und die Differenz innerhalb des Platzbedarfs des BT, ergeben die Stärke der Eingenbeschleunigung des BT.
Die Trägheit die dabei sichtbar wird ist Ausdruck für die Endlichkeit der Veränderung.
Diese Endlichkeit resultiert aus der Dauer des jeweiligen Jetztzustandes.
Das ist sehr schön an der Zunahme der Geschwindigkeit des BT, der Masse also, zu erkennen.


Kurt


* BT: Basisteilchen: kleinstes existierendes Masseteilchen

"Man nehme neue Phantasie, verknete sie mit dem was bekannt ist und versuche das einzuordnen, zu verstehen, zu berechnen".
Kurt
 
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Do 13. Jun 2013, 11:49

Hallo zusammen,

Siehe meinen heutigen Eintrag im Blog "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie":

Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Fr 14. Jun 2013, 11:23

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Hallo zusammen,

Siehe meinen heutigen Eintrag im Blog "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie":

Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating


Ich komme auf meinen o.g. Eintrag im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie und insbesondere auf den letzten Absatz meiner Beschwerde an die Bundesministerin Wanka zurück:

Zitat Jocelyne Lopez

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Beachtung des Art. 20 Abs. 3 GG. Auch bringt mich dieser Umstand in die Nähe vom § 258 StGB.


Der Spammer „Ahnungslose“ im Blog „Kritische Stimmen“, der offensichtlich auch keine Ahnung vom Jura hat, hat folgenden Spamm-Beitrag dort geschrieben:

Zitat „Ahnungslose“ – 13.06.2013:

    § 258
    Strafvereitelung.

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

    (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

    (4) Der Versuch ist strafbar.

    (5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

    (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
Geht`s noch???


Ich erläutere also hier den juristischen Hintergrund meiner Aussagen in meiner Beschwerde an Bundesministerin Wanka, weil es mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit feststeht, dass dieser „Ahnungsloser“ bei MAHAG auch anwesend ist: 8-)

Übersetzt in der Umgangssprache besagt der § 258 StGB, dass jeder Bürger, der Kenntnis von einer Straftat nimmt (bzw. begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorweisen kann), sich bemühen muss, diese Straftat von der Staatsgewalt prüfen, abklären und bestrafen zu lassen. Tut der Bürger es nicht und schweigt, macht er sich selbst schuldig von einer Straftat, und zwar von der Straftat „Strafvereitelung“, die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Im Klartext im Fall des begründeten Verdachts des Betrugs beim Experiment Hafele/Keating: Ich bin wie jeder Bürger vom Gesetz verpflichtet mich zu bemühen, dass dieser Verdacht von der Staatsgewalt geprüft wird. Sonst mache ich mich selbst strafbar und riskiere unter Umständen 5 Jahre Knast.

Es gibt auch dieselbe Verpflichtung für den Staat bzw. für alle Behörden im Rahmen des § 258a "Strafvereitelung im Amt" .

Wird also eine Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Straftat geschehen ist bzw. dass begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorliegen, ist sie verpflichtet, es prüfen und abklären zu lassen, sonst macht sie sich selbst schuldig von "Strafvereitelung im Amt".

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 15. Jun 2013, 13:54

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Übersetzt in der Umgangssprache besagt der § 258 StGB, dass jeder Bürger, der Kenntnis von einer Straftat nimmt (bzw. begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorweisen kann), sich bemühen muss, diese Straftat von der Staatsgewalt prüfen, abklären und bestrafen zu lassen. Tut der Bürger es nicht und schweigt, macht er sich selbst schuldig von einer Straftat, und zwar von der Straftat „Strafvereitelung“, die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.


Ich komme auf § 258 StGB zurück und auf die besondere Schwierigkeit, diesen Paragraph in der Praxis gesetzlich durchzusetzen.

Der § 258 StGB bestraft wie gesagt vom Sinn der Gesetzgebung her jeden Zeugen einer Straftat, der darüber geschwiegen hat.

Es ist aber in vielen Fällen schwierig zu beweisen, dass Zeugen wußten, was geschehen ist und geschwiegen haben. Jeder Zeuge kann sich meistens dabei leicht mit der Aussage aus der Verantwortung ziehen: „Ich habe nichts gesehen und nichts gehört, ich wußte es nicht“. Das ist die Hauptausrede zum Beispiel bei organisierter Kriminalität und in Korruptionsfällen. Deshalb ist sie auch die beliebteste Ausrede von Politikern und Entscheidungsträgern im öffentlichen Leben, die beim Geschehen einer Straftat nicht die geeigneten Maßnahmen ergriffen haben und damit nachträglich konfrontiert werden (z.B. bei Skandalen): „Ich habe es nicht gewußt, ich wurde nicht informiert bzw. ich kann mich daran nicht erinnern“.

Man könnte auch sagen, dass der § 258 StGB auf größerem Maßstab die sogenannte „schweigende Mehrheit“ in die Verantwortung zieht, ein Phänomen, das nicht bei einzelnen Straftaten, sondern bei Verbrechen von größeren Ausmaßen vorkommt. Jeder weiß, was das Schweigen "der schweigenden Mehrheit" in einer Gesellschaft für Gräuel decken kann, wobei das Schweigen hier nur in einer Diktatur erklärlich ist. Der § 258 StGB setzt ein absolutes Vertrauen der Bevölkerung an die Mechanismen einer demokratischen Gesellschaftsordnung in einem Rechtsstaat voraus.

