Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 20. Feb 2012, 12:18

Hallo zusammen,

Ich habe heute folgende E-Mail an Frau Annette Schavan geschickt, Bundesministerin für Bildung und Forschung:

An Frau Prof. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Datum: 20.02.12


Sehr geehrte Frau Ministerin Schavan,

Einem Lehrer, der Informationen über die Kritik der Relativitätstheorie zur Unterrichtsgestaltung anforderte, wurde 1994 folgende Auskunft vom Lexikonverlag Brockhaus erteilt:

Zitat Lexikonverlag Brockhaus:
[...]
2. Die Relativitätstheorie fand in der wissenschaftlichen Welt allgemein eine sehr rasche Anerkennung. Kritik wurde von einzelnen aus eher welt¬anschaulichen Gründen angebracht.

Während die Einwände Ernst Gehrkes naturphilosophischer und erkenntnis-theoretischer Art waren, ging die physikalisch unhaltbare Kritik aus der sogenannten “deutschen Physik” im Dritten Reich auf den nationalsozia¬listischen Rassismus und Antisemitismus zurück. Prominenteste Vertreter waren die Nobelpreisträger Philipp Lenard und Johannes Stark. Sie be¬gannen sich nach Ende des Ersten Weltkriegs nationalistischen und anti¬semitischen Positionen zuzuwenden und zählten schließlich zu den führen¬den Köpfen der nationalsozialistischen Propaganda, die auf die Ausgren¬zung und Abwertung einer angeblich “jüdischen Wissenschaft” zielte. Dabei stuften sie die Relativitätstheorie Einsteins als abstraktes mathematisches Konstrukt ohne Wirklichkeitsbezug ein, das mit seiner Unanschaulichkeit dem “jüdischen Denken” entspringe und einem “ger¬manisch-deutschen Naturbild” zuwiderlaufe.

Lenard stellte der Einsteinschen Theorie eine komplizierte Weiterent¬wicklung der Äthertheorie mit mehreren gegeneinander bewegten Ätherarten entgegen. Aber weder waren die Argumente gegen die Relativitätstheorie physikalisch in irgendeiner Weise stichhaltig, noch wurde die wenig überzeugende Äthertheorie Lenards von nicht-nationalsozialistischen Wissenschaftlern ernst genommen. Eigentlicher Ursprung der Angriffe war nur die nationalsozialistische Ideologie. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Biographien, die Ihnen auch weiterführende Literaturangaben bieten.

3. Die Relativitätstheorie ist heute fest in der Physik etabliert und wird von seriösen Wissenschaftlern nicht angezweifelt. Zahlreiche und immer genauer durchgeführte Experimente bestätigen sie in ausgezeich¬neter Weise. Nicht zuletzt fußen auf der speziellen Relativitätstheorie auch erfolgreiche quantenphysikalische Theorien wie die Quantenelektro¬dynamik, die selbst wieder sehr genau mit Experimenten übereinstimmt. Versuche einzelner heutiger Autoren, die Relativitätstheorie zu “wider¬legen“, sind meist philosophisch-weltanschaulich motiviert und bleiben physikalisch oberflächlich oder in Widersprüchen hängen. Davon zu unter¬scheiden sind die ernsthaften wissenschaftlichen Bemühungen, die allge¬meine Relativitätstheorie quantenphysikalisch zu verallgemeinern – so wie die Relativitätstheorie ihrerseits die Newtonsche Mechanik verallge¬meinert hat – und eine Theorie der “Quantengravitation” zu entwickeln. Als ein wichtiger Vertreter dieses Zweiges der theoretischen Physik sei nur der, auch durch die Medien bekannte, britische Physiker Stephen Hawking genannt.
[...]


Die Schüler und Studenten dürfen dementsprechend von einer im öffentlichen Bildungssystem zugelassenen Unterrichtsquelle lernen, dass Autoren nur aus antisemitischer Motivation die Spezielle Relativitätstheorie kritisiert haben, und dass es bis heute noch „keine seriösen Wissenschaftler gibt, die diese Theorie anzweifeln“. Diese Auffassungen entsprechen auch dem Grundtenor des Wissenstransfers über diese Theorie im öffentlichen Bildungssystem seit mehreren Jahrzehnten, obwohl sie nachweislich falsch sind: Gegenbeweise und gründlich dokumentierte Nachweise sind zum Beispiel in der Webseite "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie" ( http://wissenschaftliche-physik.com/ ) oder im Blog Ekkehard Friebe ( http://ekkehard-friebe.de/blog/ ) im Internet nachzulesen.

