Längenkontrahierter Zug

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Ernst » Mo 4. Okt 2010, 19:22

Trigemina hat geschrieben:
Die Ruhelängen gelten nur in ihren Ruhesystemen. Du tust aber so, als ob sich diese Ruhelängen im selben Bezugssystem befänden. Da sie das jedoch nicht tun, müssen sie entsprechend ins jeweils andere Bezugssystem transformiert werden. Macht an dies im Rahmen der in der SRT zugrundegelegten Postulate einer konstanten und invarianten Lichtgeschwindigkeit, ergeben sich im Panzersystem eine Schluchtenbreite von 10m/gamma, im Schluchtensystem eine Panzerlänge von 9m*gamma. Ich kann nur empfehlen noch einmal mein Eröffnungspost zum Panzerparadoxon zu lesen. Man mag die SRT kritisieren wie man will, aber man sollte dies immer unter den ihren zugrunde gelegten Prämissen tun.

Die Ruhelänge ist die physische Länge. Panzerlänge im Panzersytem, Schluchtenlänge im Schluchtensystem. Bremste der Panzer auf v=0 ab, wird er auch im Schluchtensystem mit seiner Ruhelänge gemessen. Wegen der Postulate wird für den bewegten Panzer im Schluchtensystem eine kontrahierte Panzerlänge gemessen. Gleichwohl wird im Panzersystem eine kontrahierte Schluchtenbreite gemessen. Gemessen !!! Aus dieser Messung erhält man die Ruhelänge und damit die physische Länge der Parts durch Anwendung der LT. Sie bildet damit den Korrekturfaktor, um aus dem Meßwert die physische Länge zu ermitteln. Die Vorstellung, daß allein durch eine Relativgeschwindigkeit physische Längenänderungen induziert werden, ist ganz abwegig. Daß der Panzer geschwindigkeitsabhängig die Schlucht überquert oder durchfällt, ebenso.
Wenn tatsächlich eine LK gemessen werden sollte, dann wäre die SRT mit der LT ausschließlich ein mathematisches Instrument, um die tatsächlichen Relationen der Parts zu ermitteln.

Gruß
Ernst
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Britta » Mo 4. Okt 2010, 20:33

Mordred hat geschrieben:der Gegenstand hätte, wäre er in unserem IS A.
Endepeng !
Und deswegen wird der Panzer auch fallen, und das Auto, .und etc alles.
Denn egal was ich von wo aus messe, es ist nur eine Messung.
Und diese beeinflusst nicht die Ausdehnung des Objektes zu einer bestimmten Zeit, oder abhängig von einer bestimmten Geschwindigkeit in seinem gerade eingenommenen Raum.


Na eben. Du hast es zwar kapiert, aber du siehst den Sinn immer noch nicht.

Sieh es mal so:

Wenn du nun in dem Panzer wärst, der auf die Schlucht zufährt, die so 'aussieht' als könntest du es mit deinem Panzer drüber schaffen, könntest du dir ausrechnen, dass die Schlucht eben zu breit ist und du mit deinem Panzer einen anderen Weg nehmen mußt.

Ist doch ganz einfach.
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Britta » Mo 4. Okt 2010, 20:45

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Deshalb ist es künstlich und unverantwortlich zu behaupten, es gäbe keinen Klärungsbedarf, ist ja doch alles klar, wenn sogar die Relativisten selbst ihre Lieblingstheorie dermaßen missverstehen und wenn im Bildungssystem solche falsche Auslegungen gelehrt werden. Dr. Markus Pössel sollte sich also dringend um die Aufklärung der Relativisten in Schlüsselpositionen der Forschung und Bildung kümmern, anstatt ungerechtfertigerweise zu monieren, dass die Kritiker die Theorie missverstanden haben und anstatt naturwissenschaftlich interessierte Laien aus der Öffentlichkeit mit gerichtlichen Folgen zu drohen, wenn sie die Theorie richtig verstanden haben.

1. Du hast die Theorie nicht richtig verstanden. Nur weil du das glaubst, ist es nicht so. Nachweislich hast du nicht nur die Theorie nicht richtig verstanden, sondern auch ganz viele andere physikalische Grundlagen nicht. Mathematisch zeigst du dazu auch ein großes Defizit.

2. Dr. Markus Pössel hat sich darüber 'moniert', dass du ungefragt und ohne seine Erlaubnis seine Email, die er dir persönlich geschrieben hat, veröffentlichst hast. Das verstößt wie ich es dir gezeigt habe, gegen das Persönlichkeitsrecht. Hier mal zur Erinnerung:

Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen ist neben der Privatsphäre insbesondere auch die sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch E-Mails. Das ungefragte Veröffentlichen von Emails stellt daher einen klaren Verstoß gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.

