Jocelyne Lopez hat geschrieben:Britta hat geschrieben:Nur dass eben der Richter dann nicht die Sache mit der LK klären wird, sondern eben die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. […] So wie du ihn ungefragt zitierst verletzt du seine Persönlichkeitsrechte
Aber nein, Britta, ich würde dabei auf gar keinen Fall seine Persönlichkeitsrechte verletzen, sondern höchstens seine Urheberrechte, bitte nicht alles durcheinander bringen. Ich fürchte aber, Ihr seid mit Rechtsfragen einem genauso großen gedanklichen und sprachlichen Wirrwarr hoffnungslos unterworfen als mit der Natur der Längenkontraktion in der SRT.
Ich gebe nicht vor etwas zu sein was ich nicht bin, das überlasse ich dann doch lieber dir. Es spielt auch keine Rolle ob es nun die Persönlichkeits- oder die Urheberrechte sind. Aber du glaubst ja nicht nur Physik 'einfach so' besser als alle studierten Physiker zu verstehen, sondern nun auch noch die Gesetzte ohne Jurastudium. Aber lies das doch mal:
Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen ist neben der Privatsphäre insbesondere auch die sogenannte Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch eMails. Das ungefragte Veröffentlichen von Emails stellt daher einen klaren Verstoß gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
Unautorisierte Veröffentlichung von Emails rechtswidrig! - LG Köln, Urteil vom 06.09.06, Az.: 28 O 178/06
In dem Rechtsstreit ... Klägers, gegen ... Beklagten, wegen: veröffentlichter Äußerungen hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 16.08.2006 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht ..., den Richter am Landgericht Dr. ... und die Richterin am Landgericht ...für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, persönliche E-Mails, welche vom Kläger verfasst worden sind, öffentlich zugänglich zu machen,...
Entscheidungsgründe: Die Klage ist begründet. Dem Kläger stehen gegen den Beklagten die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zu.
1) Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB zu. Die Veröffentlichung der streitgegenständlichen E-Mails des Klägers auf der Internetseite des Beklagten stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt der Geheimsphäre dar. Die Geheimsphäre betrifft den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll (Wenzel Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 5.40). In diesen Bereich fallen schriftliche sowie Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe (Wenzel Burghardt, a.a.O., Kap. 5.40), aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen (vgl. Wenzel, a.a.O., Kap. 5.41 m.w.N.; BGH NJW 1962, 32).
Entgegen der beklagtenseits vertretenen Auffassung kann auch nicht davon gesprochen werden, dass der Kläger mit dem Versenden der streitgegenständlichen E-Mails den heimischen Bereich verlassen und sich in eine allgemeine Sphäre begeben hätte. Davon könnte allenfalls gesprochen werden, wenn der Kläger an einen nicht abgegrenzten Personenkreis gerichtete E-Mails verfasst und versandt hätte, nicht jedoch im vor¬liegenden Fall einer an eine bzw. zwei Personen gerichteten und versandten E-Mail.
Diese ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte - auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.
Zur Unzulässigkeit einer konkreten Veröffentlichung einer E-Mail kam vor kurzem auch das Landgericht Köln (Urteil vom 28.05.2008 – AZ: 28 O 157/08) in dem festgestellt wurde, dass die Veröffentlichung von E-Mails grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. der darin genannten Personen verletzt.
Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails führt deshalb in aller Regel zu Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen des Absenders.
Aber du kannst ja dann dem Richter ja nicht nur die LK erklären und von der bösen über 100 Jahre andauernden Verschwörung und Unterdrückung der Kritik an der RT erzählen, sondern du erklärst ihm am Besten auch gleich noch, wie die Gesetzte richtig zu interpretieren sind. Vergiss um Gottes Willen nicht deine GOM-Bibel, und drucke unbedingt ein paar Flyer zur Verteilung im Gerichtssaal und davor.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich fürchte allerdings auch, dass Dr. Pössel sehr naiv und auf jeden Fall unvorsichtig ist, wenn er E-Mails bzw. Hinweise aus Eurem Kreise Aufmerksamkeit schenkt, wie er es in seinem Blog andeutet. Mit Euch von AC oder von Esowatch ist er auf jeden Fall juristisch und moralisch sehr schlecht beraten.
Er scheint juristisch besser beraten zu sein als du und was Moral ist, weißt du eh schon lange nicht mehr. Hättest du Moral, hättest du einfach gefragt, wie es sich gehört.
Was ich inzwischen von Esowatch halte, kannst du übrigens im PSW hier nachlesen:
http://www.politik-sind-wir.de/showpost ... stcount=54
Zitat von deserd
aber war bzw ist esowatch nicht auch eine "übel-Seite" .... ?
Zitat von britta
Das habe ich mal gedacht, weil es mir unbegreiflich war, wie man so schlecht über Andere reden kann. Ich selbst könnte das auch nie tun.
Als ich Jocelyne damals kennenlernte, glaubte ich sie sei das arme Opfer. Inzwischen weiß ich das besser und könnte von ihrer EW-Seite jedes Wort mit unterschreiben.
Esowatch ist schon okay und ich denke, die meinen es wirklich gut und wollen aufklären. Was nicht heißt, dass denen nicht auch mal was daneben geht.
...und wenn es deserd interessiert, dann erkläre ich ihm das gerne näher. Ich werde dann auch nicht vergessen zu erwähnen, wie du versucht hast das PSW, die Administration und die Moderation schlecht zu machen und dass du dafür sogar gelogen hast.
Mal so nebenbei gefragt: Soll ich deinen Account löschen?
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Dieses Denunziationsportal,...
blablabla blabla bla chatblablachat, blablabla blabla bla chatblablachat, blablabla blabla bla chatblablachat...
...bedankt sich Dr. Pössel im Gegenteil für diese dubiösen Informationsquellen in seinem Blog. Damit macht er sich deren Rechtsbrüche zu Eigen.
Sagt 'Richterin' Lopez.

