Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Hier wird die Relativitätstheorie Einsteins kritisiert oder verteidigt

Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » Fr 13. Mai 2011, 19:41

Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ingenieure und Techniker bauen Maschinen und Geräte, die funktionieren müssen. Sie richten sich nicht nach der Einhaltung von irgendwelchen universalen Theorien, sondern nach der Empirie, die Natur ist ihr einziger Richter, und zwar ein äußerst strenger, unnachgiebiger Richter. Wenn die Geräte nicht funktionieren, dann suchen sie nach Fehlern und nicht nach Einhaltung von Theorien, und suchen solange, bis die Maschine funktioniert.

Wenn die Ingenieure und Techniker feststellen, dass das Gerät nur innerhalb von bestimmten Grenzen funktioniert, dann sagen sie es auch, sie haben kein Problem damit. Jedes Gerät funktioniert ja auch nur innerhalb eines angegebenen Gültigkeitsbereiches, darüber hinaus ist die Funktionalität nicht mehr gewährleistet, das ist ganz normal in der Technologie.

In diesem Zusammenhang nachstehend ein Auszug aus einer Arbeit von Ekkehard Friebe (Ingenieur), der sich auch für die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit als Definitionsgleichung für einen idealisierten Konstanzbegriff beziehen könnte: Was sind physikalische Gesetze?

Zitat Ekkehard Friebe:

Gibt es eine experimentelle Bestätigung des „OHM-schen Gesetzes“?


So eine dumme Frage! Das weiß doch jedes Kind, daß dieses Gesetz von dem bekannten Physiker Georg Simon OHM vieltausendfach in der Praxis bewährt ist und schon von Halbwüchsigen ohne Schwierigkeiten experimentell überprüft werden kann.

Wird es auch überprüft? Mit welchen Fehlertoleranzen wird es überprüft? Wie erfolgt eine solche Überprüfung?

Das ist doch ganz einfach! Ich nehme einen metallischen Leiter, lege eine elektrische Gleichspannung an die Enden des Leiters an und messe den durch den Leiter fließenden Strom. Dann erhöhe ich die elektrische Gleichspannung um z. B. 10% und messe erneut den Strom. Ich stelle fest, daß sich auch der Strom um 10% erhöht hat. Damit ist die Proportionalität zwischen Spannung und Strom bewiesen und das OHM-sche Gesetz bestätigt (BILD 1).

Gilt das auch, wenn ich den Strom so stark erhöhe, daß sich der elektrische Leiter merklich erwärmt?
Dann natürlich nicht wegen des Temperatur-Koeffizienten des Leiters!

Gilt das auch, wenn ich statt eines metallischen Leiters einen Halbleiter verwende?
Dann natürlich nicht!

Gilt das auch bei Wechselspannung?
Dann natürlich nicht wegen der Selbstinduktivität des Leiters!

Wann gilt das OHM-sche Gesetz denn überhaupt?

Ja ... man hat da einen speziellen Widerstandsdraht, den sogenannten Konstantan-Draht, entwickelt. Der hat überhaupt keinen Temperatur-Koeffizienten. Da gilt das OHM-sche Gesetz streng und absolut!

Auch wenn ich den Strom so stark erhöhe, daß aufgrund der Verlustwärme die Schmelztemperatur des Konstantan-Drahtes überschritten wird?
Dann natürlich nicht!

Wann gilt dann das OHM-sche Gesetz überhaupt noch?