Unautorisierte Veröffentlichung von Emails rechtswidrig! - LG Köln, Urteil vom 06.09.06, Az.: 28 O 178/06

In dem Rechtsstreit ... Klägers, gegen ... Beklagten, wegen: veröffentlichter Äußerungen hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 16.08.2006 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht ..., den Richter am Landgericht Dr. ... und die Richterin am Landgericht ...

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungs¬geldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, persönliche E-Mails, welche vom Kläger verfasst worden sind, öffentlich zugänglich zu machen,...

Entscheidungsgründe:
Die Klage ist begründet. Dem Kläger stehen gegen den Beklagten die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zu.

1) Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB zu. Die Veröffentlichung der streitgegenständlichen E-Mails des Klägers auf der Internetseite des Beklagten stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt der Geheimsphäre dar.

Die Geheimsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll (Wenzel Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 5.40).

In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe (Wenzel Burghardt, a.a.O., Kap. 5.40), aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen (vgl. Wenzel, a.a.O., Kap. 5.41 m.w.N.; BGH NJW 1962, 32).

Entgegen der beklagtenseits vertretenen Auffassung kann auch nicht davon gesprochen werden, dass der Kläger mit dem Versenden der streitgegenständlichen E-Mails den heimischen Bereich verlassen und sich in eine allgemeine Sphäre begeben hätte. Davon könnte allenfalls gesprochen werden, wenn der Kläger an einen nicht abgegrenzten Personenkreis gerichtete E-Mails verfasst und versandt hätte, nicht jedoch im vorliegenden Fall einer an eine bzw. zwei Personen gerichteten und versandten E-Mail.

Diese ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte - auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.

Zur Unzulässigkeit einer konkreten Veröffentlichung einer E-Mail kam vor kurzem auch das Landgericht Köln (Urteil vom 28.05.2008 – AZ: 28 O 157/08) in dem festgestellt wurde, dass die Veröffentlichung von E-Mails grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. der darin genannten Personen verletzt.

Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails führt deshalb in aller Regel zu Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen des Absenders.

Jocelyne, du hast hier Mist gebaut und Dr. Pössel hat dir nicht mal mit einer Klage gedroht. Wo hat er dir denn bitte gedroht? Zitiere das doch mal.

Fakt ist, du hast ihn ungefragt zitiert. Du hast gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen. Er ist im Recht, du im Unrecht. Und du wusstest es nicht mal, hast aber wie immer eine ganz große Welle gemacht:

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Aber nein, Britta, ich würde dabei auf gar keinen Fall seine Persönlichkeitsrechte verletzen, sondern höchstens seine Urheberrechte, bitte nicht alles durcheinander bringen. Ich fürchte aber, Ihr seid mit Rechtsfragen einem genauso großen gedanklichen und sprachlichen Wirrwarr hoffnungslos unterworfen als mit der Natur der Längenkontraktion in der SRT.

Hier alles lustig nachzulesen: viewtopic.php?f=6&t=296&p=17254#p17254


Wie immer verdrehst du alles, und lügst einfach kackfrech rum. Da brauchst du dich nicht wundern, wenn sich nicht nur Menschen wie Dr. Pössel nie wieder mit einer Frau namens Jocelyne Lopez abgeben und jeder nur noch abwinkt.

Es ist Fakt, du hast gegen die Persönlichkeitsrechte von Dr. Markus Pössel verstoßen, und es interessiert dich einen Scheißdreck, weil du keinen Anstand und keine Ehre hast. Ein Mensch mit Ehre hätte auch einfach von selber schon gefragt ob er die Mails veröffentlichen darf. Und du heulest doch immer rum, dass man gegen deine Persönlichkeitsrechte verstoßen würde. Du bist es, die die Rechte der Anderen mit Füßen tritt, und das immer und immer wieder und das auch ganz gezielt um andere zu verletzen und zu ärgern.