Viele Grüße
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon contravariant » Sa 15. Jun 2013, 14:31

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Übersetzt in der Umgangssprache besagt der § 258 StGB, dass jeder Bürger, der Kenntnis von einer Straftat nimmt (bzw. begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorweisen kann), sich bemühen muss, diese Straftat von der Staatsgewalt prüfen, abklären und bestrafen zu lassen. Tut der Bürger es nicht und schweigt, macht er sich selbst schuldig von einer Straftat, und zwar von der Straftat „Strafvereitelung“, die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.


Und was genau befähigt dich zu dieser interpretation? Soweit ich weiß, hast du kein Jura (in Deutschland) studiert. Und in der Vergangenheit bist du ja auch immer wieder mit deiner Rechtsauffassung abgeblitzt (http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2008/ ... utschland/).
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 15. Jun 2013, 15:03

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Übersetzt in der Umgangssprache besagt der § 258 StGB, dass jeder Bürger, der Kenntnis von einer Straftat nimmt (bzw. begründete Anhaltspunkten für das Geschehen einer Straftat vorweisen kann), sich bemühen muss, diese Straftat von der Staatsgewalt prüfen, abklären und bestrafen zu lassen. Tut der Bürger es nicht und schweigt, macht er sich selbst schuldig von einer Straftat, und zwar von der Straftat „Strafvereitelung“, die mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.


Und was genau befähigt dich zu dieser interpretation?


Das Gesetz selbst.

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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon contravariant » Sa 15. Jun 2013, 15:16

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das Gesetz selbst.

Und du bist dann auch fähiger als Staatsanwälte, also Juraprädikatsabsolventen?
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 15. Jun 2013, 15:18

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Man könnte auch sagen, dass der § 258 StGB auf größerem Maßstab die sogenannte „schweigende Mehrheit“ in die Verantwortung zieht, ein Phänomen, das nicht bei einzelnen Straftaten, sondern bei Verbrechen von größeren Ausmaßen vorkommt. Jeder weiß, was das Schweigen "der schweigenden Mehrheit" in einer Gesellschaft für Gräuel decken kann, wobei das Schweigen hier nur in einer Diktatur erklärlich ist. Der § 258 StGB setzt ein absolutes Vertrauen der Bevölkerung an die Mechanismen einer demokratischen Gesellschaftsordnung in einem Rechtsstaat voraus.



Deshalb ist auch das Schweigen "der schweigenden Mehrheit" zum Beispiel in der ------Diktatur nicht nur erklärlich, sondern auch vom Gesetz her nicht strafbar bzw. zu entschuldigen. Unter der ------Diktatur ist die Mehrheit der Bevölkerung nachweislich Zeuge von öffentlichen Straftaten und Verbrechen an Menschen gewesen, zum Beispiel an ethnische Minderheiten. Es gab aber keine geeigneten Maßnahmen für die gesamte Bevölkerung, sich zu bemühen, diese Verbrechen von der Staatsgewalt bestrafen zu lassen, weil ausgerechnet die Staatsgewalt selbst diese Verbrechen angeordnet und gefördert hatte. Ein Vorgehen gegen die Staatsgewalt war also nicht möglich und brachte auch jeden Bürger und seine Angehörige, der es versucht hat, selbst ins Lebensgefahr. Die wenigen Menschen, die es trotzdem versucht haben, haben auch in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle es mit ihrem eigenen Leben bezahlt. Das ist Heldentum.

Das Gesetz darf aber von keinem Bürger Heldentum verlangen, es darf von keinem Bürger Heldentaten bzw. Handlungen verlangen, die ihn selbst in Gefahr bringen.

Viele Grüße
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Re: Datenmanipulation beim Hafele/Keating Experiment

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 16. Jun 2013, 08:44

contravariant hat geschrieben:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Das Gesetz selbst.


Und du bist dann auch fähiger als Staatsanwälte, also Juraprädikatsabsolventen?


Auch Staatsanwaltschaften können sich fahrlässig, schlampig, willkürlich oder gesetzwidrig verhalten, möglicherweise sogar auch korrupt. Das ist möglicherweise sogar öfter der Fall in der Realität als man es vermutet, nicht nur bei Krimis im Fernsehen.

Hier zum Beispiel ein Fall, worüber wir uns bei der Generalbundesstaatanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschwert haben, die dafür da ist, monierte Fehlleistungen von Staatsanwaltschaften zu prüfen. Und es gibt wohl viele Fälle bei der Generalbundesstaatsanwaltschaft, wobei es möglicherweise nur die Spitze des Eisberges sein könnte, weil der hierarchische Dienstweg extrem selten von Bürgern aus der Bevölkerung konsequent gegangen wird: Sie geben alle schon bei der ersten Ebene des Dienstweges auf (lokale Staatsanwaltschaften/Polizei), wenn sie abserviert wurden.

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft

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