Die Lösung des Problems liegt darin: Das OHM-sche Gesetz ist überhaupt keine physikalische Gesetzmäßigkeit, die aus irgendwelchen Einflüssen der Natur folgt, sondern eine Definitionsgleichung für einen idealisierten Widerstandsbegriff […]


Viele Grüße
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 14. Mai 2011, 08:26

Ich verweise auf meinen heutigen Blog-Eintrag Ingenieure und Techniker schummeln nicht und muss aus gegebenem Anlaß feststellen, dass manche Ingenieure doch zu schummeln versuchen:

Der Teilnehmer „Arthur Schmitt“, der mich zur Beantwortung meiner Frage an Dr. Pössel mit einem Link zur PTB hier zu abservieren versuchte, ist zum Beispiel ein Stalker, der mir seit 2005 in verschiedenen Foren verfolgt und beleidigt (einschließlich bei Alpha Centauri und bei MAHAG) und sich als erfolgreicher Geschäftsführer einer GmbH angibt – sowie auch sehr gerne mit seinem Geld angibt - der sogar mit Firmenjet nach den USA zu fliegen pflegt und wegen mir einen seiner Kunden mit mehreren Flaschen französischem Champagner besänftigen musste… :mrgreen:

12.09.06 - Zitat von Arthur Schmitt:
http://www.ekkehard-friebe.de/friebefor ... 1#post4541

Ich betreibe ein Ingenieurbüro mit 44 hochqualifizierten Mitarbeitern, u.a. neben Ingenieuren auch mehrere Physiker. Wenn wir bei unseren Projekten die "Längenkontraktion" bei Werkstoffen nicht berücksichtigen würden, könnte ich mein Büro gleich dicht machen.


Und mit so ein primitiver Test der Genauigkeit von Laser-Längenmessgeräten als hochqualifizierter Geschäftsführer eines mit 44 hochqualifizierten Mitarbeitern eines Ingenieursbüros mir den Nachweis der Längenkontraktion mit dem Beispiel der Messung der Länge eines Tisches angegeben hatte:

05.11.05 - Zitat von Arthur Schmitt:
http://www.ekkehard-friebe.de/friebefor ... 5#post5205

Am Beispiel des von mir aufgeführten Tisches hat mir das Lasermessgerät genau die Länge von 2 Metern angezeigt. Ich habe das mit einem Zollstock nachgemessen und ebenfalls 2 Meter abgelesen. Einem meiner Mitarbeiter habe ich einen zweiten (neuen) Zollstock in die Hand gedrückt und ihn gebeten die Länge des Tisches zu messen. Ergebnis wiederum 2 Meter. Bei dem von mir verwendeten Lasermessgerät kann man sich statt der gemessenen Entfernung auch die Signallaufzeit des Laserstrahls anzeigen lassen. Sie betrug bei dem gemessenem Tisch für den Hin und Rückweg ca. 0,00000001333346 Sekunden. Mit welcher Geschwindigkeit war dann wohl der Laserstrahl unterwegs?

Naja, wenn der Jetset „Arthur Schmitt“ wirklich so ein erfolgreicher Geschäftsführer ist, und wenn irgendwann seine richtige Identität ausfliegt, dann hat er auch bestimmt genug Geld um mir Schadenersatz wegen wiederholten Beleidigungen, Stalken und übler Nachrede zu zahlen. 8-)

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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » Sa 14. Mai 2011, 15:42

05.11.05 - Zitat von Arthur Schmitt:
http://www.ekkehard-friebe.de/friebefor ... 5#post5205

Am Beispiel des von mir aufgeführten Tisches hat mir das Lasermessgerät genau die Länge von 2 Metern angezeigt. Ich habe das mit einem Zollstock nachgemessen und ebenfalls 2 Meter abgelesen. Einem meiner Mitarbeiter habe ich einen zweiten (neuen) Zollstock in die Hand gedrückt und ihn gebeten die Länge des Tisches zu messen. Ergebnis wiederum 2 Meter. Bei dem von mir verwendeten Lasermessgerät kann man sich statt der gemessenen Entfernung auch die Signallaufzeit des Laserstrahls anzeigen lassen. Sie betrug bei dem gemessenem Tisch für den Hin und Rückweg ca. 0,00000001333346 Sekunden. Mit welcher Geschwindigkeit war dann wohl der Laserstrahl unterwegs?