Und so versuchst du mit deinen Lügen Dr. Pössel weiter zu provozieren und hoffst regelrecht, dass du verklagt wirst, weil du glaubst dann einen großen öffentlichen Auftritt vor Gericht zu bekommen um da dann über die RT fabulieren zu können. Ich glaube wenn du wirklich vor Gericht kommen würdest, würdest du am Ende mit einem Attest wedeln. Du würdest die arme kranke und unterdrückte Frau spielen. Der Richter würde sich eh nicht für dein Gelaber zur RT interessieren. Da geht es nämlich nicht nach dem was du glaubst, sondern nach dem, weswegen du vor Gericht stehst - und das ist dann wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Und so wie du dich eben mit dem Persönlichkeitsrecht geirrt hast, irrst du auch in dem was die SRT angeht, oder Länge, oder Geschwindigkeit, oder Zahlen und auch darin, das du die arme und verfolgte Frau bist, die ja nur für das Gute und die Wahrheit kämpft. Aber du hast dich da schon solange belogen, dass du das wohl nie mehr erkennen können wirst. Du kannst alle für dich unangenehmen Dinge sehr gut verdrängen.

Ich habe aber dich inzwischen wirklich erkannt. Deine Hetze und deine Lügen werden kein Ende nehmen, aber du wirst auch nie wirklich mehr Anerkennung finden. So bleibst du einfach die tragische Figur die du inzwischen geworden bist. Du tust mir einfach nur noch leid.
Britta
 
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Harald Maurer » Mo 4. Okt 2010, 23:13

@Britta!

Dein endloses Herumreiten auf irgendwelchem angeblichen Fehlverhalten von Jocelyne geht (jedenfalls mir) allmählich auf die Nerven! Glaubst Du wirklich, dass Deine Tiraden irgend jemanden interessieren? Das Thema nennt sich hier "Längenkontrahierter Zug" und nicht längendilatierte Beschimpfung einer Forumsteilnehmerin.
Ich hoffe, dass Dein Gezänk endlich aufhört, und Du etwas zum Thema zu sagen hast. Und wer nichts dazu zu sagen hat, der möge schweigen!

Grüße
Harald Maurer
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Mordred » Di 5. Okt 2010, 00:37

Mordred hat geschrieben:der Gegenstand hätte, wäre er in unserem IS A.
Endepeng !
Und deswegen wird der Panzer auch fallen, und das Auto, .und etc alles.
Denn egal was ich von wo aus messe, es ist nur eine Messung.
Und diese beeinflusst nicht die Ausdehnung des Objektes zu einer bestimmten Zeit, oder abhängig von einer bestimmten Geschwindigkeit in seinem gerade eingenommenen Raum.

Britta hat geschrieben:Na eben. Du hast es zwar kapiert, aber du siehst den Sinn immer noch nicht.

Sieh es mal so:

Wenn du nun in dem Panzer wärst, der auf die Schlucht zufährt, die so 'aussieht' als könntest du es mit deinem Panzer drüber schaffen, könntest du dir ausrechnen, dass die Schlucht eben zu breit ist und du mit deinem Panzer einen anderen Weg nehmen mußt.

Ist doch ganz einfach.
Schon klar, is ne einfache Sache, ich messe die Schlucht aus meinem IS verkürzt, (9 m) schmeiße die Messung durch die LT, und weiß wie breit die Schlucht in meinem IS wäre (10m), und nun ob es für meinen Panzer reicht.
Soweit, sogut, …reicht nicht. :roll:
Wie sollte ich nun aber auf die Idee kommen, Gas zu geben, weil sich die Schlucht dann schneller auf mich zu bewegt, und ich die Hürde nun trotzdem schaffe weil sich die Schluckt kontrahieren soll?

Die LT hat ausgespuckt dass die Ruhelänge in meinem IS 10 Meter wäre, .mein Panzer aber nur 9 lang ist. Jeder normale Mensch würde einen Umweg nehmen. Aber ihr gebt nun so richtig Gas, nehmt euch als unbewegt an, und hofft dass dadurch die Schlucht kontrahiert und ihr unbeschadet rüber kommt….
Ich würde bei euch nicht einsteigen.

Gruß
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 5. Okt 2010, 07:45

Trigemina hat geschrieben:
Ernst hat geschrieben:
Das stimmt daher nicht. Ist die Ruhelänge des Panzers 9 m und die Ruhelänge der Schlucht 10 m, so fällt der Panzer unabhängig von seiner Geschwindigkeit stets in die Schlucht. Transformationen können keine Wunder bewirken. Was ist da so schwer zu begreifen?

Die Ruhelängen gelten nur in ihren Ruhesystemen.

Wie kommst Du darauf zu behaupten, dass die Ruhelängen nur in ihren Ruhesystemen gelten? :|

Erst einmal ist es sprachlich eine Tautologie, da Ruhelängen per Definition immer in ihren Ruhensystemen gemessen werden, wie ihr Name schon sagt, es wäre schon schlimm, wenn sie dort nicht mal gelten sollten. ;) Die Ruhelänge ist aber auch die physische Länge eines Objektes, sprich seine materielle Ausdehnung im Raum.