Dass diese Auffassungen falsch sind, dürften Sie auch spätestens seit dem 14.08.2006 persönlich zur Kenntnis genommen haben, nachdem Sie mir per E-Mail den Erhalt der umfangreichen Studie der Forschungsgruppe G.O. Mueller über den Nachweis von 3789 kritischen Arbeiten von weltweit ca. 1300 Autoren über eine Zeitspanne von 95 Jahren bestätigt haben:

Datum 14.08.06:
Subject: Forschungsgruppe G. O. Müller; Kritik an der Relativitätstheorie


Sehr geehrte Frau Lopez,

sie haben unter dem 31. Juli der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, Mitglied des Deutschen Bundestages, unter der Überschrift “Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 des Grundgesetzes” eine E-Mail zugesandt. Frau Bundesministerin Dr. Schavan lässt Ihnen danken und hat das Schreiben dem Referat “Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung” im BMBF zur Beantwortung übergeben.

Es soll zuallererst darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Stellungnahme zu wissenschaftlichen Thesen und Theorien abgibt. Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sind unter den Experten in der Wissenschaft selbst zu diskutieren. Hierzu gehört auch die von der Forschungsgruppe G. O. Müller vorgebrachte Kritik an der Speziellen Relativitätstheorie von A. Einstein aus dem Jahre 1905.

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Jürgen Richter
Prof. Dr. Juergen Richter
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Referat 711, 53175 Bonn


Demnach ist hier zu beanstanden, dass die im öffentlichen Bildungssystem offiziell zugelassenen Unterrichtsquellen Irreführung der Schüler und Studenten betreiben, dass Tausende von kritischen Autoren gegenüber den Studierenden disqualifiziert, zensiert und verleumdet werden, dass die Kritik einer Theorie aus dem öffentlichen Unterricht aufgrund von Geschichtsfälschung und von Verleumdungen völlig ausgeblendet wird, dass die fachliche Kritik einer Theorie im Unterricht nicht vermittelt und behandelt wird und nur im Internet durch private Initiativen zur Verfügung der Schüler und Studenten steht, dass die Gebote der Nicht-Identifikation mit einer Theorie und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege, die dem Staat per Grundgesetz Art. 5 § 3 vorgeschrieben werden, im öffentlichen Bildungssystem missachtet werden. Das sind gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz.

Vor diesem Hintergrund und im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen bitte ich Sie dringend mir mitzuteilen, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich ist um folgende Frage zu beantworten:

Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?

Für Ihre Auskunftserteilung bis zum 12.03.12 danke ich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez


Was meint Ihr?
Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Arthur Schmitt » Mo 20. Feb 2012, 14:28

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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 20. Feb 2012, 15:26

Arthur Schmitt hat geschrieben:Bild

Stimmt, der Käse Relativitätstheorie stinkt fürchterlich, aber Du bist nicht gefragt, Jetset-Schmitt... (oder fliegt Dein Firmenjet nicht mehr?) :mrgreen:

Die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung ist gefragt.
Und es steht fest: sie wird innerhalb der von uns festgesetzten Frist antworten.

Wollen wir wetten, Jetset-Schmitt?
Eine Kiste französischer Champagne, vielleicht, wie gehabt ? Ohne Deine 80 außerordentlich gut bezahlte Mitarbeiter an Gewinnbeteiligung zu benachteiligen, natürlich... :mrgreen:

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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Ernst » Mo 20. Feb 2012, 15:53

.
Ein schöner Rosenmontagsulk, Jocelyne.
Dieser Scherz würde auch den Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts und des Gerichtshofs für Menschenrechte einen richtigen Spaß bereiten.

Der Ulkumfang kann auch noch durch Forderung nach "Wiedereinführung der Trägheitskräfte in Inertialsysteme", welche die Relativisten gestohlen haben, komplettiert werden. Die Formulierung kannst du dir von Hannes, rmw und Chief zuarbeiten lassen, die diesen ungeheuerlichen Vorgang gerade aufgedeckt haben.

