Mirko hat geschrieben:Jocelyne Lopez hat geschrieben:Ich fordere die Einführung der Lehre der Kritik der Relativitätstheorie in allen Universitäten, wo diese Theorie gelehrt wird.
Der Staat hat keinen Einfluss auf die Lehrpläne der Universitäten. Das bedeutet nämlich Freiheit der Lehre. Nicht mal bei staatlichen Hochschulen hat der Staat etwas zu vermelden, es gibt nämlich etwas, das nennt sich Hochschulautonomie.
Es gibt nämlich auch noch etwas, das nennt sich Grundgesetz und das steht über Staat und Hochschulautonomie:
Wikipedia:
In seinem Geltungsbereich steht das Grundgesetz im Rang über allen anderen Rechtsquellen. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundesverfassungsgericht.
Auch im Art. 5 - § 3 Wissenschaftsfreiheit ist der übergeordnete Rang des Grundgesetzes explizit erwähnt:
Art. 5 - § 3 GG
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. [Hervorhebung durch Lopez]
und der Staat hat sehr wohl gemäß Grundgesetz Einfluß auf die Lehrinhalte zu nehmen, siehe Analyse der Verpflichtungen des Staates aus dem "
Bonner Kommentar zum Grundgesetz Wissenschaftsfreiheit", zum Beispiel:
Unkonventionelle Forschungsrichtungen und –ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, dass sie durch die „herrschende Meinung“ an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit); [Hervorhebung durch Lopez]
Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. [Hervorhebung durch Lopez]
Viele Grüße
Jocelyne Lopez