Jocelyne Lopez hat geschrieben:Deshalb ist es künstlich und unverantwortlich zu behaupten, es gäbe keinen Klärungsbedarf, ist ja doch alles klar, wenn sogar die Relativisten selbst ihre Lieblingstheorie dermaßen missverstehen und wenn im Bildungssystem solche falsche Auslegungen gelehrt werden. Dr. Markus Pössel sollte sich also dringend um die Aufklärung der Relativisten in Schlüsselpositionen der Forschung und Bildung kümmern, anstatt ungerechtfertigerweise zu monieren, dass die Kritiker die Theorie missverstanden haben und anstatt naturwissenschaftlich interessierte Laien aus der Öffentlichkeit mit gerichtlichen Folgen zu drohen, wenn sie die Theorie richtig verstanden haben.
1. Du hast die Theorie nicht richtig verstanden. Nur weil du das glaubst, ist es nicht so. Nachweislich hast du nicht nur die Theorie nicht richtig verstanden, sondern auch ganz viele andere physikalische Grundlagen nicht. Mathematisch zeigst du dazu auch ein großes Defizit.
2. Dr. Markus Pössel hat sich darüber 'moniert', dass du ungefragt und ohne seine Erlaubnis seine Email, die er dir persönlich geschrieben hat, veröffentlichst hast. Das verstößt wie ich es dir gezeigt habe, gegen das Persönlichkeitsrecht. Hier mal zur Erinnerung:
Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen ist neben der Privatsphäre insbesondere auch die sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch E-Mails. Das ungefragte Veröffentlichen von Emails stellt daher einen klaren Verstoß gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
Unautorisierte Veröffentlichung von Emails rechtswidrig! - LG Köln, Urteil vom 06.09.06, Az.: 28 O 178/06
In dem Rechtsstreit ... Klägers, gegen ... Beklagten, wegen: veröffentlichter Äußerungen hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 16.08.2006 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht ..., den Richter am Landgericht Dr. ... und die Richterin am Landgericht ...
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungs¬geldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, persönliche E-Mails, welche vom Kläger verfasst worden sind, öffentlich zugänglich zu machen,...
Entscheidungsgründe:
Die Klage ist begründet. Dem Kläger stehen gegen den Beklagten die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zu.
1) Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB zu. Die Veröffentlichung der streitgegenständlichen E-Mails des Klägers auf der Internetseite des Beklagten stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt der Geheimsphäre dar.
Die Geheimsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll (Wenzel Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 5.40).
In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe (Wenzel Burghardt, a.a.O., Kap. 5.40), aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen (vgl. Wenzel, a.a.O., Kap. 5.41 m.w.N.; BGH NJW 1962, 32).
Entgegen der beklagtenseits vertretenen Auffassung kann auch nicht davon gesprochen werden, dass der Kläger mit dem Versenden der streitgegenständlichen E-Mails den heimischen Bereich verlassen und sich in eine allgemeine Sphäre begeben hätte. Davon könnte allenfalls gesprochen werden, wenn der Kläger an einen nicht abgegrenzten Personenkreis gerichtete E-Mails verfasst und versandt hätte, nicht jedoch im vorliegenden Fall einer an eine bzw. zwei Personen gerichteten und versandten E-Mail.
Diese ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte - auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.
Zur Unzulässigkeit einer konkreten Veröffentlichung einer E-Mail kam vor kurzem auch das Landgericht Köln (Urteil vom 28.05.2008 – AZ: 28 O 157/08) in dem festgestellt wurde, dass die Veröffentlichung von E-Mails grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. der darin genannten Personen verletzt.
Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails führt deshalb in aller Regel zu Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen des Absenders.
Jocelyne, du hast hier Mist gebaut und Dr. Pössel hat dir nicht mal mit einer Klage gedroht. Wo hat er dir denn bitte gedroht? Zitiere das doch mal.
Fakt ist, du hast ihn ungefragt zitiert. Du hast gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen. Er ist im Recht, du im Unrecht. Und du wusstest es nicht mal, hast aber wie immer eine ganz große Welle gemacht:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Aber nein, Britta, ich würde dabei auf gar keinen Fall seine Persönlichkeitsrechte verletzen, sondern höchstens seine Urheberrechte, bitte nicht alles durcheinander bringen. Ich fürchte aber, Ihr seid mit Rechtsfragen einem genauso großen gedanklichen und sprachlichen Wirrwarr hoffnungslos unterworfen als mit der Natur der Längenkontraktion in der SRT.
Hier alles lustig nachzulesen:
viewtopic.php?f=6&t=296&p=17254#p17254Wie immer verdrehst du alles, und lügst einfach kackfrech rum. Da brauchst du dich nicht wundern, wenn sich nicht nur Menschen wie Dr. Pössel nie wieder mit einer Frau namens Jocelyne Lopez abgeben und jeder nur noch abwinkt.
Es ist Fakt, du hast gegen die Persönlichkeitsrechte von Dr. Markus Pössel verstoßen, und es interessiert dich einen Scheißdreck, weil du keinen Anstand und keine Ehre hast. Ein Mensch mit Ehre hätte auch einfach von selber schon gefragt ob er die Mails veröffentlichen darf. Und du heulest doch immer rum, dass man gegen deine Persönlichkeitsrechte verstoßen würde. Du bist es, die die Rechte der Anderen mit Füßen tritt, und das immer und immer wieder und das auch ganz gezielt um andere zu verletzen und zu ärgern.
Und so versuchst du mit deinen Lügen Dr. Pössel weiter zu provozieren und hoffst regelrecht, dass du verklagt wirst, weil du glaubst dann einen großen öffentlichen Auftritt vor Gericht zu bekommen um da dann über die RT fabulieren zu können. Ich glaube wenn du wirklich vor Gericht kommen würdest, würdest du am Ende mit einem Attest wedeln. Du würdest die arme kranke und unterdrückte Frau spielen. Der Richter würde sich eh nicht für dein Gelaber zur RT interessieren. Da geht es nämlich nicht nach dem was du glaubst, sondern nach dem, weswegen du vor Gericht stehst - und das ist dann wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Und so wie du dich eben mit dem Persönlichkeitsrecht geirrt hast, irrst du auch in dem was die SRT angeht, oder Länge, oder Geschwindigkeit, oder Zahlen und auch darin, das du die arme und verfolgte Frau bist, die ja nur für das Gute und die Wahrheit kämpft. Aber du hast dich da schon solange belogen, dass du das wohl nie mehr erkennen können wirst. Du kannst alle für dich unangenehmen Dinge sehr gut verdrängen.
Ich habe aber dich inzwischen wirklich erkannt. Deine Hetze und deine Lügen werden kein Ende nehmen, aber du wirst auch nie wirklich mehr Anerkennung finden. So bleibst du einfach die tragische Figur die du inzwischen geworden bist. Du tust mir einfach nur noch leid.