Gruß
Ernst
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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 20. Feb 2012, 16:34

Ernst hat geschrieben:.
Ein schöner Rosenmontagsulk, Jocelyne.
Dieser Scherz würde auch den Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts und des Gerichtshofs für Menschenrechte einen richtigen Spaß bereiten.


Irrtum. Es handelt sich nicht um einen Scherz, sondern um eine ernste Angelegenheit, die auch hochwahrscheinlich als ernst von der Ministerin angesehen wird - Du kennst Dich auch nicht mit dem öffentlichen Recht so gut aus, fürchte ich... :(

Jeder Bürger dieses Landes wurde nämlich juristisch gesehen mit einer sehr groß Macht vom Grundgesetz ausgestattet:

Art. 20 § 2 Grundgesetz:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Das bedeutet im Klartext: Jeder Bürger ist souverän, jeder Minister ist sein Dienstleister.

Dieses Gesetz kennt jeder Minister, auch die Frau Schavan, und sie würde sich hütten, so eine Anfrage eines Bürgers zu ignorieren, da steht für sie viel auf dem Spiel, sie könnte sonst vorm Kadi stehen, so was passiert in einem Rechtsstaat... ;)

Also wird sie uns mitteilen, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich zur Beantwortung der Frage ist.
Und die Behörde wird antworten müssen, das steht auch fest (wegen Kadi).
Also mal abwarten.

Die gestellte Frage ist übrigens interessant für uns alle und auch im Interesse der Allgemeinheit, oder findest Du nicht?

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 20. Feb 2012, 17:53

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Dieses Gesetz kennt jeder Minister, auch die Frau Schavan, und sie würde sich hütten, so eine Anfrage eines Bürgers zu ignorieren, da steht für sie viel auf dem Spiel, sie könnte sonst vorm Kadi stehen, so was passiert in einem Rechtsstaat... ;)

Also wird sie uns mitteilen, welche Behörde und welche Abteilung zuständig und verantwortlich zur Beantwortung der Frage ist.
Und die Behörde wird antworten müssen, das steht auch fest (wegen Kadi).

Dass jeder Minister den Art. 20 § 2 Grundgesetz kennt und zur Beantwortung hochspringt, wenn er so eine Anfrage eines Bürgers bekommt, hat kürzlich eine andere Ministerin bewiesen, die innerhalb der gesetzen Frist geantwortet hat, siehe die Antwort vom 24.01.12 der Ministerin Lucia Puttrich auf unsere Anfrage vom 10.01.12 (= 2 Wochen) wegen Verdacht auf Verstöße gegen das Grundgesetz in einem Fall von Tierschutz: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer

Also mal abwarten, wie lange Frau Schavan selbst braucht, um den Namen der zuständigen und verantwortlichen Behörde in unserem Fall zu nennen. Dann sehen wir weiter.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Ernst » Mo 20. Feb 2012, 18:42

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Dieses Gesetz kennt jeder Minister, auch die Frau Schavan, und sie würde sich hütten, so eine Anfrage eines Bürgers zu ignorieren, da steht für sie viel auf dem Spiel, sie könnte sonst vorm Kadi stehen, so was passiert in einem Rechtsstaat...

Zu unserem Rechtsstaat gehört dankenswerterweise die Freiheit der Wissenschaft. Die wissenschaftlichen Institutionen erarbeiten sich eigenständig unzensiert den wissenschaftlichen Fortschritt und erarbeiten ebenso frei die Lehre. Es würde zutiefst der Freiheit der Wissenschaft widersprechen, wenn der Staat diese Freiheit beschneiden würde.
Insofern ist Dein Versuch, den Staat dazu zu bewegen, eine bestimmte Sache den Wissenschaftsinstitutionen als Lehre vorzuschreiben, müßig.

Niemand, absolut niemand kann Universitäten und Lehrkräften vorschreiben, was sie zu lehren haben. :!:

Wenn Du Deine Wissenschaft, von der du ja meinst, sie hätte einen großen Background ala Müller (wieso tritt der eigentlich nicht offen auf und versteckt?) und den weiteren Kapazitäten auf deiner Liste, publizieren möchtest, dann hast du in unseren Staat die Freiheit, das zu tun. Wie Du willst. Du kannst eine eigene Universität gründen, in der alle deine Favoriten lehren können, was sie wollen; nur begrenzt durch grundgesetzwidrige Propaganda.

