Bell hat geschrieben:
Sie machen also einen Unterschied zwischen
1) auf die Kritik hinweisen
2) die Kritik vermitteln und behandeln
3) die Kritik gezielt lehren
Worin besteht denn in der Schulpraxis der Unterschied zwischen 2) und 3)?
Noch einmal: Wie der Staat seine Verfplichtung der Nicht-Identifikation mit einer Theorie und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege in der Praxis nachgehen soll ist nicht das Problem der Juristen, und auch nicht Dein Problem oder meins.
Warum um alles in der Welt zerbrichst Du Dich damit den Kopf?
Hast Du sonst keine anderen Probleme? Zumal dass Du ja am wenigstens dafür geeignet bist, eine sinnvolle Umsetzung dieser Gebote Dir vorzustellen: Du hast selbst nur eine einzig "
wahre" Theorie im Bildungssystem vermittelt bekommen und bist auch jetzt dementsprechend selbst unfähig, Dir etwas Anderes in der Physik vorzustellen, als diese einzig vermittelte und behandelte "
wahre" Theorie: Ein typischer Beispiel einer fehlgeleiteten und verantwortungslosen Ausbildung.
Um diese Gebote sinnvoll umzusetzen stehen im Bildungswesen genug didaktisch geschulte Leute und genug Lehrmaterial zur Verfügung, um erforderliche und sinnvolle Lehrinhalte zu gestalten, das ist ja ihr Job. Du brauchst Dir also nicht den Kopf damit zu zerbrechen, Du solltest lieber das nachholen, was man in Deiner Physik-Ausbildung verantwortungslos versäumt hat, zum Beispiel beim Studieren des
Fehler-Katalogs zu beiden Relativitätstheorien der Forschungsgruppe G.O. Mueller, die sehr didaktisch vorgeht: Ich kenne mich zum Beispiel alleine damit inzwischen sehr gut aus mit der SRT und ihrer Kritik.
Was die Forschungsgruppe G.O. Mueller mit ihrer didaktischen Leistung kann, und was ich als naturwissenschaftlich interessierte Bürgerin kann, das können auch didaktisch geschulte Lehrbeauftragte im Bildungswesen und Physik-Studenten auch, ganz bestimmt. Wo ist das Problem?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez