Artie hat geschrieben:
Sie haben kein Problem damit ungefragt privat an sie versendete Mail zu zitieren, aber finden die Aufforderung befremdlich?
Noch einmal:
Es handelt sich keinesfalls um eine private Korrespondenz, siehe: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2010/ ... us-possel/
Zitat von Jocelyne Lopez:
1. Ich habe am 17. Juni 2008 eine Anfrage über die Spezielle Relativitätstheorie, die ich schon in Foren mit einem Gedankenexperiment „Was würde am Strand passieren?“ zur Diskussion gestellt hatte, ohne namentlichen Empfänger an die Stelle „Einstein Online“ vom Max Planck Institut für Gravitationsphysik, Albert Einstein Institut per E-Mail gerichtet.
Sie antworteten mir zum ersten Mal am 30. Juni 2008 unter Ihrer beruflichen Mail-Adresse vom Albert-Einstein-Institut/Max Planck Gesellschaft und haben diese berufliche Mail-Adresse im Rahmen der ganzen Korrespondenz – die sich auf ca. 6 Monate erstreckt hat – stets weiter benutzt.
Schon in dieser ersten Antwort haben Sie zu verstehen gegeben, dass Sie diese Anfrage nicht als Privatperson beantworten, sondern als Mitarbeiter des Albert Einstein Instituts:
Siehe: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2008/ ... passieren/30.06.08:
Wir haben vor, Einstein Online in Zukunft noch einige Vertiefungsthemen zu diesen relativistischen Basiseffekten hinzuzufuegen, die dann vielleicht ja auch Ihnen beim Verstaendnis der Grundlagen der Speziellen Relativitaetstheorie etwas weiterhelfen koennen.
Von einer privaten Korrespondenz mit Ihnen kann also gar keine Rede sein und eine ausdrückliche Genehmigung war daher aus meiner Sicht nicht erforderlich.
Das Albert Einstein Institut ist eine Institution der öffentlichen Hand, die mir auch von der Ministerin für Bildung und Forschung für die Klärung vom wissenschaftlichen Meinungsstreit genannt wurde, siehe http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2007/ ... yne-lopez/
Zitat Prof. Dr. Jürgen Richter:
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, es ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, zu physikalischen Theorien Stellung zu nehmen oder im wissenschaftlichen Meinungsstreit Position zu beziehen.
Die Beurteilung von Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung obliegt den Fachleuten und entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen. Im Falle der Relativitätstheorie wäre dies z. B. das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Einstein-Institut in Potsdam-Golm.
Ich habe also eine Korrespondenz mit dem Albert Einstein Institut veröffentlicht. Eine Korrespondenz mit einer Institution des Staates ist keine private Korrespondenz. Der Staat schuldet jederzeit Rechenschaft an die Bürger und Steuerzahler dieses Landes und soll auch für Transparenz sorgen. Das Albert Einstein Institut klärt die Öffentlichkeit durch ausdrückliche Vermittlung und mit finanziellen Mitteln des Staates auf, das öffentliche Bildungs- und Forschungssystem ist keine private Veranstaltung.
Außerdem wusste Dr. Markus Pössel von vorneherein, dass diese Anfrage schon öffentlich im Internet besprochen wurde und viel Resonanz in verschiedenen Diskussionsforen fand (er hat zum Beispiel die Berechnungen von Trigemina für mein Zahlenbeispiel sich persönlich unter dem Link angeguckt, den ich ihm zum Forum "Auf zur Wahrheit" angegeben habe), also dass die Anfrage vom allgemeinen Interesse für Teilnehmer und Leser im Internet war – ein Medium, wo er sich für seine Aufklärung spezialisiert hat und das er wohl bestens kennt. Er wusste auch, dass er als Mitarbeiter des Albert Einstein Instituts handelte und nicht als Privatperson. Er wusste übrigens auch, dass ich seine E-Mails zeitnah in meinem Blog veröffentlicht habe, siehe:
Zitat von Jocelyne Lopez:
2. Sie haben in Ihrer E-Mail vom 30.11.08 zum Ausdruck gebracht, dass Sie sehr wohl von der Veröffentlichung unseres Austausches im Internet Kenntnis hatten, jedoch haben Sie zu dieser Zeit keinerlei Einwände gegen eine solche Veröffentlichung geäußert und dies nicht als Anlaß eines Abbruches der Korrespondenz genommen, sondern ganz im Gegenteil sogar angeboten, die Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen:
Siehe: http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2008/ ... 011011208/30.11.08
Sehr geehrte Frau Lopez,
ich denke, Leser unseres E-Mail-Wechsels haben anhand des vorliegenden Materials genuegend Gelegenheit, sich zu ueberzeugen, dass die Vorwuerfe in Ihrer letzten Mail unberechtigt sind. Ich habe meinen Aussagen daher nichts hinzuzufuegen.
Wenn Sie doch einmal an einer systematischen und tiefergehenden Diskussion der Laengenkontraktion interessiert sind, koennen Sie sich ja noch einmal melden.
Die Tatsache, dass Sie damals keine Einwände gegen eine Internet-Veröffentlichung des Austausches geäußert haben kann sehr wohl als stillschweigende Genehmigung gelten und es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie diese von Ihnen indirekt genehmigte Veröffentlichung aus dem Jahre 2008 plötzlich als Anlass für den Abbruch des erneut angefangenen E-Mail-Wechsels seit dem 28.04.2010 nehmen.
Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, was für einen Schaden für das Albert Einstein Institut durch meine Veröffentlichung der Aufklärung von seinem Mitarbeiter Dr. Markus Pössel entstanden ist, siehe:
Zitat von Jocelyne Lopez:
2. Genauso wenig ist es nachvollziehbar, was für einen Schaden Ihnen oder Ihrem Arbeitsgeber durch die Veröffentlichung im Internet unseres Austausches über eine Anfrage im Rahmen der Speziellen Relativitätstheorie entstanden sein sollte. Ausgerechnet die Einrichtung „Einstein Online“ ist doch dazu gedacht – wie ihr Name schon sagt – im Internet eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und über die Relativitätstheorie aufzuklären. Die Veröffentlichung einer Aufklärung im Internet gegenüber einer naturwissenschaftlich interessierten Bürgerin wie mir über eine Frage der Speziellen Relativitätstheorie entspricht also sowohl der Zielgruppe, als auch dem Medium und den erklärten Zielen der Einrichtung „Einstein Online“. Was für einen Schaden soll also Ihnen oder dem Albert Einstein Institut durch diese Veröffentlichung entstanden sein? Das ist nicht ersichtlich.
Jocelyne Lopez