Das wäre dein Weg, wenn Du es dann ernst meinst. Daß Du aber versuchst, andere zu zwingen, etwas zu lehren, was sie nicht wollen, ist zutiefst undemokratisch und dankenswerterweise in unserem Staat nicht möglich. Und deshalb wird Deine Intervention bei staatlichen Stellen erfolglos sein.

Also verschwende keine Steuergelder durch die Bearbeitung solcher unsinnigen Anfragen durch Ministerienmitarbeiter, sondern organisiere deine Lehre selbst. Dann bist Du ein Mann; eh ich meine eine Frau.

Gruß
Ernst
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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon contravariant » Mo 20. Feb 2012, 18:52

Oha, mal wieder ein der berühmten Anfragen. Die Anfragen sind ja bekanntlich eine der größten Erfolgsgeschichten in der Kritik an der Relativitätstheorie. Ich vermute, dass sich diese Anfrage ohne Umschweife direkt in diese Erfolgsserie einreihen wird.
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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Arthur Schmitt » Mo 20. Feb 2012, 19:15

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Die gestellte Frage ist übrigens interessant für uns alle und auch im Interesse der Allgemeinheit, oder findest Du nicht?

Jocelyne Lopez
[/quote]

Stimmt, die gestellte Frage ist hoch interessant für uns alle und auch für die Allgemeinheit:

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Re: Anfrage an Frau Annette Schavan wegen Relativitätstheorie

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 20. Feb 2012, 20:42

Ernst hat geschrieben:Zu unserem Rechtsstaat gehört dankenswerterweise die Freiheit der Wissenschaft. Die wissenschaftlichen Institutionen erarbeiten sich eigenständig unzensiert den wissenschaftlichen Fortschritt und erarbeiten ebenso frei die Lehre. Es würde zutiefst der Freiheit der Wissenschaft widersprechen, wenn der Staat diese Freiheit beschneiden würde.
Insofern ist Dein Versuch, den Staat dazu zu bewegen, eine bestimmte Sache den Wissenschaftsinstitutionen als Lehre vorzuschreiben, müßig.

Wieder eine Reihe von Irrtümern. Doch, mit dem öffentlichen Recht und mit dem Grundgesetz kennst Du Dich definitiv auch nicht so gut aus ... Obwohl Du so auftrittst, als ob Du Dich damit auskennen würdest, naja. :(

Die Freiheit der Wissenschaft ist nämlich gesetzlich absolut nicht so auszulegen - wie Du es naiv und einseitig einzig aus Deiner Sicht als Relativist tust - dass nur Wissenschaftler, die eine bestimmte wissenschaftliche Auffassung haben, sie entfalten und lehren dürfen: Die Freiheit der Wissenschaft gilt für alle Wissenschaftler, auch mit unterschiedlichen Auffassungen, nicht nur gerade für Dein Lager... 8-) So funktioniert eine freiheitliche Gesellschaftsordnung. Das sollte eigentlich selbstverständlich für jedermann erscheinen, der ein Minimum an Rechtsgefühl und ein Minimum an Verständnis der freiheitlichen Gesellschaftsordnung hat.

Hier zum Beispiel einige Kommentare über das GG Art. 5 § 3 "Wissenschaftsfreiheit" durch den "Bonner Kommentar zum Grundgesetz" zu Deiner persönlichen Information:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 "Wissenschaftsfreiheit":

- Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers.

- Für die freie wissenschaftliche Entfaltung reicht es nicht aus, in Art. 5 Abs. 3 GG nur den Schutz der individuellen Freiheit des beamteten Wissenschaftlers zu erblicken.

- Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegende Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern;

- für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation;

Du solltest also erst einmal Deine Relativisten-Brille ablegen, bevor Du Dich mit dem Grundgesetz beschäftigst. ;)


Ernst hat geschrieben:Niemand, absolut niemand kann Universitäten und Lehrkräften vorschreiben, was sie zu lehren haben. :!:

Und wieder ein glatter Irrtum. Mit Deinem Rechtsverständnis ist es nicht ganz so toll, wenn Du mir die Bermerkung erlaubst...