Und hier vertrittst Du mit Dr. Markus Pössel die Auffassung, dass bewegte Objekte keine materielle Veränderungen erfahren.

Ergo bleibt ein bewegtes Objekt in seiner materiellen Ausdehnung immer so, wie es in seinem Ruhesystem gemessen wurde.
Wie könnte es also je nach Geschwindigkeit mal in die Schlucht fallen und mal nicht fallen, wie Du es behauptest? Entweder erfährt ein Objekt keine materiellen Veränderungen oder erfährt er materielle Veränderungen, beide zusammen geht logisch nicht, einverstanden?

Du bist hier nicht konsistent mit Deiner eigenen Auffassung und mit der Auffassung von Dr. Pössel.

Liegt es vielleicht daran, dass Du nicht annerkannst, dass die Ruhelänge die physische Länge eines Objektes ist, sprich seine einmalige materielle Ausdehnung im Raum?

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Britta » Di 5. Okt 2010, 08:18

Mordred hat geschrieben:Schon klar, is ne einfache Sache, ich messe die Schlucht aus meinem IS verkürzt, (9 m) schmeiße die Messung durch die LT, und weiß wie breit die Schlucht in meinem IS wäre (10m), und nun ob es für meinen Panzer reicht.
Soweit, sogut, …reicht nicht. :roll:


Als Fahrer des Panzers würdest du aber nicht versuchen, über die Schlucht zu kommen, weil du dir ja ausrechnen konntest, dass sie zu breit ist.

Was würdest du dann aus Sicht des Panzerfahrers zu dieser Aussage sagen:
Jocelyne Lopez hat geschrieben:weil damit ersichtlich ist, dass die SRT physikalisch völlig irrelevant ist


Wäre die SRT für dich als Panzerfahrer dann relevant oder nicht?

Mordred hat geschrieben:Wie sollte ich nun aber auf die Idee kommen, Gas zu geben, weil sich die Schlucht dann schneller auf mich zu bewegt, und ich die Hürde nun trotzdem schaffe weil sich die Schluckt kontrahieren soll?

Würdest du Gas geben, reicht der Schwung in diesem Beispiel aus. Ist ja nur ein Meter. In einem anderen Fall, wo die Schlucht größer ist, reicht es nicht.
Mordred hat geschrieben:Die LT hat ausgespuckt dass die Ruhelänge in meinem IS 10 Meter wäre, .mein Panzer aber nur 9 lang ist. Jeder normale Mensch würde einen Umweg nehmen. Aber ihr gebt nun so richtig Gas, nehmt euch als unbewegt an, und hofft dass dadurch die Schlucht kontrahiert und ihr unbeschadet rüber kommt….
Ich würde bei euch nicht einsteigen.


Die Schlucht ist in diesem Beispiel halt mit Anlauf noch zu schaffen. Breitere Schluchten halt nicht. ;)
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Jocelyne Lopez » Di 5. Okt 2010, 11:06

Mordred hat geschrieben:
Schon klar, is ne einfache Sache, ich messe die Schlucht aus meinem IS verkürzt, (9 m) schmeiße die Messung durch die LT, und weiß wie breit die Schlucht in meinem IS wäre (10m), und nun ob es für meinen Panzer reicht.
Soweit, sogut, …reicht nicht. :roll:

Stimmt, reicht hinten und vorne nicht... ;)
Ich sehe es so:

Messung der Schlucht aus der Sicht des Panzers:

Hier ist zu bedenken, dass die Anwendung der Lorentztransformation auf das Ergebnis der Messung der Breite der Schlucht aus der Sicht des Panzers nicht kompatibel ist mit den Prämissen der Lorentztransformation: Bekanntlich ist die Lorentztransformation nur auf absolut im Raum bewegte Objekte anzuwenden (wegen Kräften aus dem Vakuum, die eine materielle Kontraktion auf absolut bewegte Objekte bewirken sollen): die Schlucht ist ja kein im Raum absolut bewegtes Objekt, sie ist lediglich relativ zum Panzer bewegt. Nach Lorentz kann also die Schlucht prinzipiell nicht kontrahieren und man darf folglich seine Transformation nicht auf die Schlucht anwenden, da sie nicht im Raum absolut bewegt ist, sondern nur auf den Panzer, weil er im Raum absolut bewegt ist. Die Lorentztransformation ist eine Transformation der Dynamik, sie macht nur einen Sinn, wenn man weiß, wer sich im Raum absolut bewegt und wenn man voraussetzt, dass Kräfte aus dem Vakuum sich auswirken: sie ist absolut irrelevant und nicht sachgemäß bei einer kinematischen Betrachtung und in einem leeren und kräftefreier Raum wie in der SRT. Die Anwendung der LT auf die Messung der Schlucht ist also nicht nur eine Entfremdung der Prinzipien der Lorentztransformation, sondern auch ein katastrophalen Unsinn in einer dynamischen Betrachtung von Bewegungen. Man kann verstehen, dass Lorentz sauer auf Einstein war und die SRT scharf kritisiert hat.