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ein Objekt kann viele unterschiedliche Geschwindigkeiten zu vielen veränderlichen Bezugspunkten haben, ist ja normal und bestreitet auch keiner, aber es kann nur eine einzige materielle Länge haben, weil man eine Länge sinnvollerweise nur relativ zu einem einzigen unveränderlichen Maßstab misst. Messen ist vergleichen. Logisch, oder? Das ist der grundsätzliche Unterschied zwischen der Messung einer Geschwindigkeit und der Messung einer Länge. Wenn Du das verstanden hast, dann hast Du den primitiven Denkfehler der Relativisten bei der Messung von Längen verstanden. Ist auch kinderleicht zu verstehen.
Sagt 'Physikerin' Lopez.

Jocelyne, dass ist der alte Unsinn den du immer wieder predigst und der ist falsch, aber man kann es dir noch so oft erklären, du willst es nicht verstehen. Du hast schon so oft gezeigt dass du nicht mal verstanden hast, das nach der klassischen Physik nicht zu unterscheiden ist ob die Quelle auf den Beobachter zukommt oder andersrum.
Jocelyne Lopez hat geschrieben:Die Annahme der Unabhängigkeit der LG von der Geschwindigkeit der Quelle hat absolut nichts zu tun mit der Annahme der Unabhängigkeit der LG von der Geschwindigkeit des Beobachters. Es sind zwei verschiedene Annahmen. Wenn man so etwas Grundsätzliches die ganze Zeit nicht einmal verstanden hat, sollte man sich nicht einbilden, man habe die RT verstanden. Man sollte erst einmal still nachdenken und versuchen zu verstehen, woraus der Unterschied besteht. Die Kritiker sind geteilter Meinung was die Unabhängigkeit der LG zur Quelle angeht, sie sind aber einig, und zwar seit Anfang an, dass die Unabhängigkeit der LG zur Geschwindigkeit des Beobachters auf gar keinen Fall gültig sein kann!
Quelle:
viewtopic.php?f=6&t=296&p=16029#p16029Du sollest Dir mal das
Relativitätsprinzip der klassischen Mechanik ansehen.
Isaac Newton folgend wurde in der klassischen Mechanik die Existenz eines absoluten Raums vorausgesetzt. Das in dieser Mechanik implizit enthaltene Relativitätsprinzip (explizit wurde es erst im 20. Jahrhundert ausgesprochen) besagte nun, dass in gleichförmig bewegten Inertialsystemen die gleichen Gesetze (Kovarianz) der Mechanik gelten, wie im absoluten Raum selbst, und es nicht mehr möglich sei zu bestimmen, welches System nun tatsächlich ruhe oder bewegt sei. Das heißt, die Formeln der klassischen Mechanik behalten ihre Gültigkeit, wenn man einem relativ zum absoluten Raum bewegten System der sogenannten Galilei-Transformation unterzieht. Newton schrieb: „Die Bewegungen von Körpern in einem gegebenen Raum sind untereinander die gleichen, ob sich der Raum in Ruhe befindet oder ob er sich konstant auf einer geraden Linie bewegt.“
Quelle:
RelativitätsprinzipHast du eigentlich deine Initiative zur 'Einführung der Kritik an der klassischen Physik' an den Universitäten schon gestartet?

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
Ein Objekt kann viele unterschiedliche Geschwindigkeiten zu vielen veränderlichen Bezugspunkten haben, ist ja normal und bestreitet auch keiner, aber es kann nur eine einzige materielle Länge haben, weil man eine Länge sinnvollerweise nur relativ zu einem einzigen unveränderlichen Maßstab misst. Messen ist vergleichen. Logisch, oder? Das ist der grundsätzliche Unterschied zwischen der Messung einer Geschwindigkeit und der Messung einer Länge. Wenn Du das verstanden hast, dann hast Du den primitiven Denkfehler der Relativisten bei der Messung von Längen verstanden. Ist auch kinderleicht zu verstehen.
In einem Punkt hast du Recht, es ist kinderleicht zu verstehen, seltsam das du es dann nach Jahren immer noch falsch verstehst. Scheint wohl Vorsatz zu sein.
Es gibt keine
materielle Länge, nur weil du das so willst und behauptest. Es gibt nur real gemessene Längen. Du kannst den Gegenstand den du misst anfassen, aber nicht die Länge die du gemessen hast. Materielle Dinge kann man anfassen. Die kann man auch nehmen. Du zeigst nur, das du den Begriff 'materiell' nicht verstehst, oder falsch verstehen willst. Wenn du das verstanden hast, dann hast du deinen primitiven Denkfehler verstanden. Zeit wird es ja nun wirklich mal.
Du bestimmst nicht die Natur, deine 'Logik' und dein 'Verstand' auch nicht. Nur weil du was nicht verstehen kannst oder willst, ist es nicht falsch. Du kannst auch sagen, das ist ein Liter Wasser, aber nur das Wasser ist 'materiell' das ein 'Liter' ist die das Messergebnis, das ist real und nicht materiell. Alle Messergebnisse können real sein, aber nie materiell. Du magst 1.55m groß sein, du bist materiell, die 1.55 sind es nicht, die sind real. Länge ist keine dem Objekt inneliegende (intrinsische) Eigenschaft. Aber du willst es ja nicht begreifen, denn dann könntest du ja nicht mehr mit dem Zitat von Markus Pössel negative Stimmung machen.