Hier wieder Kommentare zum Grundgesetz „Wissenschaftsfreiheit“ über Verfplichtungen des Staates:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:

- Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege entsprechen;

- Unkonventionelle Forschungsrichtungen und –ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, dass sie durch die „herrschende Meinung“ an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit);


Dem Staat wurden also Vorschrifte per Grundgesetz ausgelegt und er hat diese Vorschriften des Grundgesetzes zu ermöglichen und umzusetzen. Logisch, oder?

Der Staat ist dementsprechend per Grundgesetz verpflichtet in der Gestaltung der Lehrhinhalte der öffentlichen Einrichtungen sich soviel einzumischen, so viel einzugreifen und soviel zu lenken, dass er seine gesetzliche Verpflichtungen nachgehen kann und bei dem Wissenstransfer an die nächste Generation das vorgeschriebene Gebot der Nicht-Identifikation mit einer Theorie, sowie das vorgeschriebene Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftpflege, sprich hier auch die Vermittlung der Kritik einer Theorie, respektiert werden. Ob es Ernst genehm ist oder auch nicht... 8-)

Und dass solche Bestimmungen des Gesetzgebers sinnvoll und vernünftig sind leuchtet auch ein: Nur so kann man nämlich verhindern, dass in der Wissenschaft (sowohl Lehre als auch Forschung) sich Dogmen und Ideologien einnisten. Du hast offensichtlich nicht so ganz tiefgehend über den Sinn eines freiheitlichen Gesellschaftsordnung auch in der Wissenschaft nachgedacht. Es ist schon sehr sinnvoll und sehr vernünftig, die Kritik einer Theorie immer zusammen mit der Theorie zu lehren. Diese Bestimmungen haben schon ihre Richtigkeit, die Gesetzgeber sind keine Amateure, sondern auch Wissenschaftler, die ihre Grundsätze und Prinzipien aus verschiedenen Wissenschaften herausarbeiten, sowohl Rechtswissenschaft, als auch Soziologie, Politologie, Psychologie, Geschichte und Erfahrung.

Dass es zwangsläufig vielfältige staatliche Einflussmöglichkeiten auf die Lehrinhalte gibt, auch wenn man sie von außen nicht unbedingt kennt oder erkennen kann (und auch nicht kennen muß), ergibt sich allein aus der Tatsache, dass darüber gesetzliche Bestimmungen existieren: Der Gesetzgeber dürfte nämlich dem Staat keine Pflichte vorschreiben, wenn für den Staat konkret keine Möglichkeiten existieren dürfen, diese Pflichte zu erfüllen. Dies ist übrigens ein allgemeines, grundlegendes Prinzip der Gesetzgebung und es wird wohl jedermann einleuchten: Jeder muß konkret in der Lage sein, die Gesetze zu respektieren bzw. es dürfen keine Gesetze existieren, wenn es in der Praxis keine Möglichkeit gibt, sie zu respektieren. Solche Gesetze wären dann ungültig. Man sollte sich also auf gar keinen Fall vorstellen, dass der Gesetzgeber dem Staat per Grundgesetz Einflussnahme auf die Lehrinhalte vorschreibt (z.B. Gebot der Nicht-Identifikation, Gebot der meinungsneutralen Wissenschaftspflege), ohne ihm auch die internen Möglichkeiten zu gewähren, diese vorgeschriebene Einflussnahme zu verwirklichen. Im Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 wird auch dem Staat freie Hand zur Einflussnahme auf die Lehrinhalte im Sinne des Grundgesetzes gewährt, zum Beispiel hier:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz:

- Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt.

- Der Staat[/b], der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.


Fazit: Wenn es ein Gesetz gibt, müssen zwangsläufig auch Möglichkeiten vorhanden sein bzw. geschaffen werden, dieses Gesetz zu respektieren.

So naiv wie sich der Relativist Ernst es mit der Wissenschaftsfreiheit vorstellt, ist es zum Glück in unserem Rechtsstaat nicht. :)

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
Zuletzt geändert von Jocelyne Lopez am Mo 20. Feb 2012, 20:47, insgesamt 2-mal geändert.
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