Hier zeigt der äußerst erfolgreiche Geschäftsführer einer äußerst erfolgreichen Mannschaft von 44 hochqualifizierten Ingenieuren und Physikern, dass er die Informationen der Webseite von PTB über die Festsetzung von Maßeinheiten nicht verstanden hat, sprich er hat nicht verstanden, was eine Maßeinheit ist und warum man eine Maßeinheit festsetzt. Er scheint auch nicht zu verstehen, wie ein Lasermeßgerät funktioniert bzw. dass man im Rechner eines Lasermeßgeräts die Geschwindigkeit einprogrammiert hat, die als Maßeinheit für die Länge des Meters seit 1983 festgesetzt wurde, und zwar exakt 299 792 458 m/s, sonst hätte er nicht die kluge Frage gestellt: „Mit welcher Geschwindigkeit war dann wohl der Laserstrahl unterwegs?

Mit welcher Geschwindigkeit war wohl der Laserstrahl unterwegs, fragt der hochqualifizierte Herr Arthur Schmitt? Ich wage eine Antwort: Vielleicht mit der Geschwindigkeit, die im Gerät vorprogrammiert wurde, vielleicht? Vielleicht zwar in Wirklichkeit nicht, aber auf jeden Fall hat der Rechner es brav so gerechnet, wie man ihn vorprogrammiert hat, das ist dafür 100%ig sicher (es sei denn, die Batterien waren zu schwach).

Der hoch qualifizierte Herr Arthur Schmitt scheint auch nicht verstanden zu haben, dass die festgesetzte Länge einer Maßeinheit völlig willkürlich gewählt sein darf, das spielt keine Rolle. Wenn man zum Beispiel die Länge des Meters als Maßeinheit so definiert hätte:

    Ein Meter ist diejenige Strecke, die Licht im Vakuum binnen 410 258 339 sten Teils einer Sekunde zurücklegt.

dann hätte er auch mit seinem Lasermeßgerät die Länge des Tisches mit 2 Meter bestimmt (ohne Längenkontraktion, natürlich) – o Wunder.

Viele Grüße
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon fb557ec2107eb1d6 » Sa 14. Mai 2011, 18:01

Jocelyne Lopez hat geschrieben:In diesem Zusammenhang nachstehend ein Auszug aus einer Arbeit von Ekkehard Friebe (Ingenieur), der sich auch für die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit als Definitionsgleichung für einen idealisierten Konstanzbegriff beziehen könnte: Was sind physikalische Gesetze?

Zitat Ekkehard Friebe:

Gibt es eine experimentelle Bestätigung des „OHM-schen Gesetzes“?


So eine dumme Frage! Das weiß doch jedes Kind, daß dieses Gesetz von dem bekannten Physiker Georg Simon OHM vieltausendfach in der Praxis bewährt ist und schon von Halbwüchsigen ohne Schwierigkeiten experimentell überprüft werden kann.

Wird es auch überprüft? Mit welchen Fehlertoleranzen wird es überprüft? Wie erfolgt eine solche Überprüfung?

Das ist doch ganz einfach! Ich nehme einen metallischen Leiter, lege eine elektrische Gleichspannung an die Enden des Leiters an und messe den durch den Leiter fließenden Strom. Dann erhöhe ich die elektrische Gleichspannung um z. B. 10% und messe erneut den Strom. Ich stelle fest, daß sich auch der Strom um 10% erhöht hat. Damit ist die Proportionalität zwischen Spannung und Strom bewiesen und das OHM-sche Gesetz bestätigt (BILD 1).

Gilt das auch, wenn ich den Strom so stark erhöhe, daß sich der elektrische Leiter merklich erwärmt?
Dann natürlich nicht wegen des Temperatur-Koeffizienten des Leiters!

Gilt das auch, wenn ich statt eines metallischen Leiters einen Halbleiter verwende?
Dann natürlich nicht!

Gilt das auch bei Wechselspannung?
Dann natürlich nicht wegen der Selbstinduktivität des Leiters!

Wann gilt das OHM-sche Gesetz denn überhaupt?

Ja ... man hat da einen speziellen Widerstandsdraht, den sogenannten Konstantan-Draht, entwickelt. Der hat überhaupt keinen Temperatur-Koeffizienten. Da gilt das OHM-sche Gesetz streng und absolut!

Auch wenn ich den Strom so stark erhöhe, daß aufgrund der Verlustwärme die Schmelztemperatur des Konstantan-Drahtes überschritten wird?
Dann natürlich nicht!

Wann gilt dann das OHM-sche Gesetz überhaupt noch?

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Wenn Ekkehard Friebe das schreibt, zeigt er nur, dass er von Physik und von Ingenieurswesen keine Ahnung hat. Wirklich jeder Ingenieur und Physiker weiß, wann das idealisierte Modell des "Ohmschen Gesetzes" anwendbar ist und wann die Grenzen der Gültigkeit des Modell verlassen werden und andere Modelle verwendet werden müssen. Aber von Herrn Friebe ist auch nicht mehr zu erwarten. Hat er doch schon mit seinem Gravitationsmodell und mit seiner richtungs- und bezugssystemabhängigen Permeabilität gezeigt, dass er zumindest von Physik und Ingenieurswesen absolut keine Ahnung hat. Von elektromagnetischen Feldern auch nicht, wie seine Übungen mit einer Antenne in seinem Wohnzimmer belegen.
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Arthur Schmitt » So 15. Mai 2011, 18:21

Jocelyne Lopez hat geschrieben:
05.11.05 - Zitat von Arthur Schmitt:
http://www.ekkehard-friebe.de/friebefor ... 5#post5205

Am Beispiel des von mir aufgeführten Tisches hat mir das Lasermessgerät genau die Länge von 2 Metern angezeigt. Ich habe das mit einem Zollstock nachgemessen und ebenfalls 2 Meter abgelesen. Einem meiner Mitarbeiter habe ich einen zweiten (neuen) Zollstock in die Hand gedrückt und ihn gebeten die Länge des Tisches zu messen. Ergebnis wiederum 2 Meter. Bei dem von mir verwendeten Lasermessgerät kann man sich statt der gemessenen Entfernung auch die Signallaufzeit des Laserstrahls anzeigen lassen. Sie betrug bei dem gemessenem Tisch für den Hin und Rückweg ca. 0,00000001333346 Sekunden. Mit welcher Geschwindigkeit war dann wohl der Laserstrahl unterwegs?


Mit welcher Geschwindigkeit war wohl der Laserstrahl unterwegs, fragt der hochqualifizierte Herr Arthur Schmitt? Ich wage eine Antwort: Vielleicht mit der Geschwindigkeit, die im Gerät vorprogrammiert wurde, vielleicht? Vielleicht zwar in Wirklichkeit nicht, aber auf jeden Fall hat der Rechner es brav so gerechnet, wie man ihn vorprogrammiert hat, das ist dafür 100%ig sicher (es sei denn, die Batterien waren zu schwach).

Der hoch qualifizierte Herr Arthur Schmitt scheint auch nicht verstanden zu haben, dass die festgesetzte Länge einer Maßeinheit völlig willkürlich gewählt sein darf, das spielt keine Rolle. Wenn man zum Beispiel die Länge des Meters als Maßeinheit so definiert hätte:

    Ein Meter ist diejenige Strecke, die Licht im Vakuum binnen 410 258 339 sten Teils einer Sekunde zurücklegt.

dann hätte er auch mit seinem Lasermeßgerät die Länge des Tisches mit 2 Meter bestimmt (ohne Längenkontraktion, natürlich) – o Wunder.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez


Sehr geehrte Frau Lopez,
mit Ihren oben dargestellten Zitaten zeigen Sie mal wieder, das Sie eine wahre Meisterin in der Verdrehung von Tatsachen durch unvollständiges Zitieren und werfen von Wort- Nebelkerzen sind.
In dem von Ihnen zitierten Rechenbeispiel ging es darum, ob Sie überhaupt in der Lage waren, eine einfache Dreisatzrechnung nachzuvollziehen und um Ihr grundlegendes Verständnis von Maßstäben und vom Messen von Längen.
Damals wie heute fehlen Ihnen nach wie vor die notwendigen Voraussetzungen für eine Diskussion darüber und Sie sind auch nicht gewillt etwas zu lernen, wenn es nicht in Ihr Weltbild passt.
Da zeigt sich darin, dass Sie Herrn Dr. Pössel mit Fragen belästigen, die Sie auch durch das Studium eines Physikbuchs, durch Lesen entsprechender Fachschriften oder wie beim Messen auf den Internetseiten der PTB klären könnten.
Entsprechen die Antworten nicht Ihrem Weltbild, fangen Sie an zu beleidigen oder die entsprechenden Personen in Ihrem Blog zu verunglimpfen.

Arthur Schmitt
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 15. Mai 2011, 18:50

Arthur Schmitt hat geschrieben:
Sehr geehrte Frau Lopez,
mit Ihren oben dargestellten Zitaten zeigen Sie mal wieder, das Sie eine wahre Meisterin in der Verdrehung von Tatsachen durch unvollständiges Zitieren und werfen von Wort- Nebelkerzen sind.
In dem von Ihnen zitierten Rechenbeispiel ging es darum, ob Sie überhaupt in der Lage waren, eine einfache Dreisatzrechnung nachzuvollziehen und um Ihr grundlegendes Verständnis von Maßstäben und vom Messen von Längen.
Damals wie heute fehlen Ihnen nach wie vor die notwendigen Voraussetzungen für eine Diskussion darüber und Sie sind auch nicht gewillt etwas zu lernen, wenn es nicht in Ihr Weltbild passt.
Da zeigt sich darin, dass Sie Herrn Dr. Pössel mit Fragen belästigen, die Sie auch durch das Studium eines Physikbuchs, durch Lesen entsprechender Fachschriften oder wie beim Messen auf den Internetseiten der PTB klären könnten.
Entsprechen die Antworten nicht Ihrem Weltbild, fangen Sie an zu beleidigen oder die entsprechenden Personen in Ihrem Blog zu verunglimpfen.

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Fliegen Sie lieber mit Ihrem Firmenjet um die Welt, Stalker "Arthur Schmitt" anstatt in Foren zu stalken, und passen Sie bloß auf, dass Sie sich dabei nicht all zu sehr verkürzen, das wäre wirklich Schade für Ihre äußerst erfolgreiche Firma von 44 hochqualifizierten Ingenieuren und Physikern, die nach Ihren Anweisungen die Längenkontraktion mit einem Zollstock (einem neuen...) nachprüfen müssen, die armen Kerlen, sonst würden Sie ohne Längenkontraktion Ihre Firma dichtmachen müssen, ein Jammer... :lol: :lol: :lol:
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » So 15. Mai 2011, 19:34

Als Vorabinformation: Ich habe soeben folgenden Eintrag im Blog von Dr. Markus Pössel geschrieben (die Freischaltung steht noch aus):

@ Dr. Markus Pössel:

Zitat Dr. Pössel:

Die bessere Analogie wären die (wahrscheinlich tatsächlich geeichten!) Geschwindigkeitsmessgeräte der Polizei. Die zeigen doch, potzblitz, tatsächlich für ein und dasselbe Auto eine andere Geschwindigkeit an, je nachdem, ob der Polizeiwagen, in dem das Messinstrument installiert ist, am Straßenrand steht oder dem zu überprüfenden Fahrzeug hinterherfährt! Und das ganz ohne Ärger mit dem Eichamt.

Ich würde sagen, dies ist meiner Meinung nach ein Nachweis, dass die Lichtgeschwindigkeit nicht konstant zu einem bewegten Beobachter ist, es gilt c +/- v bei den von Ihnen beschriebenen Messergebnissen der Polizei - zwar ohne Ärger mit dem Eichamt, aber vielleicht mit der Speziellen Relativitätstheorie. Aber so weit sind wir lange noch nicht, dass wir über die Spezielle Relativitätstheorie diskutieren dürfen.