So sind Deine Aussagen weiter oben anschaulich und treffen auch völlig zu:

Zitat von mordred:

Soweit, sogut, nun aber zu behaupten auf Grund dieser Messungen würde für ein Panzer aus seinem IS A eine entgegenrasende Klippe IS B mit einer Ruhelänge von 10 Meter schrumpfen und den 9 Meter breiten Panzer so über sich weg rauschen lassen, ohne in die Schlucht zu fallen, ist ohne Worte !

Ja, so ein katastrophaler Unsinn ist ohne Worte, es gibt aber offensichtlich naive und leicht manipulierbare Leute, die an so etwas glauben. :?

Messung des Panzers aus der Sicht der Schlucht:

Aus der Sicht der Schlucht darf man die Lorentztransformation anwenden und eine Längenkontraktion des Panzers rausrechnen, um seine Ruhelänge zu bestimmen, weil ja der Panzer absolut im Raum bewegt ist und er nach Lorentz eine reale, materielle Verkürzung seiner Ruhelänge erfährt. Jedoch wenn man das tut, bestätigt man die Lorentztheorie einer materiellen Verkürzung von bewegten Objekten aufgrund von Kräften aus dem Vakuum und widerlegt man dabei die SRT, die keine materielle Verkürzung und keine auswirkende Kräfte zugrunde legt.

So oder so und egal aus welcher Sicht ist die Berechnung einer Längenkontraktion mit der Lorentztransformation inkompatibel mit der SRT und widerlegt ihre zugrundelegenden Prinzipien. Die SRT ist und bleibt irrelevant in der Physik und in der Natur.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Ernst » Di 5. Okt 2010, 12:26

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Britta hat geschrieben: Wenn du nun in dem Panzer wärst, der auf die Schlucht zufährt, die so 'aussieht' als könntest du es mit deinem Panzer drüber schaffen, könntest du dir ausrechnen, dass die Schlucht eben zu breit ist und du mit deinem Panzer einen anderen Weg nehmen mußt. Ist doch ganz einfach.

Ja. Da wären wir uns ja nun einig. Mußt Du nur noch Tria überzeugen.

Gruß
Ernst
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Re: Längenkontrahierter Zug

Beitragvon Ernst » Di 5. Okt 2010, 12:44

Jocelyne Lopez hat geschrieben: Ich sehe es so:
Messung der Schlucht aus der Sicht des Panzers:
Bekanntlich ist die Lorentztransformation nur auf absolut im Raum bewegte Objekte anzuwenden (wegen Kräften aus dem Vakuum, die eine materielle Kontraktion auf absolut bewegte Objekte bewirken sollen): die Schlucht ist ja kein im Raum absolut bewegtes Objekt, sie ist lediglich relativ zum Panzer bewegt. Nach Lorentz kann also die Schlucht prinzipiell nicht kontrahieren und man darf folglich seine Transformation nicht auf die Schlucht anwenden, da sie nicht im Raum absolut bewegt ist, sondern nur auf den Panzer, weil er im Raum absolut bewegt ist.

Das siehst Du leider falsch; auch wenn Du die LRT Brille aufgesetzt hast. Woher nimmst Du die Vollmacht, der Schlucht eine Absolutbewegung im Raum abzusprechen und dem Panzer zwangsläufig eine Absolutbewegung im Raum zu verordnen. Es kann ebensogut umgekehrt sein. Aber beides ist äußerst unwahrscheinlich, weil weder der Panzer noch die Schlucht der ruhende Nabel des absoluten Raums des Universums ist.
In der SRT, die hier in diesem Zusammenhang (Panzer/Schlucht) eigentlich diskutiert wird, ist eine Absolutbewegung ohnehin gegenstandslos.

Gruß
Ernst
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