So habe ich doch noch eine weitere Frage bei der Thematik der Messung von Längen in der klassischen Physik, die in Ihrem Blog-Text meiner Meinung nach nicht ausgearbeitet wurde. Ich muß dabei kurz auf die deutsche Sprache zurückkommen, um die Bedeutung von zwei Begriffen eindeutig zu klären, die allerdings in Diskussionsforen zu Undeutlichkeiten, Irreführungen und Missverständnissen führen: die Klärung der Begriffe „Messung“ und „Beobachtung“. Sie haben zum Beispiel in Ihrem Blog-Text und Ihren Kommentaren vielfach den Begriff „Messung“ verwendet, dafür nie den Begriff „Beobachtung“.

In der deutschen Sprache und im Alltagsleben haben diese beiden Begriffe jeweils verschiedene und abgegrenzte Bedeutungen (übrigens auch in der französischen Sprache): Beobachten ist nicht das gleiche wie Messen. Wenn ich zum Beispiel meine Katze oder meinen Hund beobachte, messe ich sie nicht. Wenn ich auf der Straße z.B. die Größe eines Passanten beobachte, messe ich sie auch nicht. Der Begriff „Beobachtung“ steht in der allgemeinen deutschen Sprache für eine sinnliche Wahrnehmung (meistens eine visuelle), der Begriff „Messung“ steht für die Durchführung eines Meßverfahrens.

Man kann aber meiner Meinung nach durchaus behaupten, dass die Begriffe "Messung“ und „Beobachtung“ in der Physik oder in der Astronomie dagegen als Synonyme verwendet werden. Wenn ich eine Geschwindigkeit beobachte, bedeutet es, dass ich sie messe, und nicht, dass ich nur eine Bewegung visuell wahrnehme. Genauso begnügen sich die Astronomen nicht, sich den Sternhimmel anzugucken und durch Fernrohre Himmelkörper visuell wahrzunehmen, sie messen auch immer etwas dabei. Eine Beobachtung ist in der Physik aus meiner Sicht immer als eine Messung zu verstehen.

Hier ist übrigens Albert Einstein leider ein bisschen lasch mit der Sprache, er verwendet anstatt den Begriff "Messung" oder "messen" öfter mal Begriffe, die auf eine visuelle Wahrnehmung schließen lassen - wie zum Beispiel „beobachten“, „sehen“, „finden“, „erscheinen“ - was sich nicht selten als Irreführungen und Missverständnisse in Forendiskussionen auswirkt.

Nach meinem Verständnis werden also in der Physik und in der Astronomie die Begriffe „Messung“ und „Beobachtung“ als Synonyme verwendet.

Sehen Sie es auch so?

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 16. Mai 2011, 07:17

Zur Vorabinformation: Ich habe soeben folgenden Eintrag im Blog von Dr. Pössel geschrieben:

@ Dr. Markus Pössel

Zitat Dr. Pössel:

(Ich würde übrigens nie davon reden, eine "Geschwindigkeit" zu "beobachte[n]"; das geht für mich wieder in Richtung unüblicher und daher potenziell missverständlicher Privatsprache.)


Der Begriff „Beobachter“ für eine Person, die eine Geschwindigkeit "misst", gehört mitnichten zu meiner „potenziell missverständlichen Privatsprache“ und ich habe diesen Begriff im Zusammenhang mit der Messung von Geschwindigkeiten weder erfunden noch als erste in der Physik benutzt, sondern das ist im Gegenteil ein ganz üblicher Begriff – der in der Tat in diesem Zusammenhang wie gesagt zu potenziellen Missverständnissen führt – daher meine Bitte um Klärung.

Wenn man also im Zusammenhang mit der Messung von Geschwindigkeiten von „Beobachter“ spricht, sollte man darunter eine Person verstehen, die konkret ein Meßverfahren durchführt bzw. ein Meßinstrument abliest - vielleicht sollte man lieber von einem „Messenden“ oder von einem "Experimentator“ sprechen, um die Missverständnisse auszuschließen, die bei der Benutzung des Wortes „Beobachter“ gängig sind (zum Beispiel optische Täuschungen, fehlerhaftes Ablesen eines Instruments, Verwechselung der Beobachter bei der Durchführung eines Meßfahrens, Unmöglichkeit des Vorhandenseins eines Beobachters bei einem Meßverfahren, Wechsel der Perspektive, usw.)?

Auch sollte man im Zusammenhang mit der Messung von Geschwindigkeiten nicht die Begriffe „Messung“ und "Berechnung“ verwechseln, was nach meiner langjährigen Erfahrung in Diskussionsforen ein übliches Missverständnis darstellt. Eigentlich “messen“ wir nicht eine Geschwindigkeit, dieser Ausdruck ist wiederum irreführend, obwohl sehr gängig, sondern wir berechnen eine Geschwindigkeit, nachdem wir eine Strecke und eine Zeitdauer gemessen haben. Die Messung der Länge der Strecke ist z.B. ein konkretes Meßverfahren, die mathematische Verarbeitung von Meßdaten ist dagegen keine Messung!

Wenn ich zum Beispiel die Oberfläche meines Schreibtisches bestimmen möchte, muss ich erst einmal die Länge und die Breite messen. Die jeweilige Bestimmung dieser beiden Größe ist primär und direkt, sie bedarf keiner mathematischen Verarbeitung, sondern sie bedarf einzig der konkreten Durchführung eines Meßverfahrens. Erst dann, wenn die notwendigen Meßdaten gesammelt wurden, kann ich diese Meßdaten mathematisch verarbeiten, um hier die Oberfläche des Schreibtisches zu bestimmen. Eine mathematische Verarbeitung von Meßdaten ist keine Messung, was offensichtlich nicht immer klar ist.

Es ist insofern irreführend zu sagen „ich messe die Oberfläche meines Schreibtises“, sondern man sollte sprachlich und gedanklich korrekt sagen „ich messe die Länge und die Breite meines Schreibtisches und berechne die Oberfläche“.

Sind wir uns einig?

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Arthur Schmitt » Mo 16. Mai 2011, 11:30

Sehr geehrte Frau Lopez,

anstatt im Forum von Herrn Pössel als allseits bekannter Forenschreck rumzutrollen und zu zeigen das Ihnen grundlegende Kenntnisse der Mathematik und Physik fremd sind, versuchen Sie es doch einmal mit dem Besuch einer Volkshochschule. Da können selbst ältere Semester wie Sie nachholen, was man früher in der Klippschule nicht gelernt hat.

z. B. Dreisatzrechnung

A.S.
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Re: Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel

Beitragvon Jocelyne Lopez » Mo 16. Mai 2011, 12:08

15.05.11 - Zitat Dr. Pössel:

Die bessere Analogie wären die (wahrscheinlich tatsächlich geeichten!) Geschwindigkeitsmessgeräte der Polizei. Die zeigen doch, potzblitz, tatsächlich für ein und dasselbe Auto eine andere Geschwindigkeit an, je nachdem, ob der Polizeiwagen, in dem das Messinstrument installiert ist, am Straßenrand steht oder dem zu überprüfenden Fahrzeug hinterherfährt! Und das ganz ohne Ärger mit dem Eichamt.

Nanu? Ich finde, es ist eine sehr gewagte Aussage von Dr. Pössel, oder?
Wenn die geeichten Lasermeßgeräte der Polizei für ein und dasselbe Auto eine andere Geschwindigkeit anzeigen, je nachdem ob der Beobachter am Straßenrand ruht oder ob der Beobachter hinter dem Auto herfährt, das ist eine glatte Widerlegung des Postulats Einsteins der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit relativ zu einem bewegten Beobachter. Es gilt also bei der Messung mit der Lichtgeschwindigkeit c +/- v.

Naja, das sagen auch die Kritiker seit 100 Jahren, nichts Neues... Neu ist nur, dass Dr. Pössel als Mitarbeiter vom Albert Einstein Institut das erst 2011 aussagt. ;)

Viele Grüße
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